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18.08.2024
1 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich
16:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich" vom 16.08.2024 08:48:11 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt Mechernich informiert:
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Die Stadt Mechernich informiert:
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
17.08.2024
2 Meldungen
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verkeimung Trinkwasser - Werdohl, Kettling
11:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verkeimung Trinkwasser - Werdohl, Kettling" vom 15.08.2024 16:06:21 gesendet durch LS Märkischer Kreis (DEU, NW, Altena). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen eines mikrobiologischen Befundes im Ortsteil Kettling von Werdohl muss das Trinkwasser vor Genuß abgekocht werden.
Wegen eines mikrobiologischen Befundes im Ortsteil Kettling von Werdohl muss das Trinkwasser vor Genuß abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
DE-NI-NOM-W210
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Greene - Leinestraße
02:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Greene - Leinestraße" vom 16.08.2024 20:29:09 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Warnmeldung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
Es folgt eine wichtige Warnmeldung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
16.08.2024
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Greene - Leinestraße
20:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Warnmeldung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
DE-NW-EU-SE091
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Allgemein
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Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich
08:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadt Mechernich informiert:
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
15.08.2024
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
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Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich
20:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadt Mechernich informiert:
Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Mögliche Gesundheitsgefährdung
Betrifft folgende Orte: Kernort Stadt Mechernich, Strempt, Roggendorf, Breitenbenden, Weissenbrunnen, Denrath, Standort Bundeswehr Mechernich - ca. 10.000 Einwohner betroffen.
Aufgrund eines unbefugten Zugangs am Trinkwassersystem der Stadt Mechernich könnte es zu einer gesundheitsgefährdenden Verunreinigung des Trinkwassers gekommen sein.
Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Vorkommnisse am Bundeswehrstandort Köln und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen werden nachfolgende Handlungsempfehlungen ausgegeben:
Vermeiden Sie unbedingt bis auf Weiteres die Nutzung des Leitungswasser als Trinkwasser, zum Duschen, zur Zubereitung von Nahrung oder zum Waschen der Kleidung.
Das Wasser ist ausschließlich zur Brauchwassernutzung (Toilettenspülung) zugelassen.
Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet.
Decken Sie sich vorsorglich mit einem Vorrat an Trinkwasser ein. Die Stadt Mechernich bereitet eine Notwasserversorgung vor.
Ein Bürgertelefon ist seitens der Stadt Mechernich eingerichtet: 02443 - 494413
Bitte rufen Sie nicht den Notrufe (112 / 110) an.
Weitere Erkenntnisse werden der Bevölkerung mitgeteilt
Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Mögliche Gesundheitsgefährdung
Betrifft folgende Orte: Kernort Stadt Mechernich, Strempt, Roggendorf, Breitenbenden, Weissenbrunnen, Denrath, Standort Bundeswehr Mechernich - ca. 10.000 Einwohner betroffen.
Aufgrund eines unbefugten Zugangs am Trinkwassersystem der Stadt Mechernich könnte es zu einer gesundheitsgefährdenden Verunreinigung des Trinkwassers gekommen sein.
Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Vorkommnisse am Bundeswehrstandort Köln und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen werden nachfolgende Handlungsempfehlungen ausgegeben:
Vermeiden Sie unbedingt bis auf Weiteres die Nutzung des Leitungswasser als Trinkwasser, zum Duschen, zur Zubereitung von Nahrung oder zum Waschen der Kleidung.
Das Wasser ist ausschließlich zur Brauchwassernutzung (Toilettenspülung) zugelassen.
Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet.
Decken Sie sich vorsorglich mit einem Vorrat an Trinkwasser ein. Die Stadt Mechernich bereitet eine Notwasserversorgung vor.
Ein Bürgertelefon ist seitens der Stadt Mechernich eingerichtet: 02443 - 494413
Bitte rufen Sie nicht den Notrufe (112 / 110) an.
