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28.07.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
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Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw
17:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In einzelnen Bereichen der Gemeinde Höfen an der Enz sind derzeit die festgelegten Grenzwerte für Escherichia Coli Bakterien im Trinkwasser überschritten worden.
Aus diesem Grund gilt für die betroffenen Bereiche ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser!
Betroffene Bereiche:
- Schönblickweg 10 bis 52
- Schulweg 6 bis 13
- Flößerstraße
- Philip-Krauth-Straße
- Carl Commerell-Straße
- Förteltal
Die Gemeinde Höfen führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser im betroffenen Gebiet (s.o.) ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Höfen.
Aus diesem Grund gilt für die betroffenen Bereiche ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser!
Betroffene Bereiche:
- Schönblickweg 10 bis 52
- Schulweg 6 bis 13
- Flößerstraße
- Philip-Krauth-Straße
- Carl Commerell-Straße
- Förteltal
Die Gemeinde Höfen führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser im betroffenen Gebiet (s.o.) ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Höfen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
25.07.2025
2 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Nutzungseinschränkung: Trinkwasser für Säuglinge und Kleinkinder Exter - Extertal-Bremke
14:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Nutzungseinschränkung: Trinkwasser für Säuglinge und Kleinkinder Extertal-Bremke - Extertal-Bremke" vom 23.07.2025 15:48:48 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Nutzungseinschränkung:
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Nutzungseinschränkung:
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Gemeinde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz
11:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Gemeinde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz " vom 19.07.2025 16:50:11 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
24.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)
15:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
LICHTENFELS (24.07.2025). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Horsdorf wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
23.07.2025
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Nutzungseinschränkung: Trinkwasser für Säuglinge und Kleinkinder Extertal-Bremke - Extertal-Bremke
15:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nutzungseinschränkung:
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
19.07.2025
2 Meldungen
DE-BY-HO-W142
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Gemeinde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz
16:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Geminde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz
16:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
14.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg
10:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg" vom 03.07.2025 22:57:07 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.07.2025
2 Meldungen
DE-RP-MZ-SE114
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochempfehlung, Vorsorgliche Empfehlung zur Trinkwasserqualität - Stadt Wörrstadt und Ortsgemeinde Sulzheim
12:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung, Vorsorgliche Empfehlung zur Trinkwasserqualität - Stadt Wörrstadt und Ortsgemeinde Sulzheim" vom 03.07.2025 21:05:32 gesendet durch LS Mainz, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung ist aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wvr.de.
Ursprüngliche Meldung:
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers im Hochbehälter in Wörrstadt jeweils einen coliformen und einenE-Coli festgestellt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
Die Warnung ist aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wvr.de.
Ursprüngliche Meldung:
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers im Hochbehälter in Wörrstadt jeweils einen coliformen und einenE-Coli festgestellt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
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DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
11:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)" vom 10.06.2025 10:54:00 gesendet durch LS Ingolstadt vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot wurde soeben aufgehoben.
Das Abkochgebot wurde soeben aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
05.07.2025
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - [Stadtgebiet Euskirchen] - Stadtgebiet Euskirchen
20:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - [Stadtgebiet Euskirchen] - Stadtgebiet Euskirchen" vom 05.07.2025 15:19:45 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Abkochgebot
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - [Stadtgebiet Euskirchen] - Stadtgebiet Euskirchen
15:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
03.07.2025
4 Meldungen
DE-BY-A-W083
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Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg
22:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-RP-MZ-SE114
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Abkochempfehlung, Vorsorgliche Empfehlung zur Trinkwasserqualität - Stadt Wörrstadt und Ortsgemeinde Sulzheim
21:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers im Hochbehälter in Wörrstadt jeweils einen coliformen und einenE-Coli festgestellt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-BT-W082
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Entwarnung: Abkochgebot - im Stadtgebiet Pegnitz
19:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - im Stadtgebiet Pegnitz" vom 03.07.2025 16:05:11 gesendet durch LS Bayreuth/Kulmbach vS/E, Kreis (DEU, BY, Bayreuth). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnmeldung hinsichtlich der Abkochanordnung ist über einen größeren Kreis veröffentlicht worden betrifft nur wenige Haushalte in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof. Die wenigen betroffenen Anwesen in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof wurden mittels eines Schriftstücks des Wasserversorgers persönlich informiert. Die Abkochanordnung betrifft NICHT den Großraum Pegnitz. In den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, hat der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen. Aus Gründen der Vorsicht, da unter diesen Umständen eine Aufkeimung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die Abkochanordnung des Landratsamtes Bayreuth erlassen und alle betroffenen Haushalte vom Wasserversorger informiert. Für die betroffenen Ortsteile gilt die Abkochanordnung bis auf Weiteres.
