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20.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ! Teilweise Chlorung Wasservorsorgungszone oberes Kappler Tal - Freiburg-Kappel, Oberes Kappler Tal
16:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update 20.6.24: Das Abkochgebot bleibt für das betroffene Gebiet weiterhin bestehen. Zusätzlich erfolgt eine Chlorung des Trinkwassers, betroffen hiervon sind die Häuser Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100 bis 115; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße.
Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten. Weitere Information erhalten sie unter beigefügtem Link der badenovaNETZE.
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten. Weitere Information erhalten sie unter beigefügtem Link der badenovaNETZE.
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-SL-SB-W054
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Chlorung des Trinkwassers - Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen
14:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Chlorung des Trinkwassers - Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen" vom 20.06.2024 14:00:21 gesendet durch LK Saarbrücken vS/E, Kreis (DEU,SL). Die Warnung ist aufgehoben.
Update vom 20.06.2024, 14:00 Uhr
Die Warnung und alle damit verbundenen Handlungsempfehlungen wurden aufgehoben.
*********************************************************************************
Ursprüngliche Meldung:
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
Update vom 20.06.2024, 14:00 Uhr
Die Warnung und alle damit verbundenen Handlungsempfehlungen wurden aufgehoben.
*********************************************************************************
Ursprüngliche Meldung:
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
19.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-HN-W045
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen" vom 17.06.2024 16:50:09 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld" vom 17.06.2024 17:32:05 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
17.06.2024
4 Meldungen
DE-BW-HN-W045
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen
16:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen
14:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen " vom 07.06.2024 08:22:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
das seit 5. Juni geltende Abkochgebot für Leitungswasser ist AB SOFORT im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. In Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt wird das Abkochgebot daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne Bedenken verwendet werden. Die Allgemeinverfügung zum Abkochgebot ist wieder aufgehoben.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
das seit 5. Juni geltende Abkochgebot für Leitungswasser ist AB SOFORT im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. In Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt wird das Abkochgebot daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne Bedenken verwendet werden. Die Allgemeinverfügung zum Abkochgebot ist wieder aufgehoben.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung Gemeinde Öhningen Ortsteil Schienen - Schienen
08:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung Gemeinde Öhningen Ortsteil Schienen - Schienen" vom 10.06.2024 09:16:23 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Derzeit ist das Trinkwasser im Ortsteil Schienen verunreinigt
Derzeit ist das Trinkwasser im Ortsteil Schienen verunreinigt
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht daher ein Abkochgebot (Kochen Sie das Wasser mindestens 10 min ab)
Im weiteren Verlauf wird das Trinkwasser gechlort, was gesundheitlich unbedenklich ist, aber zu Geschmacksveränderungen führen kann
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht daher ein Abkochgebot (Kochen Sie das Wasser mindestens 10 min ab)
Im weiteren Verlauf wird das Trinkwasser gechlort, was gesundheitlich unbedenklich ist, aber zu Geschmacksveränderungen führen kann
15.06.2024
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ! Wasservorsorgungszone oberes Kappler Tal - Freiburg-Kappel, Oberes Kappler Tal
08:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
14.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-WEN-W130
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität - Stadtgebiet Erbendorf mit Ortsteilen
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität - Stadtgebiet Erbendorf mit Ortsteilen" vom 10.06.2024 17:18:03 gesendet durch LS Nordoberpfalz vS/E, Kreis (DEU, BY, Weiden). Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG
Abkochgebot in der Stadt Erbendorf wird aufgehoben!
