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24.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung - Lenzkirch mit Ortsteilen ohne Raitenbuch
12:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung - Lenzkirch mit Ortsteilen ohne Raitenbuch" vom 17.11.2023 11:26:25 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Verunreinigung des Trinkwassers – Abkochanordnung
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Verunreinigung des Trinkwassers – Abkochanordnung
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
22.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-HD-W086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung Abkochgebot für die Stadt Eberbach und Ortsteile - Eberbach und Ortsteile
14:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Trinkwasserverunreinigung wurde vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis bis auf Weiteres ein vorbeugendes Abkochgebot erlassen.
Dies betrifft folgende Bereiche:
- Stadtgebiet Eberbach
- Ortsteil Lindach
- Ortsteil Friedrichsdorf
- Ortsteil Gaimühle
- Ortsteil Pleutersbach – nur Neckarrain
- Ortsteil Rockenau – nur Rockenauer Straße
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (Salat putzen, Zähne putzen); sei es auch nur in Folge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.
Mit Chlor desinfiziertes Wasser ist außerdem für Aquarien ungeeignet.
Dies betrifft folgende Bereiche:
- Stadtgebiet Eberbach
- Ortsteil Lindach
- Ortsteil Friedrichsdorf
- Ortsteil Gaimühle
- Ortsteil Pleutersbach – nur Neckarrain
- Ortsteil Rockenau – nur Rockenauer Straße
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (Salat putzen, Zähne putzen); sei es auch nur in Folge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.
Mit Chlor desinfiziertes Wasser ist außerdem für Aquarien ungeeignet.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
20.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch verunreinigtes Trinkwassers - 73092 Heiningen
12:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch verunreinigtes Trinkwassers - 73092 Heiningen" vom 16.11.2023 15:46:30 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser in Heiningen weist keine Verunreinigungen mehr auf. Das Gesundheitsamt hat daher das Abkochgebot aufgehoben und das Trinkwasser wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Das Trinkwasser in Heiningen weist keine Verunreinigungen mehr auf. Das Gesundheitsamt hat daher das Abkochgebot aufgehoben und das Trinkwasser wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
17.11.2023
3 Meldungen
DE-BW-RA-W025
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
20:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim" vom 17.11.2023 16:45:12 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
16:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung - Lenzkirch mit Ortsteilen ohne Raitenbuch
11:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Verunreinigung des Trinkwassers – Abkochanordnung
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
16.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahr durch verunreinigtes Trinkwassers - 73092 Heiningen
15:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei einer Probenentnahme im Gebiet der Gemeinde Heiningen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Keime festgestellt.
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfall und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt Göppingen ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfall und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt Göppingen ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
14.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RA-W025
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
19:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime festgestellt.
Das Gesundheitsamt Rastatt hat für Durmersheim und Würmersheim ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ort ausgesprochen.
Das heißt, das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden, muss mind. 10 Minuten abgekocht werden.
Für die Toilettenspülung und Duschen ist kein Abkochen nötig.
Aufgrund der Chlorung kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen im Trinkwasser kommen. Durch die Desinfektion mit dem Chlor werden die Keime abgetötet.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime festgestellt.
Das Gesundheitsamt Rastatt hat für Durmersheim und Würmersheim ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ort ausgesprochen.
Das heißt, das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden, muss mind. 10 Minuten abgekocht werden.
Für die Toilettenspülung und Duschen ist kein Abkochen nötig.
Aufgrund der Chlorung kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen im Trinkwasser kommen. Durch die Desinfektion mit dem Chlor werden die Keime abgetötet.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
07.11.2023
2 Meldungen
DE-HE-F-SE119
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Butzbach-Ebersgöns
21:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Butzbach-Ebersgöns" vom 07.11.2023 19:20:13 gesendet durch LS Frankfurt, Land HE Red. 2 (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Trinkwasserversorgung im Butzbacher Stadtteil Ebersgöns wurde wieder hergestellt.
Die Trinkwasserversorgung im Butzbacher Stadtteil Ebersgöns wurde wieder hergestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Butzbach-Ebersgöns
19:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Wasserleitungsbruchs beim Wasservorlieferanten ZMW ist gegenwärtig die Trinkwasserversorgung im Butzbacher Stadtteil Ebersgöns unterbrochen. Die Störungsursache wurde bereits beseitigt. Aktuell arbeiten EVB und ZMW an der Wiederinbetriebnahme. Es ist zu erwarten, dass die Trinkwasserversorgung in wenigen Stunden wieder im gesamten Ortsgebiet zur Verfügung steht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
30.10.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser-Abkochgebot! - Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen
08:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Abkochgebot! - Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen" vom 27.10.2023 17:35:28 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist ab sofort aufgehoben. Es besteht keine Gefahr mehr.