Die Warnmeldung hinsichtlich der Abkochanordnung ist über einen größeren Kreis veröffentlicht worden betrifft nur wenige Haushalte in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof. Die wenigen betroffenen Anwesen in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof wurden mittels eines Schriftstücks des Wasserversorgers persönlich informiert. Die Abkochanordnung betrifft NICHT den Großraum Pegnitz. In den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, hat der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen. Aus Gründen der Vorsicht, da unter diesen Umständen eine Aufkeimung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die Abkochanordnung des Landratsamtes Bayreuth erlassen und alle betroffenen Haushalte vom Wasserversorger informiert. Für die betroffenen Ortsteile gilt die Abkochanordnung bis auf Weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Abkochgebot - im Stadtgebiet Pegnitz
16:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Stadtbereich Pegnitz gelegenen Ortsteile Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof, des Juragruppe Zweckverbandes Wasserversorgung darf ab dem 03.07.2025 nur noch in abgekochtem Zustand als Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
21.06.2025
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
2 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserausfall aufgrund von Wasserrohrbruch - Hardenbergstraße Nörten-Hardenberg
10:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserausfall aufgrund von Wasserrohrbruch - Hardenbergstraße Nörten-Hardenberg" vom 21.06.2025 08:17:53 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung ist aufgehoben, es ist nur noch das Wohngebäude mit Rohrbruch von abgestelltem Wasser betroffen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund eines Rohrbruchs muss die Trinkwasserversorgung in der Hardenbergstraße in Nörten-Hardenberg umgehend abgestellt werden. Davon betroffen ist der gesamte Straßenzug.
Die Stadtwerke richten eine Trinkwasser-Zapfstelle für Anwohner ein. Nach ersten Schätzungen werden die Reparaturarbeiten zwölf Stunden andauern.
Die Warnung ist aufgehoben, es ist nur noch das Wohngebäude mit Rohrbruch von abgestelltem Wasser betroffen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund eines Rohrbruchs muss die Trinkwasserversorgung in der Hardenbergstraße in Nörten-Hardenberg umgehend abgestellt werden. Davon betroffen ist der gesamte Straßenzug.
Die Stadtwerke richten eine Trinkwasser-Zapfstelle für Anwohner ein. Nach ersten Schätzungen werden die Reparaturarbeiten zwölf Stunden andauern.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Trinkwasserausfall aufgrund von Wasserrohrbruch - Hardenbergstraße Nörten-Hardenberg
08:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund eines Rohrbruchs muss die Trinkwasserversorgung in der Hardenbergstraße in Nörten-Hardenberg umgehend abgestellt werden. Davon betroffen ist der gesamte Straßenzug.
Die Stadtwerke richten eine Trinkwasser-Zapfstelle für Anwohner ein. Nach ersten Schätzungen werden die Reparaturarbeiten zwölf Stunden andauern.
Die Stadtwerke richten eine Trinkwasser-Zapfstelle für Anwohner ein. Nach ersten Schätzungen werden die Reparaturarbeiten zwölf Stunden andauern.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
16.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
15:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau" vom 16.06.2025 15:48:08 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
13.06.2025
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DE-BY-WUE-W164
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Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main - Lohr - Steinbach
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach" vom 05.06.2025 16:17:19 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
10.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
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Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
10:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
06.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
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Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
16:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
05.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach
16:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
25.05.2025
2 Meldungen
DE-NI-OL-W015
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Abwasser Entsorgung - Sandkrug // Astrup // Hatterwüsting // Streekermoor
19:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Abwasser Entsorgung - Sandkrug // Astrup // Hatterwüsting // Streekermoor" vom 25.05.2025 16:38:11 gesendet durch LS Oldenburg vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Ausfall der Abwasser Entsorgung im Warnbereich.
Produktion von Abwasser vermeiden!!
Trinkwasserversorgung ist Sichergestellt und nicht betroffen.
An der Entstörung wird gearbeitet.
Ausfall der Abwasser Entsorgung im Warnbereich.
Produktion von Abwasser vermeiden!!
Trinkwasserversorgung ist Sichergestellt und nicht betroffen.
An der Entstörung wird gearbeitet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Ausfall der Abwasser Entsorgung - Sandkrug // Astrup // Hatterwüsting // Streekermoor
16:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Ausfall der Abwasser Entsorgung im Warnbereich.
Produktion von Abwasser vermeiden!!
Trinkwasserversorgung ist Sichergestellt und nicht betroffen.
An der Entstörung wird gearbeitet.
Produktion von Abwasser vermeiden!!
Trinkwasserversorgung ist Sichergestellt und nicht betroffen.
An der Entstörung wird gearbeitet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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