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02.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserbesrogung Stadt Günzburg - Stadtgebiet Günzburg
13:44
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadtwerke Günzburg informieren, dass es aufgrund der angespannten Hochwassersituation zu Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung kommen kann. Die Bevölkerung wird gebeten, sich vorsorglich mit Trinkwasser zu versorgen!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Vermeiden Sie jeden Hautkontakt mit Leitungswasser. Stellen Sie die Wasserzufuhr zu Ihrem Haus ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Vermeiden Sie jeden Hautkontakt mit Leitungswasser. Stellen Sie die Wasserzufuhr zu Ihrem Haus ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.06.2024
3 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers - Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend
21:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In einem Strang der Trinkwasserversorgung des Sandlandes ist Regenwasser in die Versorgung eingedrungen. Das Trinkwasser muss daher ab sofort und bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden. Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Dieses Gebot gilt für folgende Orte:
Gemeinde Alfdorf: Hellershof, Heinlesmühle, Vaihinghof, Deschenhof, Stixenhof, Schillinghof, Seehaus, Voggenmühlhöfle, Hüttenbühl.
Gemeinde Kaisersbach: Menzlesmühle, Menzles, Birkhof, Strohhof, unterer Schadberg, Teile von Cronhütte (die Straßen Eichberg, Cronweg, Ledergässle, Obere Bruck, Panoramaweg Nr. 26, 29, 31, 33, 35, 39, 43 und 72 bis 85, Im Brunnen, Untere Bruck, Viehgasse).
Gemeinde Gschwend: Hundsberg.
Die Bewohner werden durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr sowie Handzettel informiert.
Dieses Gebot gilt für folgende Orte:
Gemeinde Alfdorf: Hellershof, Heinlesmühle, Vaihinghof, Deschenhof, Stixenhof, Schillinghof, Seehaus, Voggenmühlhöfle, Hüttenbühl.
Gemeinde Kaisersbach: Menzlesmühle, Menzles, Birkhof, Strohhof, unterer Schadberg, Teile von Cronhütte (die Straßen Eichberg, Cronweg, Ledergässle, Obere Bruck, Panoramaweg Nr. 26, 29, 31, 33, 35, 39, 43 und 72 bis 85, Im Brunnen, Untere Bruck, Viehgasse).
Gemeinde Gschwend: Hundsberg.
Die Bewohner werden durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr sowie Handzettel informiert.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot beinhaltet alles Wasser, das zum Trinken bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet wird. Damit alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden. Das Wasser kann zum Waschen und Duschen weiter verwendet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird und mit offenen Wunden in Berührung kommt.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot beinhaltet alles Wasser, das zum Trinken bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet wird. Damit alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden. Das Wasser kann zum Waschen und Duschen weiter verwendet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird und mit offenen Wunden in Berührung kommt.
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu - AKTUALISIERUNG - Landkreis Unterallgäu
18:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot und Empfehlung zur Vorratshaltung vonTrinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Desweiteren wird angeraten, sich für mehrere Tage ausreichend mit Trinkwasservorräten zu versorgen. Die dafür empfohlene Menge beträgt mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Desweiteren wird angeraten, sich für mehrere Tage ausreichend mit Trinkwasservorräten zu versorgen. Die dafür empfohlene Menge beträgt mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag.
Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
11:05
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Im Haus
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
- Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
- Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
- Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Im Haus
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
- Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
- Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
- Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.
31.05.2024
2 Meldungen
DE-BW-KN-W131
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwassers - Mühlingen und die Bahnhofstraße in Zoznegg
11:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers
in Mühlingen und in Zoznegg die Bahnhofstraße mit den geraden Hausnummern 16 - 48.