Das Abkochgebot ist ab sofort aufgehoben. Es besteht keine Gefahr mehr.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
27.10.2023
3 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser-Abkochgebot! - Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen
17:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Stadtteil Münchingen weist eventuell bakterielle Verunreinigungen auf. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
DE-BY-AB-W169
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg
12:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg" vom 27.10.2023 12:40:30 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Entwarnung!
Ihr Trinkwasser ist wieder einwandfrei!
Mönchberg mit OT Schmachtenberg
Das Trinkwasser im Bereich kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Miltenberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Die Chlorung bleibt weiterhin bestehen, bis diese durch das Gesundheitsamt eingestellt wird.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Entwarnung!
Ihr Trinkwasser ist wieder einwandfrei!
Mönchberg mit OT Schmachtenberg
Das Trinkwasser im Bereich kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Miltenberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Die Chlorung bleibt weiterhin bestehen, bis diese durch das Gesundheitsamt eingestellt wird.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg
12:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg" vom 19.10.2023 18:20:50 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Entwarnung!
Ihr Trinkwasser ist wieder einwandfrei!
Mönchberg mit OT Schmachtenberg
Das Trinkwasser im Bereich kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Miltenberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Die Chlorung bleibt weiterhin bestehen, bis diese durch das Gesundheitsamt eingestellt wird.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Entwarnung!
Ihr Trinkwasser ist wieder einwandfrei!
Mönchberg mit OT Schmachtenberg
Das Trinkwasser im Bereich kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Miltenberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Die Chlorung bleibt weiterhin bestehen, bis diese durch das Gesundheitsamt eingestellt wird.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
26.10.2023
2 Meldungen
DE-BY-HO-W142
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Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot für die Wasserversorgungsgebiete Stammbach & Karlsberggrup - Teile des Markt Stammbachs - Teile der Stadt Münchberg (Detail siehe unten)
16:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für die Wasserversorgungsgebiete Stammbach & Karlsberggruppe - Teile des Markt Stammbachs - Teile der Stadt Münchberg (Detail siehe unten)" vom 10.10.2023 16:36:02 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund mehrerer negativer Beprobungen des Trinkwassers hebt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Hof das Abkochgebot für die Trinkwasserversorgung der Gemeindewerke Stammbach sowie des Zweckverbandes Wasserversorgung Karlsberggruppe mit sofortiger Wirkung auf. Die Bechlorung wird aber vorsorglich noch aufrechterhalten.
Aufgrund mehrerer negativer Beprobungen des Trinkwassers hebt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Hof das Abkochgebot für die Trinkwasserversorgung der Gemeindewerke Stammbach sowie des Zweckverbandes Wasserversorgung Karlsberggruppe mit sofortiger Wirkung auf. Die Bechlorung wird aber vorsorglich noch aufrechterhalten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
• Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
• Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
DE-NW-LIP-SE041
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Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Stemmen
11:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Stemmen" vom 16.10.2023 11:27:45 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Abkochgebot für das Trinkwasser. Das Wasser kann wieder für alle Zwecke genutzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Abkochgebot für das Trinkwasser. Das Wasser kann wieder für alle Zwecke genutzt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
24.10.2023
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DE-BY-BA-W140
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Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung aufgehoben - Ortsteile Kälberberg, Hochstall, Tiefenhöchstadt und Frankendorf
13:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Kontrollierte Chlordosierung - Ortsteile Kälberberg, Hochstall, Tiefenhöchstadt und Frankendorf" vom 05.10.2023 10:08:51 gesendet durch LS Bamberg-Forchheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund Anordnung des Staatlichen Gesundheitsamtes Bamberg wurde für die Ortsteile Kälberberg, Hochstall, Tiefenhöchstadt und Frankendorf des Marktes Buttenheim eine Abkochanordnung für das Trinkwasser erlassen. Seit Mittwoch, 04.10.2023, 12 Uhr, werden die Ortsnetze mit kontrollierter Chlorbeigabe desinfiziert.
Das mit Chlor geschützte Trinkwasser kann bedenkenlos und ohne Einschränkungen genutzt, insbesondere verzehrt werden. Vereinzelt kann es jedoch zu Geschmacksbeeinträchtigungen kommen.