Für das Trinkwasser im Bereich des Versorgungsnetzes für das Stadtgebiet von Erbendorf und den Ortsteilen Aschenhof - Eppenhof - Grötschenreuth - Hauxdorf - Inglashof - Plärn - Schadenreuth - Straßenschacht wird das am 10. Juni 2024 angeordnete Abkochgebot des Gesundheitsamtes Tirschenreuth wieder aufgehoben. Sicherheit steht an erster Stelle. Daher bedanken sich die Stadt Erbendorf und die Stadtwerke bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr ruhiges und besonnenes Verhalten und ihr Verständnis für das Abkochgebot. Das vorsorgliche Abkochgebot wurde am 10. Juni 2024 ausgesprochen, nachdem bei einer Routineüberprüfung die Proben einen leicht erhöhten Keimwert aufwiesen. Hierbei handelte es sich um einen Keim, der zu unserer normalen Lebensumgebung gehört. Es folgten tägliche Kontrollen des Trinkwassers. Heute liegt das Ergebnis der dritten Beprobung vor: Wie bereits bei den ersten beiden Proben weist auch die dritte Probe keine Keimbelastung auf. Daher hebt das Gesundheitsamt Tirschenreuth das Abkochgebot wieder auf. Es ist die Aufgabe der Stadtwerke Erbendorf die sehr gute Qualität des Trinkwassers zu überwachen, regelmäßig zu kontrollieren und, wie in diesem Fall, umgehend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Trinkwasser eine Keimbelastung aufweist. Erbendorf, 14.06.2024
ENTWARNUNG
Abkochgebot in der Stadt Erbendorf wird aufgehoben!
Für das Trinkwasser im Bereich des Versorgungsnetzes für das Stadtgebiet von Erbendorf und den Ortsteilen Aschenhof - Eppenhof - Grötschenreuth - Hauxdorf - Inglashof - Plärn - Schadenreuth - Straßenschacht wird das am 10. Juni 2024 angeordnete Abkochgebot des Gesundheitsamtes Tirschenreuth wieder aufgehoben. Sicherheit steht an erster Stelle. Daher bedanken sich die Stadt Erbendorf und die Stadtwerke bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr ruhiges und besonnenes Verhalten und ihr Verständnis für das Abkochgebot. Das vorsorgliche Abkochgebot wurde am 10. Juni 2024 ausgesprochen, nachdem bei einer Routineüberprüfung die Proben einen leicht erhöhten Keimwert aufwiesen. Hierbei handelte es sich um einen Keim, der zu unserer normalen Lebensumgebung gehört. Es folgten tägliche Kontrollen des Trinkwassers. Heute liegt das Ergebnis der dritten Beprobung vor: Wie bereits bei den ersten beiden Proben weist auch die dritte Probe keine Keimbelastung auf. Daher hebt das Gesundheitsamt Tirschenreuth das Abkochgebot wieder auf. Es ist die Aufgabe der Stadtwerke Erbendorf die sehr gute Qualität des Trinkwassers zu überwachen, regelmäßig zu kontrollieren und, wie in diesem Fall, umgehend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Trinkwasser eine Keimbelastung aufweist. Erbendorf, 14.06.2024
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
13.06.2024
4 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Albershausen
16:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Albershausen" vom 29.05.2024 18:12:36 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG - Abkochgebot in der wassertechnischen Hochzone Albershausen kann aufgehoben werden.
Göppingen, 13.06.2024 - Aufgrund der aktuellen Untersuchungsergebnisse kann das Trinkwasser in der wassertechnischen Hochzone von Albershausen wieder uneingeschränkt verwendet werden. Das Trinkwassernetz wird vorsorglich bis auf weiteres gechlort. Ebenso werden in den nächsten Wochen noch weitere Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt.
Ansprechpartner/in:
Gesundheitsamt Göppingen
Telefon: 07161 / 202-5370
Telefax: 07161 / 202Aktualisierte Gefahreninformation: Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg - Abkochgebot, Änderung! Das Abkochgebot für alle Städte und Gemeinden im Gebiet des Landkreises Emmendingen UND in der Gemeinde HEUWEILER ist aufgehoben! Das Abkochgebot für die Gemeinde GLOTTERTAL (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) besteht weiterhin fort. Das Trinkwasser in der Gemeinde Glottertal weist weiterhin bakterielle Verunreinigungen auf. Beachten Sie bitte folgende Hinweise, um eine Gefährdung Ihrer Gesundheit auszuschließen. Kochen Sie das Wasser vorsorglich einmalig sprudelnd auf und lassen sie es abkühlen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zum Zubereiten von Speisen oder Getränken verwenden. Weiterhin wird eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Gemeinde weist darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Für Aquarien ist gechlortes Wasser allerdings ungeeignet. Wir weisen darauf hin, dass gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist. Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie hierüber informieren.-5390
E-mail: gesundheitsamt@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de
ENTWARNUNG - Abkochgebot in der wassertechnischen Hochzone Albershausen kann aufgehoben werden.