Stockach, 31.05.2024 / Bei einer Routinebeprobung im Wassernetz des
Versorgungsgebietes Mühlingen ist eine Grenzwertüberschreitung einer mikrobiologischen
Bakterie an einer Probeentnahmestelle festgestellt worden. Aus diesem Grund wird ab sofort
in Rücksprache und auf Anordnung des Gesundheitsamtes Konstanz als vorsorgliche
Maßnahme ein Abkochgebot ausgesprochen.
Aktuell erfolgt die Ursachenabklärung für die Verunreinigung und weitere Nachproben
werden bereits entnommen, das Ergebnis wird am Montag erwartet. Die Dauer für das
Abkochgebot kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Für den Verzehr darf das Trinkwasser in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg
aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nur abgekocht verwendet
werden. Uneingeschränkt nutzbar ist das Leitungswasser für andere Zwecke, wie z. B.
Duschen, Wäschewaschen oder Spülmaschine (Programm mit höchster Temperatur).
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Die Bevölkerung in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg wird über die bekannten
Medien (Presse, Warn-Apps, persönliche Wurfsendung) darüber informiert.
in Mühlingen und in Zoznegg die Bahnhofstraße mit den geraden Hausnummern 16 - 48.
Stockach, 31.05.2024 / Bei einer Routinebeprobung im Wassernetz des
Versorgungsgebietes Mühlingen ist eine Grenzwertüberschreitung einer mikrobiologischen
Bakterie an einer Probeentnahmestelle festgestellt worden. Aus diesem Grund wird ab sofort
in Rücksprache und auf Anordnung des Gesundheitsamtes Konstanz als vorsorgliche
Maßnahme ein Abkochgebot ausgesprochen.
Aktuell erfolgt die Ursachenabklärung für die Verunreinigung und weitere Nachproben
werden bereits entnommen, das Ergebnis wird am Montag erwartet. Die Dauer für das
Abkochgebot kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Für den Verzehr darf das Trinkwasser in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg
aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nur abgekocht verwendet
werden. Uneingeschränkt nutzbar ist das Leitungswasser für andere Zwecke, wie z. B.
Duschen, Wäschewaschen oder Spülmaschine (Programm mit höchster Temperatur).
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Die Bevölkerung in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg wird über die bekannten
Medien (Presse, Warn-Apps, persönliche Wurfsendung) darüber informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Verunreinigung des Trinkwassers - Mühlingen und die Bahnhofstraße in Zoznegg
10:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers
in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg
Stockach, 31.05.2024 / Bei einer Routinebeprobung im Wassernetz des
Versorgungsgebietes Mühlingen ist eine Grenzwertüberschreitung einer mikrobiologischen
Bakterie an einer Probeentnahmestelle festgestellt worden. Aus diesem Grund wird ab sofort
in Rücksprache und auf Anordnung des Gesundheitsamtes Konstanz als vorsorgliche
Maßnahme ein Abkochgebot ausgesprochen.
Aktuell erfolgt die Ursachenabklärung für die Verunreinigung und weitere Nachproben
werden bereits entnommen, das Ergebnis wird am Montag erwartet. Die Dauer für das
Abkochgebot kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Für den Verzehr darf das Trinkwasser in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg
aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nur abgekocht verwendet
werden. Uneingeschränkt nutzbar ist das Leitungswasser für andere Zwecke, wie z. B.
Duschen, Wäschewaschen oder Spülmaschine (Programm mit höchster Temperatur).
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Die Bevölkerung in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg wird über die bekannten
Medien (Presse, Warn-Apps, persönliche Wurfsendung) darüber informiert.
in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg
Stockach, 31.05.2024 / Bei einer Routinebeprobung im Wassernetz des
Versorgungsgebietes Mühlingen ist eine Grenzwertüberschreitung einer mikrobiologischen
Bakterie an einer Probeentnahmestelle festgestellt worden. Aus diesem Grund wird ab sofort
in Rücksprache und auf Anordnung des Gesundheitsamtes Konstanz als vorsorgliche
Maßnahme ein Abkochgebot ausgesprochen.