Die Abkochanordnung besteht bis auf Weiteres.
Aufgrund Anordnung des Staatlichen Gesundheitsamtes Bamberg wurde für die Ortsteile Kälberberg, Hochstall, Tiefenhöchstadt und Frankendorf des Marktes Buttenheim eine Abkochanordnung für das Trinkwasser erlassen. Seit Mittwoch, 04.10.2023, 12 Uhr, werden die Ortsnetze mit kontrollierter Chlorbeigabe desinfiziert.
Das mit Chlor geschützte Trinkwasser kann bedenkenlos und ohne Einschränkungen genutzt, insbesondere verzehrt werden. Vereinzelt kann es jedoch zu Geschmacksbeeinträchtigungen kommen.
Die Abkochanordnung besteht bis auf Weiteres.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie zeitnah über die weitere Vorgehensweise. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie zeitnah über die weitere Vorgehensweise. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
23.10.2023
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
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Allgemein
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Entwarnung: Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Karlsruhe Stadtteil Wolfartsweier
12:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Karlsruhe Stadtteil Wolfartsweier" vom 19.10.2023 15:35:00 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer Verunreinigung in einem Hochbehälter im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier wird das Trinkwasser gechlort, soll aber sicherheitshalber vor dem Verzehr zusätzlich abgekocht werden. Die Maßnahme gilt ab sofort bis auf Widerruf. Bei Proben wurde eine Belastung durch Keime festgestellt, aufgrund derer das Gesundheitsamt das Abkochgebot ausgesprochen hat.
Dies gilt für die Straßen: Am Zündhütle, Albert-Einstein-Straße, Walther-Bothe-Straße, Max-von-Laue-Straße, Max-Born-Straße, Hellenstraße, Siebenmannstraße, Pirolstraße, Bleichenhofstraße, Steinhofstraße, Hangstraße, Maiblumenstraße, Katzenbergstraße, Steinkreuzstraße, Burgstraße und Schlossbergstraße. Hier soll sicherheitshalber das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden. Das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke des menschlichen Gebrauchs kann ohne Einschränkungen genutzt werden.
Aufgrund einer Verunreinigung in einem Hochbehälter im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier wird das Trinkwasser gechlort, soll aber sicherheitshalber vor dem Verzehr zusätzlich abgekocht werden. Die Maßnahme gilt ab sofort bis auf Widerruf. Bei Proben wurde eine Belastung durch Keime festgestellt, aufgrund derer das Gesundheitsamt das Abkochgebot ausgesprochen hat.
Dies gilt für die Straßen: Am Zündhütle, Albert-Einstein-Straße, Walther-Bothe-Straße, Max-von-Laue-Straße, Max-Born-Straße, Hellenstraße, Siebenmannstraße, Pirolstraße, Bleichenhofstraße, Steinhofstraße, Hangstraße, Maiblumenstraße, Katzenbergstraße, Steinkreuzstraße, Burgstraße und Schlossbergstraße. Hier soll sicherheitshalber das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden. Das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke des menschlichen Gebrauchs kann ohne Einschränkungen genutzt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir empfehlen, aus der Leitung entnommenes Wasser bis auf weiteres nicht
- zum trinken,
- zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, oder
- zum Zähne putzen
zu verwenden.
Die Nutzung als Brauchwasser (Garten, Toilettenspülung, etc,) ist weiterhin zulässig.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir empfehlen, aus der Leitung entnommenes Wasser bis auf weiteres nicht
- zum trinken,
- zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, oder
- zum Zähne putzen
zu verwenden.
Die Nutzung als Brauchwasser (Garten, Toilettenspülung, etc,) ist weiterhin zulässig.
22.10.2023
1 Meldungen
DE-BW-HN-W045
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Störung der Trinkwasserzufuhr im Schozachtal - Untergruppenbach, Abstatt & Ilsf.- Auenst., Helfenb., Wüstenh., Abstetterh.
14:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung der Trinkwasserzufuhr im Schozachtal - Untergruppenbach, Abstatt & Ilsf.- Auenst., Helfenb., Wüstenh., Abstetterh." vom 22.10.2023 10:17:36 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Schaden ist durch die Wasserversorger behoben worden.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt.
Der Schaden ist durch die Wasserversorger behoben worden.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bitte gehen Sie besonders sparsam mit Wasser um.
Bitte gehen Sie besonders sparsam mit Wasser um.