Weitere Erkenntnisse werden der Bevölkerung mitgeteilt
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verkeimung Trinkwasser - Werdohl, Kettling
16:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen eines mikrobiologischen Befundes im Ortsteil Kettling von Werdohl muss das Trinkwasser vor Genuß abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
13.08.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal" vom 06.07.2024 19:17:52 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Die Warnmeldung vom 06.07.2024 (mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers) wird aufgehoben. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Entwarnung: Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Die Warnmeldung vom 06.07.2024 (mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers) wird aufgehoben. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte veröffentlicht, die das von der Chlorung betroffene Gebiet rot schraffiert darstellt.
Wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Bitte achten Sie insbesondere auf die Veröffentlichungen auf der Homepage, der Bürger-App sowie den sozialen Netzwerken.
Die Warnmeldung wurde von der Gemeinde Deggenhausertal angefordert.
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte veröffentlicht, die das von der Chlorung betroffene Gebiet rot schraffiert darstellt.
Wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Bitte achten Sie insbesondere auf die Veröffentlichungen auf der Homepage, der Bürger-App sowie den sozialen Netzwerken.
Die Warnmeldung wurde von der Gemeinde Deggenhausertal angefordert.
09.08.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
17:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
05.08.2024
4 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen
15:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen" vom 25.07.2024 20:43:35 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf" vom 25.07.2024 18:53:04 gesendet durch LS Fürstenfeldbruck vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Nach sorgfältigen Analyseergebnissen und Kontrollen des Gesundheitsamtes Dachau sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe, Aichacher Str. 33, 85229 Markt Indersdorf mehr festgestellt worden.
Das derzeit abgegebene Wasser kann daher ab sofort als Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben werden.
Die vom Gesundheitsamt Dachau erlassene Anordnung eines Abkochgebots wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Nach sorgfältigen Analyseergebnissen und Kontrollen des Gesundheitsamtes Dachau sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe, Aichacher Str. 33, 85229 Markt Indersdorf mehr festgestellt worden.
Das derzeit abgegebene Wasser kann daher ab sofort als Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben werden.
Die vom Gesundheitsamt Dachau erlassene Anordnung eines Abkochgebots wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Altogruppe. https://www.altogruppe.de
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Altogruppe. https://www.altogruppe.de
DE-BY-WM-W167
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwassers im Gemeindegebiet Wielenbach - Gemeindebereich Wielenbach
09:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwassers im Gemeindegebiet Wielenbach - Gemeindebereich Wielenbach" vom 02.08.2024 20:03:51 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.
In den Wasserproben wurden keine bakteriologischen Grenzwertüberschreitungen mehr festgestellt.
Die Abkochanordnung des Trinkwassers in der Gemeinde Wielenbach wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
In den Wasserproben wurden keine bakteriologischen Grenzwertüberschreitungen mehr festgestellt.
Die Abkochanordnung des Trinkwassers in der Gemeinde Wielenbach wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental
08:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental" vom 02.08.2024 19:10:11 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Abkochanordnung vom 29.07.2024 des Landratsamtes Coburg für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental. Die Warnung ist für alle Bereiche/Straßen in Oeslau komplett aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Abkochanordnung vom 29.07.2024 des Landratsamtes Coburg für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental. Die Warnung ist für alle Bereiche/Straßen in Oeslau komplett aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
02.08.2024
4 Meldungen
DE-BY-WM-W167
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwassers im Gemeindegebiet Wielenbach - Gemeindebereich Wielenbach
20:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei einer Probenahme des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Wielenbach wurde am 17.07.2024 eine Verunreinigung des Wassers durch coliforme Keime festgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser weiterhin im gesamten Gemeindegebiet Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser weiterhin im gesamten Gemeindegebiet Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach
19:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach " vom 18.07.2024 10:01:01 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.
Nach Probenahme des Trinkwassers wird das Abkochgebot für die Gemeinde Pähl mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Für die Gemeinde Wielenbach bleibt das Abkochgebot für Trinkwasser bis auf weiteres bestehen.