Aktuell erfolgt die Ursachenabklärung für die Verunreinigung und weitere Nachproben
werden bereits entnommen, das Ergebnis wird am Montag erwartet. Die Dauer für das
Abkochgebot kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Für den Verzehr darf das Trinkwasser in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg
aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nur abgekocht verwendet
werden. Uneingeschränkt nutzbar ist das Leitungswasser für andere Zwecke, wie z. B.
Duschen, Wäschewaschen oder Spülmaschine (Programm mit höchster Temperatur).
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Die Bevölkerung in Mühlingen und in der Bahnhofstraße Zoznegg wird über die bekannten
Medien (Presse, Warn-Apps, persönliche Wurfsendung) darüber informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Bitte befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen
offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
30.05.2024
2 Meldungen
DE-SL-SB-W054
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Mittelstadt Völklingen
19:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Mittelstadt Völklingen" vom 30.05.2024 19:05:15 gesendet durch LK Saarbrücken vS/E, Kreis (DEU,SL). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Das Trinkwassernetz der Stadtwerke Völklingen wird infolge einer mikrobiologischen Verunreinigung seit dem 27.05.2024 desinfiziert.
Bis zum Erreichen einer Mindestkonzentration an Desinfektionsmitteln in allen Bereichen des Trinkwasserverteilungsnetzes, musste das Trinkwasser für den direkten Gebrauch zusätzlich abgekocht werden.
Mittlerweile liegt in allen Bereichen des Versorgungsnetzes eine ausreichende Desinfektionsleistung gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung vor, sodass das Abkochgebot vom 27.05.2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Das gechlorte Trinkwasser kann ab sofort uneingeschränkt wieder genutzt werden.
Die Warnung und alle damit verbundenen Handlungsempfehlungen wurden aufgehoben.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Das Trinkwassernetz der Stadtwerke Völklingen wird infolge einer mikrobiologischen Verunreinigung seit dem 27.05.2024 desinfiziert.
Bis zum Erreichen einer Mindestkonzentration an Desinfektionsmitteln in allen Bereichen des Trinkwasserverteilungsnetzes, musste das Trinkwasser für den direkten Gebrauch zusätzlich abgekocht werden.
Mittlerweile liegt in allen Bereichen des Versorgungsnetzes eine ausreichende Desinfektionsleistung gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung vor, sodass das Abkochgebot vom 27.05.2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Das gechlorte Trinkwasser kann ab sofort uneingeschränkt wieder genutzt werden.
Die Warnung und alle damit verbundenen Handlungsempfehlungen wurden aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Chlorung des Trinkwassers in der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen - Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen
17:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Autrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
29.05.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Albershausen
18:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung Albershausen in der Hochzone
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasser abkochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasser abkochen.
27.05.2024
1 Meldungen
DE-SL-SB-W054
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Mittelstadt Völklingen
15:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Gefahreninformation:
Aufgrund des flächendeckenden Nachweises von coliformen Bakterien und Escherichia Coli für das gesamte Versorgungsgebiet der Stadtwerke Völklingen (betrifft die Stadtteile Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Innenstadt, Luisenthal, Röchlinghöhe, Wehrden) wird ein sofortiges Abkochgebot zur Gefahrenabwehr angeordnet, bis weitere Desinfektionsmaßnahmen wirksam werden.
Dieses Abkochgebot gilt für folgende Verwendungszwecke des Trinkwassers:
- Zubereitung von Nahrung bzw. Essen und von Getränken, sofern die Speisen bzw. Getränke nicht gekocht werden
- Waschen von Nahrungsmitteln (Obst, Salate etc.)
- Zähneputzen
- Medizinische Zwecke (Nasenspülung etc.)
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Das Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Warndt (Stadtteile Lauterbach und Ludweiler) ist von der Trinkwasserverunreinigung nicht betroffen.