Göppingen, 13.06.2024 - Aufgrund der aktuellen Untersuchungsergebnisse kann das Trinkwasser in der wassertechnischen Hochzone von Albershausen wieder uneingeschränkt verwendet werden. Das Trinkwassernetz wird vorsorglich bis auf weiteres gechlort. Ebenso werden in den nächsten Wochen noch weitere Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt.
Ansprechpartner/in:
Gesundheitsamt Göppingen
Telefon: 07161 / 202-5370
Telefax: 07161 / 202Aktualisierte Gefahreninformation: Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg - Abkochgebot, Änderung! Das Abkochgebot für alle Städte und Gemeinden im Gebiet des Landkreises Emmendingen UND in der Gemeinde HEUWEILER ist aufgehoben! Das Abkochgebot für die Gemeinde GLOTTERTAL (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) besteht weiterhin fort. Das Trinkwasser in der Gemeinde Glottertal weist weiterhin bakterielle Verunreinigungen auf. Beachten Sie bitte folgende Hinweise, um eine Gefährdung Ihrer Gesundheit auszuschließen. Kochen Sie das Wasser vorsorglich einmalig sprudelnd auf und lassen sie es abkühlen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zum Zubereiten von Speisen oder Getränken verwenden. Weiterhin wird eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Gemeinde weist darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Für Aquarien ist gechlortes Wasser allerdings ungeeignet. Wir weisen darauf hin, dass gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist. Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie hierüber informieren.-5390
E-mail: gesundheitsamt@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasser abkochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasser abkochen.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung im Wasserversorgungsverband Mauracher Berg - Landkreis Emmendingen und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (teilweise)
16:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung im Wasserversorgungsverband Mauracher Berg - Landkreis Emmendingen und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (teilweise)" vom 12.06.2024 15:39:31 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aktualisierte Gefahreninformation:
Die Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg besteht nicht mehr. Eine Gefahr für die Gesundheit besteht nicht mehr, das Abkochgebot ist aufgehoben.
Aktualisierte Gefahreninformation:
Die Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg besteht nicht mehr. Eine Gefahr für die Gesundheit besteht nicht mehr, das Abkochgebot ist aufgehoben.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch das Landratsamt Emmendingen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch das Landratsamt Emmendingen.
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserbesrogung Stadt Günzburg - Stadtgebiet Günzburg
11:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserbesrogung Stadt Günzburg - Stadtgebiet Günzburg" vom 02.06.2024 18:39:56 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadtwerke Günzburg informieren, dass es aufgrund der angespannten Hochwassersituation zu Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung kommen kann. Die Bevölkerung wird gebeten, sich vorsorglich mit Trinkwasser zu versorgen!
Hinweis: Update: Es ist derzeit im Stadtgebiet Günzburg nicht notwendig das Trinkwasser abzukochen
Die Stadtwerke Günzburg informieren, dass es aufgrund der angespannten Hochwassersituation zu Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung kommen kann. Die Bevölkerung wird gebeten, sich vorsorglich mit Trinkwasser zu versorgen!
Hinweis: Update: Es ist derzeit im Stadtgebiet Günzburg nicht notwendig das Trinkwasser abzukochen
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung Trinkwasserverunreinigung Ortsnetz Schlichenweiler - Althütte
09:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Trinkwasserverunreinigung Ortsnetz Schlichenweiler - Althütte" vom 06.06.2024 13:23:05 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für den Teilort Althütte-Schlichenweiler ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für den Teilort Althütte-Schlichenweiler ist aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
12.06.2024
4 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung im Wasserversorgungsverband Mauracher Berg - Landkreis Emmendingen und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (teilweise)
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktualisierte Gefahreninformation: Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg - Abkochgebot, Änderung! Das Abkochgebot für alle Städte und Gemeinden im Gebiet des Landkreises Emmendingen UND in der Gemeinde HEUWEILER ist aufgehoben! Das Abkochgebot für die Gemeinde GLOTTERTAL (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) besteht weiterhin fort. Das Trinkwasser in der Gemeinde Glottertal weist weiterhin bakterielle Verunreinigungen auf. Beachten Sie bitte folgende Hinweise, um eine Gefährdung Ihrer Gesundheit auszuschließen. Kochen Sie das Wasser vorsorglich einmalig sprudelnd auf und lassen sie es abkühlen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zum Zubereiten von Speisen oder Getränken verwenden. Weiterhin wird eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Gemeinde weist darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Für Aquarien ist gechlortes Wasser allerdings ungeeignet. Wir weisen darauf hin, dass gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist. Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie hierüber informieren.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch das Landratsamt Emmendingen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch das Landratsamt Emmendingen.
