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15.01.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf. - Mömlingen
13:37
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Im weiteren Verlauf muss auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Bereich Mömlingen dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben werden.
- Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
- Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird.
Für Nachfragen steht die Gemeinde Mömlingen als Wasserversorger zur Verfügung.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Im weiteren Verlauf muss auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Bereich Mömlingen dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben werden.
- Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
- Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird.
Für Nachfragen steht die Gemeinde Mömlingen als Wasserversorger zur Verfügung.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
12.01.2024
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verwendungseinschränkung / Abkochgebot - Belle , Billerbeck , Bellenberg
15:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verwendungseinschränkung / Abkochgebot - Belle , Billerbeck , Bellenberg" vom 08.01.2024 18:10:36 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Verwendungseinschränkung / Abkochgebot in den Versorgungsgebieten Belle,Billerbeck und Bellenberg.
Das Trinkwasser wird aktuell gechlort.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Horn Bad Meinberg.
Verwendungseinschränkung / Abkochgebot in den Versorgungsgebieten Belle,Billerbeck und Bellenberg.
Das Trinkwasser wird aktuell gechlort.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Horn Bad Meinberg.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
11.01.2024
4 Meldungen
DE-BY-AB-W169
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf. - Mömlingen
18:17
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine kontrollbedürftige bakterielle Verunreinigung auf.
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf. - Mömlingen
18:07
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine kontrollbedürftige bakterielle Verunreinigung auf.
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf. - Mömlingen
18:06
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine kontrollbedürftige bakterielle Verunreinigung auf.
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
DE-NW-MI-SE073
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser zum Teil mit Bakterien belastet - Stadt Minden - Mit Ausnahme der rechten Weserseite
17:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser zum Teil mit Bakterien belastet - Stadt Minden - Mit Ausnahme der rechten Weserseite" vom 29.12.2023 13:27:53 gesendet durch LS Minden-Lübbecke, Kreis (DEU, NW, Minden). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Minden aufgehoben.
Weitere Informationen und eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite der Stadt Minden:
www.minden.de/trinkwasser
Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Minden aufgehoben.
Weitere Informationen und eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite der Stadt Minden:
www.minden.de/trinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Alles an Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderem ungekochten Essen genutzt wird, muss unbedingt abgekocht werden. Auch das Wasser zum Zähneputzen.
Das gilt so lange bis das Trinkwasser desinfiziert ist und wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Alles an Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderem ungekochten Essen genutzt wird, muss unbedingt abgekocht werden. Auch das Wasser zum Zähneputzen.
Das gilt so lange bis das Trinkwasser desinfiziert ist und wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.
08.01.2024
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verwendungseinschränkung / Abkochgebot - Belle , Billerbeck , Bellenberg
18:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Verwendungseinschränkung / Abkochgebot in den Versorgungsgebieten Belle,Billerbeck und Bellenberg.
Das Trinkwasser wird aktuell gechlort.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Horn Bad Meinberg.
Das Trinkwasser wird aktuell gechlort.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Horn Bad Meinberg.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
03.01.2024
1 Meldungen
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverkeimung - Balve-Mellen
11:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverkeimung - Balve-Mellen" vom 22.12.2023 09:46:58 gesendet durch LS Märkischer Kreis (DEU, NW, Altena). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverkeimung in Balve-Mellen
Trinkwasserverkeimung in Balve-Mellen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser muss abgekocht werden! Waschen und Duschen ist möglich. Zur Gefahrenabwehr wird eine Chlorung durchgeführt.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser muss abgekocht werden! Waschen und Duschen ist möglich. Zur Gefahrenabwehr wird eine Chlorung durchgeführt.
29.12.2023
1 Meldungen
DE-NW-MI-SE073
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser zum Teil mit Bakterien belastet - Stadt Minden - Mit Ausnahme der rechten Weserseite
13:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch das Hochwasser der vergangenen Tage ist das Trinkwasser für die Stadt Minden zum Teil mit Bakterien belastet. Diese können Durchfälle und andere Erkrankungen verursachen.
Um sicher zu sein und niemanden unnötig zu gefährden, gilt ab sofort (29.12.2023) ein Abkochgebot für das Trinkwasser in dem betroffenen Gebiet.
Weitere Informationen und eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite der Stadt Minden: www.minden.de/trinkwasser
Um sicher zu sein und niemanden unnötig zu gefährden, gilt ab sofort (29.12.2023) ein Abkochgebot für das Trinkwasser in dem betroffenen Gebiet.