Aufgrund des flächendeckenden Nachweises von coliformen Bakterien und Escherichia Coli für das gesamte Versorgungsgebiet der Stadtwerke Völklingen (betrifft die Stadtteile Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Innenstadt, Luisenthal, Röchlinghöhe, Wehrden) wird ein sofortiges Abkochgebot zur Gefahrenabwehr angeordnet, bis weitere Desinfektionsmaßnahmen wirksam werden.
Dieses Abkochgebot gilt für folgende Verwendungszwecke des Trinkwassers:
- Zubereitung von Nahrung bzw. Essen und von Getränken, sofern die Speisen bzw. Getränke nicht gekocht werden
- Waschen von Nahrungsmitteln (Obst, Salate etc.)
- Zähneputzen
- Medizinische Zwecke (Nasenspülung etc.)
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Das Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Warndt (Stadtteile Lauterbach und Ludweiler) ist von der Trinkwasserverunreinigung nicht betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
24.05.2024
2 Meldungen
DE-BB-CB-SE036
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung im Bereich der Stadt Falkenberg / El - Stadt Falkenberg / Elster
21:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung im Bereich der Stadt Falkenberg / Elster - Stadt Falkenberg / Elster " vom 24.05.2024 16:43:58 gesendet durch LS Lausitz, Land BB Red. (DEU, Cottbus). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer beschädigten Trinkwasserversorgung im Bereich Falkenberg ist die Wasserversorgung für die Ortslagen Falkenberg, Schmerkendorf, Uebigau, Kölsa, Kölsa-Siedlung, Rehfeld und Rehfeld - Siedlung eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden. Der Wasserversorger arbeitet intensiv an einer Reparatur. Es wird heute ab 18 Uhr bis 22 Uhr und in den folgenden Tagen in der Zeit von 6 Uhr - 22 Uhr an folgenden Stellen Trinkwasser aus Wasserwagen abgegeben:
Stadt Falkenberg > Marktplatz, Total Tankstelle Rothsteinslache, Liebenwerdaer Str. - Wasserturm
Schmerkendorf > Feuerwehrgerätehaus - Hauptstr.
Kölsa > Feuerwehrgerätehaus - Torgauer Str.
Rehfeld > Feuerwehrgrätehaus - Falkenberger Str.
Uebigau > Marktplatz
Aufgrund einer beschädigten Trinkwasserversorgung im Bereich Falkenberg ist die Wasserversorgung für die Ortslagen Falkenberg, Schmerkendorf, Uebigau, Kölsa, Kölsa-Siedlung, Rehfeld und Rehfeld - Siedlung eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden. Der Wasserversorger arbeitet intensiv an einer Reparatur. Es wird heute ab 18 Uhr bis 22 Uhr und in den folgenden Tagen in der Zeit von 6 Uhr - 22 Uhr an folgenden Stellen Trinkwasser aus Wasserwagen abgegeben:
Stadt Falkenberg > Marktplatz, Total Tankstelle Rothsteinslache, Liebenwerdaer Str. - Wasserturm
Schmerkendorf > Feuerwehrgerätehaus - Hauptstr.
Kölsa > Feuerwehrgerätehaus - Torgauer Str.
Rehfeld > Feuerwehrgrätehaus - Falkenberger Str.