DE-BY-KRU-W174
3 Meldungen
Allgemein
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Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr
15:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser abkochen!
Um eine Gesundheitsgefährdung bestmöglich auszuschließen, ist in der Stadt Ichenhausen mit den Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang und Oxenbronn sowie dem Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal das Wasser aus dem Trinkwassernetz, das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähne putzen benutzt wird, zuvor abzukochen.
Warum? Gemäß Laborbericht des Fachlabors vom 11.06.2024 weist eine von vier Trinkwasserproben, die aus dem Wassernetz der Stadt Ichenhausen entnommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung auf.
Technische Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Bis diese wirken, ist das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähneputzen vorgesehene Trinkwasser zuvor abzukochen.
Dieses Abkoch-Gebot gilt bis zu seinem Widerruf durch die Stadt Ichenhausen. Das Trinkwassernetz wird vorläufig arbeitstäglich untersucht.
Da der Stadtteil Rieden/Kötz zwischenzeitlich komplett durch den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ versorgt wird, entfällt für diesen Stadtteil das Abkochgebot.
Ichenhausen 12.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
Um eine Gesundheitsgefährdung bestmöglich auszuschließen, ist in der Stadt Ichenhausen mit den Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang und Oxenbronn sowie dem Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal das Wasser aus dem Trinkwassernetz, das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähne putzen benutzt wird, zuvor abzukochen.
Warum? Gemäß Laborbericht des Fachlabors vom 11.06.2024 weist eine von vier Trinkwasserproben, die aus dem Wassernetz der Stadt Ichenhausen entnommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung auf.
Technische Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Bis diese wirken, ist das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähneputzen vorgesehene Trinkwasser zuvor abzukochen.
Dieses Abkoch-Gebot gilt bis zu seinem Widerruf durch die Stadt Ichenhausen. Das Trinkwassernetz wird vorläufig arbeitstäglich untersucht.
Da der Stadtteil Rieden/Kötz zwischenzeitlich komplett durch den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ versorgt wird, entfällt für diesen Stadtteil das Abkochgebot.
Ichenhausen 12.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr
15:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser abkochen!
Um eine Gesundheitsgefährdung bestmöglich auszuschließen, ist in der Stadt Ichenhausen mit den Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang und Oxenbronn sowie dem Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal das Wasser aus dem Trinkwassernetz, das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähne putzen benutzt wird, zuvor abzukochen.
Warum? Gemäß Laborbericht des Fachlabors vom 11.06.2024 weist eine von vier Trinkwasserproben, die aus dem Wassernetz der Stadt Ichenhausen entnommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung auf.
Technische Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Bis diese wirken, ist das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähneputzen vorgesehene Trinkwasser zuvor abzukochen.
Dieses Abkoch-Gebot gilt bis zu seinem Widerruf durch die Stadt Ichenhausen. Das Trinkwassernetz wird vorläufig arbeitstäglich untersucht.
Da der Stadtteil Rieden/Kötz zwischenzeitlich komplett durch den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ versorgt wird, entfällt für diesen Stadtteil das Abkochgebot.
Ichenhausen 12.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
Um eine Gesundheitsgefährdung bestmöglich auszuschließen, ist in der Stadt Ichenhausen mit den Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang und Oxenbronn sowie dem Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal das Wasser aus dem Trinkwassernetz, das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähne putzen benutzt wird, zuvor abzukochen.
Warum? Gemäß Laborbericht des Fachlabors vom 11.06.2024 weist eine von vier Trinkwasserproben, die aus dem Wassernetz der Stadt Ichenhausen entnommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung auf.
Technische Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Bis diese wirken, ist das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähneputzen vorgesehene Trinkwasser zuvor abzukochen.
