Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 08.08.2026 23:01:32
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
27.08.2025
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach
13:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach" vom 27.08.2025 13:08:40 gesendet durch LK Birkenfeld vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung!
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Entwarnung!
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
21.08.2025
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach
09:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
13.08.2025
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Bereiche in der VG Herrstein / Rhaunen
12:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Bereiche in der VG Herrstein / Rhaunen" vom 07.08.2025 14:44:53 gesendet durch LK Birkenfeld vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
07.08.2025
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Bereiche in der VG Herrstein / Rhaunen
14:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der VG Herrstein-Rhaunen unter www.vg-hr.de
22.08.2024
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gesundheitsamt hebt Trinkwasser-Abkochgebot auf - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
18:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld" vom 19.08.2024 15:01:50 gesendet durch LK Birkenfeld vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
19.08.2024
2 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
15:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 53 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 51 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
14:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht der Verdacht einer Keimbelastung in Teilen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt Idar-Oberstein als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass bis zu einer negativen Nachbeprobung das Trinkwasser in den acht Ortsgemeinden Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Kempfeld, Langweiler, Schauren, Sensweiler und Wirschweiler abgekocht werden muss.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...