Uebigau > Marktplatz
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zur Abholung müssen geeignete Behältnisse mitgebracht werden. Das Wasser ist zur Sicherheit vor dem Verzehr abzukochen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde Liebenwerda , der Stadt Falkenberg / Elster und der Stadt Uebigau - Wahrenbrück unter: www.verbandsgemeide-liebenwerda.de, www.falkenberg-elster.de, www.uebigau-wahrenbrueck.de
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zur Abholung müssen geeignete Behältnisse mitgebracht werden. Das Wasser ist zur Sicherheit vor dem Verzehr abzukochen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde Liebenwerda , der Stadt Falkenberg / Elster und der Stadt Uebigau - Wahrenbrück unter: www.verbandsgemeide-liebenwerda.de, www.falkenberg-elster.de, www.uebigau-wahrenbrueck.de
Ausfall der Trinkwasserversorgung im Bereich der Stadt Falkenberg / Elster - Stadt Falkenberg / Elster
16:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer beschädigten Trinkwasserversorgung im Bereich Falkenberg ist die Wasserversorgung für die Ortslagen Falkenberg, Schmerkendorf, Uebigau, Kölsa, Kölsa-Siedlung, Rehfeld und Rehfeld - Siedlung eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden. Der Wasserversorger arbeitet intensiv an einer Reparatur. Es wird heute ab 18 Uhr bis 22 Uhr und in den folgenden Tagen in der Zeit von 6 Uhr - 22 Uhr an folgenden Stellen Trinkwasser aus Wasserwagen abgegeben:
Stadt Falkenberg > Marktplatz, Total Tankstelle Rothsteinslache, Liebenwerdaer Str. - Wasserturm
Schmerkendorf > Feuerwehrgerätehaus - Hauptstr.
Kölsa > Feuerwehrgerätehaus - Torgauer Str.
Rehfeld > Feuerwehrgrätehaus - Falkenberger Str.
Uebigau > Marktplatz
Stadt Falkenberg > Marktplatz, Total Tankstelle Rothsteinslache, Liebenwerdaer Str. - Wasserturm
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Rehfeld > Feuerwehrgrätehaus - Falkenberger Str.
Uebigau > Marktplatz
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zur Abholung müssen geeignete Behältnisse mitgebracht werden. Das Wasser ist zur Sicherheit vor dem Verzehr abzukochen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde Liebenwerda , der Stadt Falkenberg / Elster und der Stadt Uebigau - Wahrenbrück unter: www.verbandsgemeide-liebenwerda.de, www.falkenberg-elster.de, www.uebigau-wahrenbrueck.de
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zur Abholung müssen geeignete Behältnisse mitgebracht werden. Das Wasser ist zur Sicherheit vor dem Verzehr abzukochen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde Liebenwerda , der Stadt Falkenberg / Elster und der Stadt Uebigau - Wahrenbrück unter: www.verbandsgemeide-liebenwerda.de, www.falkenberg-elster.de, www.uebigau-wahrenbrueck.de
22.05.2024
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser bakteriologisch verunreinigt - Ortsteile der Gemeinden Rehl.-Siersburg, Wallerfangen und Überherrn
18:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 3-5 Minuten lang sprudelnd aufzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen oder zur Versorgung offener Wunden verwenden.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 22.05.2024 eine Schutzchlorung angeordnet. Diese Schutzchlorung wird über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen aufrechterhalten. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist in der ersten Hälfte der KW 22, ca. ab dem 27.05.2024 zu rechnen.
Die Schutzchlorung wird im Wasserwerk Schäferbruch aufgebaut und betrifft die Ortsteile:
- St. Barbara
- Gisingen
- Kerlingen
- Oberlimberg
- Bedersdorf
- Düren
- Ittersdorf
- Ihn
- Leidingen
- Rammelfangen
- Niedaltdorf
- Oberfelsberg
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet.
Das Abkochgebot wird so lange aufrechterhalten, bis die Schutzchlorung im gesamten Versorgungsgebiet wirksam ist.
Die Bevölkerung wird informiert, sobald die Chlorung aufgehoben wird.
Der Wasserleitungszweckverband hat parallel zur Schutzchlorung mit umfangreichen Rohrnetzspülmaßnahmen begonnen.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 22.05.2024 eine Schutzchlorung angeordnet. Diese Schutzchlorung wird über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen aufrechterhalten. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist in der ersten Hälfte der KW 22, ca. ab dem 27.05.2024 zu rechnen.