20.10.2023
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg
13:24
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf.
Auf Anordnung durch das Gesundhietsamt für den Landkreis Miltenberg wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacklsveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen dadurch nicht.
!!!Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen!!!
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
!!! Verwenden Sie zur Zubereitung von Säuglingsnahrung möglichst Mineralwasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
Informationen unter der Verwaltungsgemeinschaft
Telefon: 09374/ 9799960
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf.
Auf Anordnung durch das Gesundhietsamt für den Landkreis Miltenberg wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacklsveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen dadurch nicht.
!!!Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen!!!
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
!!! Verwenden Sie zur Zubereitung von Säuglingsnahrung möglichst Mineralwasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
Informationen unter der Verwaltungsgemeinschaft
Telefon: 09374/ 9799960
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Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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19.10.2023
5 Meldungen
DE-BY-AB-W169
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg
18:48
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
Informationen unter der Verwaltungsgemeinschaft
Telefon: 09374/ 979960
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
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Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg
18:20
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
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Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
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Trinkwasser-Verunreinigung - Mönchberg
17:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
Informationen unter der Verwaltungsgemeinschaft
Telefon: 09374/ 979960
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Mönchberg mit OT Schmachtenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
Informationen unter der Verwaltungsgemeinschaft
Telefon: 09374/ 979960
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BW-KA-W138
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Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Karlsruhe Stadtteil Wolfartsweier
15:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Verunreinigung in einem Hochbehälter im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier wird das Trinkwasser gechlort, soll aber sicherheitshalber vor dem Verzehr zusätzlich abgekocht werden. Die Maßnahme gilt ab sofort bis auf Widerruf. Bei Proben wurde eine Belastung durch Keime festgestellt, aufgrund derer das Gesundheitsamt das Abkochgebot ausgesprochen hat.
Dies gilt für die Straßen: Am Zündhütle, Albert-Einstein-Straße, Walther-Bothe-Straße, Max-von-Laue-Straße, Max-Born-Straße, Hellenstraße, Siebenmannstraße, Pirolstraße, Bleichenhofstraße, Steinhofstraße, Hangstraße, Maiblumenstraße, Katzenbergstraße, Steinkreuzstraße, Burgstraße und Schlossbergstraße. Hier soll sicherheitshalber das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden. Das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke des menschlichen Gebrauchs kann ohne Einschränkungen genutzt werden.
Dies gilt für die Straßen: Am Zündhütle, Albert-Einstein-Straße, Walther-Bothe-Straße, Max-von-Laue-Straße, Max-Born-Straße, Hellenstraße, Siebenmannstraße, Pirolstraße, Bleichenhofstraße, Steinhofstraße, Hangstraße, Maiblumenstraße, Katzenbergstraße, Steinkreuzstraße, Burgstraße und Schlossbergstraße. Hier soll sicherheitshalber das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden. Das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke des menschlichen Gebrauchs kann ohne Einschränkungen genutzt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir empfehlen, aus der Leitung entnommenes Wasser bis auf weiteres nicht
- zum trinken,
- zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, oder
- zum Zähne putzen
zu verwenden.
Die Nutzung als Brauchwasser (Garten, Toilettenspülung, etc,) ist weiterhin zulässig.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir empfehlen, aus der Leitung entnommenes Wasser bis auf weiteres nicht
- zum trinken,
- zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, oder
- zum Zähne putzen
zu verwenden.
Die Nutzung als Brauchwasser (Garten, Toilettenspülung, etc,) ist weiterhin zulässig.
DE-BY-N-W163
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach - Nürnberg - Großgründlach
13:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach - Nürnberg - Großgründlach" vom 13.10.2023 16:18:27 gesendet durch LS Nürnberg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Mikrobiologische Verunreinigung (Pseudomonas aeruginosa) des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach
Mikrobiologische Verunreinigung (Pseudomonas aeruginosa) des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Um eine Gefährdung der Gesundheit sicher auszuschließen, bittet die N-ERGIE, das Wasser vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken und immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Erforderlichen Maßnahmen, wie die Spülung des Rohrnetzes sowie die Chlorung des Trinkwassers werden durchgeführt.
Die N-ERGIE informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Um eine Gefährdung der Gesundheit sicher auszuschließen, bittet die N-ERGIE, das Wasser vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken und immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Erforderlichen Maßnahmen, wie die Spülung des Rohrnetzes sowie die Chlorung des Trinkwassers werden durchgeführt.
Die N-ERGIE informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
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