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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
02.01.2021
2 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
11:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Um 11.30 Uhr erfolgt ein Sirenenprobealarm der Feuerwehren im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Es besteht keine Gefahr.
DE-NW-PB-SE093
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
09:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
starke Rauchentwicklung durch Großbrand Tischlerei, halten sie Türen und Fenster geschlossen
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
01.01.2021
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
05:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand eines Ökonomiegebäudes" vom 01.01.2021 03:00:02 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahrenmitteilung des Stadtkreises Bad Saulgau
Infolge eines Brandes im Bereich des Ortsteiles Lampertsweiler/ Bad Saulgau kommt es zu einer Rauchentwicklung.
Gefahrenmitteilung des Stadtkreises Bad Saulgau
Infolge eines Brandes im Bereich des Ortsteiles Lampertsweiler/ Bad Saulgau kommt es zu einer Rauchentwicklung.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
03:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Gefahrenmitteilung des Stadtkreises Bad Saulgau
Infolge eines Brandes im Bereich des Ortsteiles Lampertsweiler/ Bad Saulgau kommt es zu einer Rauchentwicklung.
Infolge eines Brandes im Bereich des Ortsteiles Lampertsweiler/ Bad Saulgau kommt es zu einer Rauchentwicklung.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
31.12.2020
4 Meldungen
DE-NI-WTM-W213
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Norden Bahnhofstraße" vom 31.12.2020 16:16:27 gesendet durch LS Ostfriesland vS/E, Kreis (DEU, NI, Wittmund). Die Warnung ist aufgehoben.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Norden Bahnhofstraße. Gültig ab sofort.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Norden Bahnhofstraße. Gültig ab sofort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
16:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung" vom 31.12.2020 15:38:05 gesendet durch LS Ostfriesland vS/E, Kreis (DEU, NI, Wittmund). Die Warnung ist aufgehoben.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Leybuchtpolder. Gültig ab sofort.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Leybuchtpolder. Gültig ab sofort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Norden Bahnhofstraße. Gültig ab sofort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
15:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand, starke Rauchentwicklung im Bereich Leybuchtpolder. Gültig ab sofort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
30.12.2020
6 Meldungen
DE-SN-DD-SE011
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
20:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geänderte Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung" vom 17.11.2020 10:44:25 gesendet durch LZ Land SN (DEU, Dresden). Die Warnung ist aufgehoben.
Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelungen für den "Kleinen Grenzverkehr" geändert und die sächsische Quarantäne-Verordnung entsprechend angepasst.
Ab 17. November 2020 gilt: Personen dürfen im Rahmen des Grenzverkehrs nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.
Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Die Rechtsverordnung gilt ab 17. November 2020.
Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelungen für den "Kleinen Grenzverkehr" geändert und die sächsische Quarantäne-Verordnung entsprechend angepasst.
Ab 17. November 2020 gilt: Personen dürfen im Rahmen des Grenzverkehrs nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.
Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Die Rechtsverordnung gilt ab 17. November 2020.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet (Link unter Weitere Informationen). Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet (Link unter Weitere Informationen). Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
20:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Freistaat Sachsen informiert:
Änderungen der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
Ab dem 31. Dezember 2020 gilt:
Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten (gemäß Robert Koch-Institut), wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden.
Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Grenzpendler und Grenzgänger, d. h. alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren, müssen sich regelmäßig auf eigene Kosten (z. B. durch den Arbeitgeber) testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich.
Mehr Informationen unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html
Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Änderungen der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
Ab dem 31. Dezember 2020 gilt:
Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten (gemäß Robert Koch-Institut), wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden.
Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Grenzpendler und Grenzgänger, d. h. alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren, müssen sich regelmäßig auf eigene Kosten (z. B. durch den Arbeitgeber) testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich.
Mehr Informationen unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html
Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet (Link unter Weitere Informationen). Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet (Link unter Weitere Informationen). Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
DE-TH-EF-SE012
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
14:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Diese Warnmeldung wurde um 13.47 Uhr aktualisiert.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte beachten Sie die aktuelle Warnmeldung vom 30.12.2020, 13.47 Uhr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte beachten Sie die aktuelle Warnmeldung vom 30.12.2020, 13.47 Uhr.
13:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Feststellung des Katastrophenfalls im Landkreis Sonneberg am 29.12,2020 um 12.00 Uhr. Aufgrund der angespannten Lage in mehreren Pflege- und Betreuungseinrichtungen, dem Rettungswesen sowie den örtlichen Krankenhäusern, wurde der Katastrophenfall festgestellt.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles setzt der Landkreis Sonneberg den Rechtsrahmen, um mit den örtlichen Einheiten des Bevölkerungsschutzes in betreffenden Bereichen bei Bedarf schnell Hilfe leisten zu können. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Kräfte unter einheitlicher Leitung zu bündeln und im Bedarfsfall umgehend einsetzen zu können. Nicht zuletzt sichert die Feststellung des Katastrophenfalles im Einzelfall auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich ab.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Landkreises Sonneberg entnommen werden.