Die Schutzchlorung wird im Wasserwerk Schäferbruch aufgebaut und betrifft die Ortsteile:
- St. Barbara
- Gisingen
- Kerlingen
- Oberlimberg
- Bedersdorf
- Düren
- Ittersdorf
- Ihn
- Leidingen
- Rammelfangen
- Niedaltdorf
- Oberfelsberg
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet.
Das Abkochgebot wird so lange aufrechterhalten, bis die Schutzchlorung im gesamten Versorgungsgebiet wirksam ist.
Die Bevölkerung wird informiert, sobald die Chlorung aufgehoben wird.
Der Wasserleitungszweckverband hat parallel zur Schutzchlorung mit umfangreichen Rohrnetzspülmaßnahmen begonnen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasser bakteriologisch verunreinigt - Ortsteile der Gemeinden Rehl.-Siersburg, Wallerfangen und Überherrn
17:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 3-5 Minuten lang sprudelnd aufzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen oder zur Versorgung offener Wunden verwenden.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 22.05.2024 eine Schutzchlorung angeordnet. Diese Schutzchlorung wird über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen aufrechterhalten. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist in der ersten Hälfte der KW 22, ca. ab dem 27.05.2024 zu rechnen.
Die Schutzchlorung wird im Wasserwerk Schäferbruch aufgebaut und betrifft die Ortsteile:
- St. Barbara
- Gisingen
- Kerlingen
- Oberlimberg
- Bedersdorf
- Düren
- Ittersdorf
- Ihn
- Leidingen
- Rammelfangen
- Niedaltdorf
- Oberfelsberg
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet.
Das Abkochgebot wird so lange aufrechterhalten, bis die Schutzchlorung im gesamten Versorgungsgebiet wirksam ist.
Die Bevölkerung wird informiert, sobald die Chlorung aufgehoben wird.
Der Wasserleitungszweckverband hat parallel zur Schutzchlorung mit umfangreichen Rohrnetzspülmaßnahmen begonnen.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 22.05.2024 eine Schutzchlorung angeordnet. Diese Schutzchlorung wird über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen aufrechterhalten. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist in der ersten Hälfte der KW 22, ca. ab dem 27.05.2024 zu rechnen.
Die Schutzchlorung wird im Wasserwerk Schäferbruch aufgebaut und betrifft die Ortsteile:
- St. Barbara
- Gisingen
- Kerlingen
- Oberlimberg
- Bedersdorf
- Düren
- Ittersdorf
- Ihn
- Leidingen
- Rammelfangen
- Niedaltdorf
- Oberfelsberg
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet.
Das Abkochgebot wird so lange aufrechterhalten, bis die Schutzchlorung im gesamten Versorgungsgebiet wirksam ist.
Die Bevölkerung wird informiert, sobald die Chlorung aufgehoben wird.
Der Wasserleitungszweckverband hat parallel zur Schutzchlorung mit umfangreichen Rohrnetzspülmaßnahmen begonnen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
20.05.2024
2 Meldungen
DE-SH-EH-SE028
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Vorsorgliche Information - Hemmingstedt
16:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorsorgliche Information - Hemmingstedt" vom 20.05.2024 07:31:06 gesendet durch LS Elmshorn, Land SH Red. (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Hemmingstedt gibt bekannt:
In Hemmingstedt, Kreis Dithmarschen, kommt es nach einem Wasserrohrbuch zu Störungen in der Trinkwasserversorgung.
Die Bevölkerung wird aufgefordert Trinkwasser in Behältern abzufüllen.
Bei Störungen der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich an Ihrem Wasserversorger
Den Wasserbeschaffungsverband erreichen Sie unter 04832 9020
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Hemmingstedt gibt bekannt:
In Hemmingstedt, Kreis Dithmarschen, kommt es nach einem Wasserrohrbuch zu Störungen in der Trinkwasserversorgung.
Die Bevölkerung wird aufgefordert Trinkwasser in Behältern abzufüllen.