Nach Probenahme des Trinkwassers wird das Abkochgebot für die Gemeinde Pähl mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Für die Gemeinde Wielenbach bleibt das Abkochgebot für Trinkwasser bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-CO-W141
2 Meldungen
Allgemein
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Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental
19:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Knapp eine Woche, nachdem der Landkreis Coburg ein Abkochgebot für den Stadtteil
Oeslau erlassen hat, kann für den Großteil Entwarnung gegeben werden.
Weiterhin vom Abkochgebot betroffen sind folgende Straßen:
Langer Rain 14 – 25
Danziger Str. 3, 4, 6, 8
Pommernweg 2 – 5
Ostlandstr. 1
Das Trinkwasser kann mit Ausnahme der oben genannten Straßen, in denen eine Chlorung
erforderlich ist, wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Die weiterhin betroffenen Haushalte wurden gesondert informiert. Das Abkochgebot gilt, bis
dieses durch das Gesundheitsamt aufgehoben wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden
über das weitere Vorgehen über die Homepage der Stadtwerke Rödental sowie über die
Medien informiert.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auch um die Weitergabe dieser Information an
Haushaltsmitglieder und Nachbarn.
Ihre Stadtwerke Rödental
Oeslau erlassen hat, kann für den Großteil Entwarnung gegeben werden.
Weiterhin vom Abkochgebot betroffen sind folgende Straßen:
Langer Rain 14 – 25
Danziger Str. 3, 4, 6, 8
Pommernweg 2 – 5
Ostlandstr. 1
Das Trinkwasser kann mit Ausnahme der oben genannten Straßen, in denen eine Chlorung
erforderlich ist, wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Die weiterhin betroffenen Haushalte wurden gesondert informiert. Das Abkochgebot gilt, bis
dieses durch das Gesundheitsamt aufgehoben wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden
über das weitere Vorgehen über die Homepage der Stadtwerke Rödental sowie über die
Medien informiert.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auch um die Weitergabe dieser Information an
Haushaltsmitglieder und Nachbarn.
Ihre Stadtwerke Rödental
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Entwarnung: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
11:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)" vom 25.07.2024 08:54:48 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
26.07.2024
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DE-BW-RT-SE050
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Entwarnung: Trübung des Trinkwassers - Bad Peterstal-Griesbach
13:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trübung des Trinkwassers - Bad Peterstal-Griesbach" vom 24.07.2024 16:06:38 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Ortsteil Bad Griesbach sowie Mülben kam es zu einer Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser. Das Trinkwasser weist eine Trübung auf. Nicht betroffen ist der Ortsteil Bad Peterstal. Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Im Ortsteil Bad Griesbach sowie Mülben kam es zu einer Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser. Das Trinkwasser weist eine Trübung auf. Nicht betroffen ist der Ortsteil Bad Peterstal. Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisung für die Bevölkerung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisung für die Bevölkerung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
25.07.2024
4 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
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Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen
20:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-FFB-W143
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Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf
18:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Altogruppe. https://www.altogruppe.de
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Altogruppe. https://www.altogruppe.de
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
11:24
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
08:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.07.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trübung des Trinkwassers - Bad Peterstal-Griesbach
16:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Ortsteil Bad Griesbach sowie Mülben kam es zu einer Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser. Das Trinkwasser weist eine Trübung auf. Nicht betroffen ist der Ortsteil Bad Peterstal. Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisung für die Bevölkerung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisung für die Bevölkerung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
19.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
13:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang" vom 27.06.2024 13:49:12 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
18.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-WM-W167
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei einer Probenahme des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach wurde am 17.07.2024 eine Verunreinigung des Wassers durch coliforme Keime festgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser bis auf weiteres in den gesamten Gemeindegebieten Pähl
und Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser bis auf weiteres in den gesamten Gemeindegebieten Pähl
und Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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