Der Landkreis Sonneberg (M. Nüchterlein) hat den Katastrophenfall ausgerufen.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles setzt der Landkreis Sonneberg den Rechtsrahmen, um mit den örtlichen Einheiten des Bevölkerungsschutzes in betreffenden Bereichen bei Bedarf schnell Hilfe leisten zu können. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Kräfte unter einheitlicher Leitung zu bündeln und im Bedarfsfall umgehend einsetzen zu können. Nicht zuletzt sichert die Feststellung des Katastrophenfalles im Einzelfall auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich ab.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Landkreises Sonneberg entnommen werden.
Der Landkreis Sonneberg (M. Nüchterlein) hat den Katastrophenfall ausgerufen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Weitere Hinweis finden Sie auch unter www.kreis-sonneberg.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Weitere Hinweis finden Sie auch unter www.kreis-sonneberg.de
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Alle Regeln, den genauen Wortlaut des Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
Für den Jahreswechsel gelten insbesondere folgenden Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Auch an Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
Feuerwerk
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist durch Bundesregelung verboten.
Auf belebten Straßen und Plätzen (konkrete Festlegung durch die Kommunen) ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt. Es wird dringend empfohlen, auch auf das private Feuerwerk zu Hause zu verzichten und bereits gekaufte Feuerwerkskörper nicht zu zünden. So können Verletzungen vermieden werden, die das derzeit ohnehin sehr stark belastete Gesundheitssystem zusätzlich in Anspruch nehmen würden.
Handel, Gastronomie, Reisen
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Nur der Bring- oder Abholdienst ist erlaubt. Auch Übernachtungen zu privaten Zwecken sind untersagt.
Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Ausnahmen gibt es etwa für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Auch diese dürfen aber am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 nicht stattfinden.
Für den Jahreswechsel gelten insbesondere folgenden Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Auch an Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
Feuerwerk
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist durch Bundesregelung verboten.
Auf belebten Straßen und Plätzen (konkrete Festlegung durch die Kommunen) ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt. Es wird dringend empfohlen, auch auf das private Feuerwerk zu Hause zu verzichten und bereits gekaufte Feuerwerkskörper nicht zu zünden. So können Verletzungen vermieden werden, die das derzeit ohnehin sehr stark belastete Gesundheitssystem zusätzlich in Anspruch nehmen würden.
Handel, Gastronomie, Reisen
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Nur der Bring- oder Abholdienst ist erlaubt. Auch Übernachtungen zu privaten Zwecken sind untersagt.
Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Ausnahmen gibt es etwa für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Auch diese dürfen aber am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 nicht stattfinden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie die Kontakte auf ein Minimum.
Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Benutzen Sie die Corona-Warn-App.
Lüften Sie regelmäßig.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie die Auftritte des Landes auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Text der Coronaschutzverordnung sowie weitere aktuelle Corona-Informationen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
Reduzieren Sie die Kontakte auf ein Minimum.
Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Benutzen Sie die Corona-Warn-App.
Lüften Sie regelmäßig.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie die Auftritte des Landes auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Text der Coronaschutzverordnung sowie weitere aktuelle Corona-Informationen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
DE-ST-SK-W070
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
05:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
29.12.2020
3 Meldungen
DE-ST-SK-W070
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
22:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Brand von Altreifen an der K 2132 zwischen den Ortslagen Drehlitz und Ostrau
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
DE-TH-EF-SE012
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
19:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Feststellung des Katastrophenfalls im Landkreis Sonneberg am 29.12,2020 um 12.00 Uhr. Aufgrund der angespannten Lage in mehreren Pflege- und Betreuungseinrichtungen, dem Rettungswesen sowie den örtlichen Krankenhäusern, wurde der Katastrophenfall festgestellt.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles setzt der Landkreis Sonneberg den Rechtsrahmen, um mit den örtlichen Einheiten des Bevölkerungsschutzes in betreffenden Bereichen bei Bedarf schnell Hilfe leisten zu können. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Kräfte unter einheitlicher Leitung zu bündeln und im Bedarfsfall umgehend einsetzen zu können. Nicht zuletzt sichert die Feststellung des Katastrophenfalles im Einzelfall auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich ab.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Landkreises Sonneberg entnommen werden.