Bei Störungen der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich an Ihrem Wasserversorger
Den Wasserbeschaffungsverband erreichen Sie unter 04832 9020
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Vorsorgliche Information - Hemmingstedt
07:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Hemmingstedt gibt bekannt:
In Hemmingstedt, Kreis Dithmarschen, kommt es nach einem Wasserrohrbuch zu Störungen in der Trinkwasserversorgung.
Die Bevölkerung wird aufgefordert Trinkwasser in Behältern abzufüllen.
Bei Störungen der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich an Ihrem Wasserversorger
Den Wasserbeschaffungsverband erreichen Sie unter 04832 9020
In Hemmingstedt, Kreis Dithmarschen, kommt es nach einem Wasserrohrbuch zu Störungen in der Trinkwasserversorgung.
Die Bevölkerung wird aufgefordert Trinkwasser in Behältern abzufüllen.
Bei Störungen der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich an Ihrem Wasserversorger
Den Wasserbeschaffungsverband erreichen Sie unter 04832 9020
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
06.05.2024
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hollenstedt und Stöckheim
20:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hollenstedt und Stöckheim" vom 06.05.2024 16:10:44 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs kommt es zu Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung in Hollenstedt und Stöckheim. Wie die Stadtwerke Northeim mitteilen, ist in diesen Ortschaften nur wenig bis gar kein Trinkwasser verfügbar. Die Reparaturarbeiten werden voraussichtlich bis 20 Uhr andauern. Wir informieren, sobald die Versorgung wieder hergestellt ist.
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs kommt es zu Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung in Hollenstedt und Stöckheim. Wie die Stadtwerke Northeim mitteilen, ist in diesen Ortschaften nur wenig bis gar kein Trinkwasser verfügbar. Die Reparaturarbeiten werden voraussichtlich bis 20 Uhr andauern. Wir informieren, sobald die Versorgung wieder hergestellt ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte informieren Sie auch Nachbarn, die nicht über Smartphones mit Warn-Apps verfügen.
Bitte informieren Sie auch Nachbarn, die nicht über Smartphones mit Warn-Apps verfügen.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hollenstedt und Stöckheim
16:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs kommt es zu Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung in Hollenstedt und Stöckheim. Wie die Stadtwerke Northeim mitteilen, ist in diesen Ortschaften nur wenig bis gar kein Trinkwasser verfügbar. Die Reparaturarbeiten werden voraussichtlich bis 20 Uhr andauern. Wir informieren, sobald die Versorgung wieder hergestellt ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte informieren Sie auch Nachbarn, die nicht über Smartphones mit Warn-Apps verfügen.
Bitte informieren Sie auch Nachbarn, die nicht über Smartphones mit Warn-Apps verfügen.
29.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
10:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen " vom 25.04.2024 16:32:38 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
25.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
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Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
16:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
09.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
20:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten" vom 09.04.2024 19:59:30 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
08.04.2024
1 Meldungen
DE-HE-MR-W190
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Wasserrohrbruch Günterod - Bad Endbach Günterod/Günterod-Siedlung
14:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserrohrbruch Günterod - Bad Endbach Günterod/Günterod-Siedlung" vom 04.04.2024 21:18:21 gesendet durch LS Marburg-Biedenkopf vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Leitungswasser ist wieder einwandfrei!
Die Störung in Ihrem Trinkwasserversorgungsnetz ist inzwischen vollständig behoben. Die Analysen haben eine einwandfreie Trinkwasserqualität ergeben. Das Gesundheitsamt hat daher die Abkochempfehlung wieder aufgehoben
Bitte beachten Sie!
Trotz sorgfältiger und umfangreicher Netzspülungen können sich besonders in den Hausanschlussleitungen und in den Wasserleitungen der Häuser Reste verunreinigten Wassers befinden.