Dieses Abkoch-Gebot gilt bis zu seinem Widerruf durch die Stadt Ichenhausen. Das Trinkwassernetz wird vorläufig arbeitstäglich untersucht.
Da der Stadtteil Rieden/Kötz zwischenzeitlich komplett durch den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ versorgt wird, entfällt für diesen Stadtteil das Abkochgebot.
Ichenhausen 12.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 - Gemeinde Bibertal
11:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
11.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung im Wasserversorgungsverband Mauracher Berg - Landkreis Emmendingen und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (teilweise)
17:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktualisierte Gefahreninformation: Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg - Abkochgebot, Änderung! Das Abkochgebot für alle Städte und Gemeinden im Gebiet des Landkreises Emmendingen ist aufgehoben! Das Abkochgebot für die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betroffenen Gemeinden Heuweiler und Glottertal besteht fort. Das Trinkwasser in den oben genannten Gemeinden weist bakterielle Verunreinigungen auf. Beachten Sie bitte folgende Hinweise, um eine Gefährdung Ihrer Gesundheit auszuschließen. Kochen Sie das Wasser vorsorglich einmalig sprudelnd auf und lassen sie es abkühlen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zum Zubereiten von Speisen oder Getränken verwenden. Weiterhin wird eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers in den Gemeinden durchgeführt. Die Gemeinden weisen darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keine Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Für Aquarien ist gechlortes Wasser allerdings ungeeignet. Wir weisen darauf hin, dass gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist. Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie hierüber informieren.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch das Landratsamt Emmendingen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch das Landratsamt Emmendingen.
DE-BY-AM-W129
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers - Gem. Ursensollen, Gem. Kümmersbruck OT Köfering, Stadt Amberg OT Atzlricht
09:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers - Gem. Ursensollen, Gem. Kümmersbruck OT Köfering, Stadt Amberg OT Atzlricht" vom 06.06.2024 07:43:01 gesendet durch LS Amberg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung Hohenkemnather Gruppe ist aufgrund Einschwemmungen
durch Starkregen mit Keimen / Escherichia Coli verunreinigt.
Betroffen sind:
Gemeinde Ursensollen davon die Ortsteile:
- Oberleinsiedl
- Unterleinsiedl
- Rückertshof
- Ullersberg
- Haag
Gemeinde Kümmersbruck davon die Ortsteile:
- Köfering
Stadt Amberg davon die Ortsteile:
- Atzlricht
Zu erwartende Folgen:
Gesundheitsschädigung- bzw. -gefährdung durch Verzehr von nicht
abgekochten Trinkwasser
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung Hohenkemnather Gruppe ist aufgrund Einschwemmungen
durch Starkregen mit Keimen / Escherichia Coli verunreinigt.
Betroffen sind:
Gemeinde Ursensollen davon die Ortsteile:
- Oberleinsiedl
- Unterleinsiedl
- Rückertshof
- Ullersberg
- Haag
Gemeinde Kümmersbruck davon die Ortsteile:
- Köfering
Stadt Amberg davon die Ortsteile:
- Atzlricht
Zu erwartende Folgen:
Gesundheitsschädigung- bzw. -gefährdung durch Verzehr von nicht
abgekochten Trinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
10.06.2024
5 Meldungen
DE-BY-A-W083
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser im Landkreis Aichach-Friedberg - Landkreis Aichach-Friedberg
17:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Landkreis Aichach-Friedberg - Landkreis Aichach-Friedberg" vom 05.06.2024 17:49:20 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Nach dem Hochwasser laufen derzeit Aufräumarbeiten im Landkreis an.
Bedenken Sie die mögliche Kontamination des Überschwemmungswassers bei den Aufräumarbeiten:
- Kinder nicht mit Überschwemmungswasser spielen oder sogar darin baden lassen!
- An Händehygiene denken: vor Verzehr oder Zubereitung von Lebensmitteln!
- Hände nur mit sauberem (hygienisch einwandfreiem) Wasser waschen!
- Nutzung nur von sauberem Trinkwasser! Kein Verzehr von Lebensmitteln, die Kontakt mit Überschwemmungswasser hatten!
- Wasser aus Teichen und Bächen nach Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.U. nicht geeignet!
- Bei Aufräumarbeiten ist die Verletzungsgefahr erhöht: Impfschutz gegen Tetanus überprüfen!