Der Landkreis Sonneberg (M. Nüchterlein) hat den Katastrophenfall ausgerufen.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles setzt der Landkreis Sonneberg den Rechtsrahmen, um mit den örtlichen Einheiten des Bevölkerungsschutzes in betreffenden Bereichen bei Bedarf schnell Hilfe leisten zu können. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Kräfte unter einheitlicher Leitung zu bündeln und im Bedarfsfall umgehend einsetzen zu können. Nicht zuletzt sichert die Feststellung des Katastrophenfalles im Einzelfall auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich ab.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Landkreises Sonneberg entnommen werden.
Der Landkreis Sonneberg (M. Nüchterlein) hat den Katastrophenfall ausgerufen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Weitere Hinweis finden Sie auch unter www.kreis-sonneberg.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Weitere Hinweis finden Sie auch unter www.kreis-sonneberg.de
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Ludwigburg hat eine Allgemeinverfügung über eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg (Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Bedeckung Ludwigsburg) veröffentlicht.
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 28. Dezember 2020 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 29. Dezember 2020 in Kraft.
+++ Die wesentliche Änderung:
In den nachfolgenden Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg ist im Freien in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- in der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/ Hoferstraße/ Uhlandstraße,
- in der gesamten Myliusstraße,
- in der gesamten Schillerstraße,
- auf dem gesamten Schillerplatz,
- in der gesamten Mathildenstraße,
- in der gesamten Arsenalstraße,
- in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/ Stuttgarter Straße,
- in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.
Bestimmte Ausnahmen werden in Ziffer 2 definiert.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die wir ausdrücklich hinweisen!
+++ Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Weitere Informationen, Ansprechpartner und die Beantwortung häufiger Fragen finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 28. Dezember 2020 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 29. Dezember 2020 in Kraft.
+++ Die wesentliche Änderung:
In den nachfolgenden Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg ist im Freien in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- in der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/ Hoferstraße/ Uhlandstraße,
- in der gesamten Myliusstraße,
- in der gesamten Schillerstraße,
- auf dem gesamten Schillerplatz,
- in der gesamten Mathildenstraße,
- in der gesamten Arsenalstraße,
- in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/ Stuttgarter Straße,
- in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.
Bestimmte Ausnahmen werden in Ziffer 2 definiert.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die wir ausdrücklich hinweisen!
+++ Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Weitere Informationen, Ansprechpartner und die Beantwortung häufiger Fragen finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
28.12.2020
2 Meldungen
DE-HE-HG-W103
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
15:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Einschränkung im Bereich Notruf 112" vom 28.12.2020 12:29:58 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aktuell kommt es zu Einschränkungen im Bereich des Notruf 112. Es kann zu Verzögerungen bei der Annahme der Notrufe kommen. Wählen Sie ggf. erneut den Notruf 112
Aktuell kommt es zu Einschränkungen im Bereich des Notruf 112. Es kann zu Verzögerungen bei der Annahme der Notrufe kommen. Wählen Sie ggf. erneut den Notruf 112
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
12:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell kommt es zu Einschränkungen im Bereich des Notruf 112. Es kann zu Verzögerungen bei der Annahme der Notrufe kommen. Wählen Sie ggf. erneut den Notruf 112
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
27.12.2020
2 Meldungen
DE-NW-LEV-SE046
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
23:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brandgeruch im Bereich Leverkusen Wiesdorf" vom 27.12.2020 22:02:08 gesendet durch LS Leverkusen, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Leverkusen Wiesdorf ist Brandgeruch wahrnehmbar
Im Bereich Leverkusen Wiesdorf ist Brandgeruch wahrnehmbar
Es besteht keine Gefahr.
schließen Sie Türen und Fenster
schließen Sie Türen und Fenster
22:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Leverkusen Wiesdorf ist Brandgeruch wahrnehmbar
Es besteht keine Gefahr.
schließen Sie Türen und Fenster
schließen Sie Türen und Fenster
24.12.2020
4 Meldungen
DE-NW-ST-SE032
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
13:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase in Emsdetten" vom 24.12.2020 10:27:02 gesendet durch LS Steinfurt, Land NW Red. 2 (DEU, NW, Rheine). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Emsdetten.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Emsdetten.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
10:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Emsdetten.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NI-STD-SE029
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
09:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Beverstedt: Ortschaft Appeln: Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung" vom 24.12.2020 07:07:34 gesendet durch LS Stade 1, Land NI Red. 1 (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Anwohner in der Gemeinde Beverstedt Ortschaft Appeln bitte Fenster und Türen schließen. Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten.
Anwohner in der Gemeinde Beverstedt Ortschaft Appeln bitte Fenster und Türen schließen. Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten.
Es besteht keine Gefahr.
07:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Anwohner in der Gemeinde Beverstedt Ortschaft Appeln bitte Fenster und Türen schließen. Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten.
Es besteht keine Gefahr.
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