Weitere Informationen und eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite der Stadt Minden: www.minden.de/trinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Alles an Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderem ungekochten Essen genutzt wird, muss unbedingt abgekocht werden. Auch das Wasser zum Zähneputzen.
Das gilt so lange bis das Trinkwasser desinfiziert ist und wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Alles an Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderem ungekochten Essen genutzt wird, muss unbedingt abgekocht werden. Auch das Wasser zum Zähneputzen.
Das gilt so lange bis das Trinkwasser desinfiziert ist und wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.
28.12.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen
14:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen" vom 20.12.2023 16:59:44 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung des Abkochgebotes für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS) und für das Gemeindegebiet Langenargen.
Bitte beachten Sie weitere Hinweise auf der Website des Versorgers unter www.zwus.de
Aufhebung des Abkochgebotes für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS) und für das Gemeindegebiet Langenargen.
Bitte beachten Sie weitere Hinweise auf der Website des Versorgers unter www.zwus.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichung auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichung auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
22.12.2023
1 Meldungen
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverkeimung - Balve-Mellen
09:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverkeimung in Balve-Mellen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser muss abgekocht werden! Waschen und Duschen ist möglich. Zur Gefahrenabwehr wird eine Chlorung durchgeführt.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser muss abgekocht werden! Waschen und Duschen ist möglich. Zur Gefahrenabwehr wird eine Chlorung durchgeführt.
21.12.2023
2 Meldungen
DE-TH-G-W109
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Störung Strom - und Trinkwassernetz - Bad Köstritz
22:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Strom - und Trinkwassernetz - Bad Köstritz" vom 21.12.2023 21:24:04 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Zur Zeit kommt es zum Ausfall des Strom und Trinkwassernetzes im Bereich Bad Köstritz. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet.
Zur Zeit kommt es zum Ausfall des Strom und Trinkwassernetzes im Bereich Bad Köstritz. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Störung Strom - und Trinkwassernetz - Bad Köstritz
21:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Zur Zeit kommt es zum Ausfall des Strom und Trinkwassernetzes im Bereich Bad Köstritz. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
20.12.2023
3 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen
16:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen bleiben aufrecht- Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung ist ab sofort aufgehoben.
Das seit Montag., den 18. Dezember 2023 in Kraft befindliche Abkochgebot für die Versorgungsbereiche des ZWUS und Langenargen bleibt weiter in Kraft. Es gilt für folgende Versorgungsgebiet.
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
Da die Netzproben im betroffenen Bereich des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung allesamt gut sind und keine Verkeimung mehr nachweisbar ist, wird das Abkochgebot dort ab sofort aufgehoben.
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnenweiler, Büchel, Dieglishofen, Feuerenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg und auf der Gemarkung Meckenbeueren der Teilort Kratzerach betroffen.
Das seit Montag., den 18. Dezember 2023 in Kraft befindliche Abkochgebot für die Versorgungsbereiche des ZWUS und Langenargen bleibt weiter in Kraft. Es gilt für folgende Versorgungsgebiet.
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
Da die Netzproben im betroffenen Bereich des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung allesamt gut sind und keine Verkeimung mehr nachweisbar ist, wird das Abkochgebot dort ab sofort aufgehoben.
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnenweiler, Büchel, Dieglishofen, Feuerenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg und auf der Gemarkung Meckenbeueren der Teilort Kratzerach betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichung auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichung auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser - Sparnberg, Moos Rudolphstein, Sachsenvorwerk
16:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser - Sparnberg, Moos Rudolphstein, Sachsenvorwerk" vom 16.12.2023 15:57:52 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Verschmutzung des Trinkwassers durch Bakterielle Verunreinigung
Das Abkochgebot ist vom Gesundheitsamt aufgehoben!