- Eigenschutz bei Reinigung von Häusern und Wohnungen nach Überschwemmungsgeschehen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor
dem Kontakt mit möglicherweise verunreinigtem Wasser!
Badeseen
Um die Badeseen des Landkreises auf einen möglichen Eintrag durch Starkregen zu überprüfen, werden diese am morgen durch das Gesundheitsamt beprobt. Bitte handeln Sie eigenverantwortlich und sehen Sie vom Baden in unseren Seen ab bis wir die Ergebnisse der Beprobungen veröffentlichen.
Mehr Infos dazu und zu weiteren Themen rund um den Katastrophenfall:
Live-Ticker auf www.lra-aic-fdb.de
Bürgertelefon 08251 92 444 (rund um die Uhr)
Nach dem Hochwasser laufen derzeit Aufräumarbeiten im Landkreis an.
Bedenken Sie die mögliche Kontamination des Überschwemmungswassers bei den Aufräumarbeiten:
- Kinder nicht mit Überschwemmungswasser spielen oder sogar darin baden lassen!
- An Händehygiene denken: vor Verzehr oder Zubereitung von Lebensmitteln!
- Hände nur mit sauberem (hygienisch einwandfreiem) Wasser waschen!
- Nutzung nur von sauberem Trinkwasser! Kein Verzehr von Lebensmitteln, die Kontakt mit Überschwemmungswasser hatten!
- Wasser aus Teichen und Bächen nach Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.U. nicht geeignet!
- Bei Aufräumarbeiten ist die Verletzungsgefahr erhöht: Impfschutz gegen Tetanus überprüfen!
- Eigenschutz bei Reinigung von Häusern und Wohnungen nach Überschwemmungsgeschehen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor
dem Kontakt mit möglicherweise verunreinigtem Wasser!
Badeseen
Um die Badeseen des Landkreises auf einen möglichen Eintrag durch Starkregen zu überprüfen, werden diese am morgen durch das Gesundheitsamt beprobt. Bitte handeln Sie eigenverantwortlich und sehen Sie vom Baden in unseren Seen ab bis wir die Ergebnisse der Beprobungen veröffentlichen.
Mehr Infos dazu und zu weiteren Themen rund um den Katastrophenfall:
Live-Ticker auf www.lra-aic-fdb.de
Bürgertelefon 08251 92 444 (rund um die Uhr)
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Sie haben Wasser im Keller und der Öltank droht aufzutreiben: Bürgertelefon 08251 92 444
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Sie haben Wasser im Keller und der Öltank droht aufzutreiben: Bürgertelefon 08251 92 444
Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers - Marktgemeinde Kaisheim, Ortsteile Sulzdorf und Gunzenheim
16:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge der aktuellen Hochwasserlage wurde durch das Gesundheitsamt Donau-Ries die bisher bestehende bloße Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Gunzenheim und Sulzdorf der Marktgemeinde Kaisheim zu einem Abkochgebot für das Trinkwasser hochgestuft.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg
17:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg" vom 10.06.2024 17:12:50 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Rudersberg ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Rudersberg ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Rudersberg - Update - Rudersberg, Teilort Oberndorf
17:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Rudersberg - Update - Rudersberg, Teilort Oberndorf" vom 06.06.2024 17:27:58 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für den Teilort Rudersberg-Oberndorf ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Das Abkochgebot für den Teilort Rudersberg-Oberndorf ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ein Abkochgebot wird in den Ortsteilen :
Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen, Krehwinkel, Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gültigkeit: Gültig ab sofort
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ein Abkochgebot wird in den Ortsteilen :
Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen, Krehwinkel, Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gültigkeit: Gültig ab sofort
DE-BY-WEN-W130
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität - Stadtgebiet Erbendorf mit Ortsteilen
17:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität:
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Betroffene Bereiche
Stadtgebiet Erbendorf - Aschenhof - Eppenhof - Grötschenreuth - Hauxdorf - Iglashof - Plärn - Schadenreuth - Straßenschacht
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Betroffene Bereiche
Stadtgebiet Erbendorf - Aschenhof - Eppenhof - Grötschenreuth - Hauxdorf - Iglashof - Plärn - Schadenreuth - Straßenschacht
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
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