Verschmutzung des Trinkwassers durch Bakterielle Verunreinigung
Das Abkochgebot ist vom Gesundheitsamt aufgehoben!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
DE-BY-HO-W142
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Entwarnung: Rudolphstein - Moos - Sachsenvorwerk - Abkochgebot & Chlorung des Trin - 95180 Rudolphstein, Sachsenvorwerk, Moos, Sparnberg
16:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rudolphstein - Moos - Sachsenvorwerk - Abkochgebot & Chlorung des Trinkwassers - 95180 Rudolphstein, Sachsenvorwerk, Moos, Sparnberg " vom 16.12.2023 15:37:03 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
18.12.2023
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen, Kressbronn
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen, Kressbronn
17:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
16.12.2023
2 Meldungen
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser - Sparnberg, Moos Rudolphstein, Sachsenvorwerk
15:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Verschmutzung des Trinkwassers durch Bakterielle Verunreinigung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Rudolphstein - Moos - Sachsenvorwerk - Abkochgebot & Chlorung des Trinkwassers - 95180 Rudolphstein, Sachsenvorwerk, Moos, Sparnberg
15:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
04.12.2023
1 Meldungen
DE-BY-BT-W082
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für Trinkwasser für die Gemeinde Mistelbach - Mistelbach
12:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für Trinkwasser für die Gemeinde Mistelbach - Mistelbach" vom 30.11.2023 18:00:07 gesendet durch LS Bayreuth/Kulmbach vS/E, Kreis (DEU, BY, Bayreuth). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt nicht mehr. Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden
Die Warnung für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt nicht mehr. Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zur Reinigung von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zur Reinigung von Wäsche und für die Toilettenspülung.
29.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-HD-W086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung Abkochgebot für die Stadt Eberbach und Ortst - Eberbach und Ortsteile
15:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung Abkochgebot für die Stadt Eberbach und Ortsteile - Eberbach und Ortsteile" vom 22.11.2023 14:24:51 gesendet durch LS Rhein-Neckar vS/E, Kreis (DEU, BW, Ladenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau aufgehoben
Die aufgrund der Trinkwasserverunreinigung in Betrieb genommene Chlorierung des Trinkwassers zeigt Erfolg. Am Montag 27.11.2023 wurden an mehreren Stellen Nachproben genommen. Die Untersuchung der Nachproben ergab, dass die Ergebnisse gut sind und die geforderte Chlorkonzentration am heutigen Mittwochmorgen erreicht wurde
Somit kann das Abkochgebot in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für alle Bereiche aufgehoben werden.
Die Chlorierung des Trinkwassers wird bis auf weiteres durchgeführt.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Städtische Dienste Eberbach Telefonnummer: 06271 - 92090. Aktuelle Informationen erhalten Sie über www.stadtwerke-eberbach.de und www.eberbach.de
Eberbach, den 29.11.2023
Städtische Dienste Eberbach
Werkleitung
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach
Telefon: 06271/9209-0
Telefax: 06271/9209-72
E-Mail: post@sw-eberbach.de
www.stadtwerke-eberbach.de
Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau aufgehoben
Die aufgrund der Trinkwasserverunreinigung in Betrieb genommene Chlorierung des Trinkwassers zeigt Erfolg. Am Montag 27.11.2023 wurden an mehreren Stellen Nachproben genommen. Die Untersuchung der Nachproben ergab, dass die Ergebnisse gut sind und die geforderte Chlorkonzentration am heutigen Mittwochmorgen erreicht wurde
Somit kann das Abkochgebot in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für alle Bereiche aufgehoben werden.
Die Chlorierung des Trinkwassers wird bis auf weiteres durchgeführt.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Städtische Dienste Eberbach Telefonnummer: 06271 - 92090. Aktuelle Informationen erhalten Sie über www.stadtwerke-eberbach.de und www.eberbach.de
Eberbach, den 29.11.2023
Städtische Dienste Eberbach
Werkleitung
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach
Telefon: 06271/9209-0
Telefax: 06271/9209-72
E-Mail: post@sw-eberbach.de
www.stadtwerke-eberbach.de
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
27.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Meßbach d - Gemeinde Dörzbach Ortsteil Meßbach
18:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Meßbach der Gemeinde - Gemeinde Dörzbach Ortsteil Meßbach" vom 20.09.2023 15:54:38 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung!
Die Verunreinigung des Trinkwassers besteht nicht mehr!
Entwarnung!
Die Verunreinigung des Trinkwassers besteht nicht mehr!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
24.11.2023
2 Meldungen
DE-ST-SDL-W029
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall Trinkwasser Versorgung - Beetzendorf
15:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Trinkwasser Versorgung - Beetzendorf" vom 24.11.2023 15:20:22 gesendet durch LS Altmark vS/E, Kreis (DEU, ST, Stendal). Die Warnung ist aufgehoben.
wasser ist wieder da
wasser ist wieder da
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ausfall Trinkwasser Versorgung - Beetzendorf
12:42
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Ausfall der Trinkwasser Versorgung. Trinkwasser kann im Gemeindehaus Beetzendorf Marschweg 3 abgeholt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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