Bitte lassen Sie deshalb unbedingt in Ihrem Haus an einigen Wasserhähnen, besonders in der Küche, das Wasser so lange laufen, bis es kühl, klar und sauber aus dem Wasserhahn fließt.
Sofern innerhalb der Hausinstallation ein Schmutzfilter vorhanden ist, empfehlen wir, auch die Filterhülse zu überprüfen und ggfls. auszuwechseln.
Infotelefon des Wasserversorgers:
Bei Auffälligkeiten oder versorgungstechnischen Fragen können Sie sich weiterhin direkt an Ihren Wasserversorger wenden: 0171 / 9976760 oder 02776 / 801-94
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch in der FAQ-Liste auf der Website des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de).
Das Leitungswasser ist wieder einwandfrei!
Die Störung in Ihrem Trinkwasserversorgungsnetz ist inzwischen vollständig behoben. Die Analysen haben eine einwandfreie Trinkwasserqualität ergeben. Das Gesundheitsamt hat daher die Abkochempfehlung wieder aufgehoben
Bitte beachten Sie!
Trotz sorgfältiger und umfangreicher Netzspülungen können sich besonders in den Hausanschlussleitungen und in den Wasserleitungen der Häuser Reste verunreinigten Wassers befinden.
Bitte lassen Sie deshalb unbedingt in Ihrem Haus an einigen Wasserhähnen, besonders in der Küche, das Wasser so lange laufen, bis es kühl, klar und sauber aus dem Wasserhahn fließt.
Sofern innerhalb der Hausinstallation ein Schmutzfilter vorhanden ist, empfehlen wir, auch die Filterhülse zu überprüfen und ggfls. auszuwechseln.
Infotelefon des Wasserversorgers:
Bei Auffälligkeiten oder versorgungstechnischen Fragen können Sie sich weiterhin direkt an Ihren Wasserversorger wenden: 0171 / 9976760 oder 02776 / 801-94
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch in der FAQ-Liste auf der Website des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
05.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
10:01
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
04.04.2024
2 Meldungen
DE-HE-MR-W190
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Wasserrohrbruch Günterod - Bad Endbach Günterod/Günterod-Siedlung
21:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Wasserrohrbruch wurde beseitigt und die Hauptversorgungsleitung vom Hochbehälter in das Ortsnetz instandgesetzt.
Das Trinkwasser muss dennoch vorsorglich abgekocht werden, Informationen hierzu: https://www.rathaus-bad-endbach.de/aktuelles/abkochen-trinkwasser-guenterod/
Es wird über die öffentlichen Medien informiert, sobald das Wasser wieder von einwandfreier Qualität ist.
Dies wird voraussichtlich frühestens ab Montag, 08.04.2024 sein.
Das Trinkwasser muss dennoch vorsorglich abgekocht werden, Informationen hierzu: https://www.rathaus-bad-endbach.de/aktuelles/abkochen-trinkwasser-guenterod/
Es wird über die öffentlichen Medien informiert, sobald das Wasser wieder von einwandfreier Qualität ist.
Dies wird voraussichtlich frühestens ab Montag, 08.04.2024 sein.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wasserrohrbruch Günterod - Bad Endbach Günterod/Günterod-Siedlung
20:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Wasserrohrbruch wurde beseitigt und die Hauptversorgungsleitung vom Hochbehälter in das Ortsnetz instandgesetzt.
Das Trinkwasser muss dennoch vorsorglich abgekocht werden, Informationen hierzu: https://www.rathaus-bad-endbach.de/aktuelles/notfall-trinkwasser-guenterod/
Es wird über die öffentlichen Medien informiert, sobald das Wasser wieder von einwandfreier Qualität ist.
Dies wird voraussichtlich frühestens ab Montag, 08.04.2024 sein.
Das Trinkwasser muss dennoch vorsorglich abgekocht werden, Informationen hierzu: https://www.rathaus-bad-endbach.de/aktuelles/notfall-trinkwasser-guenterod/
Es wird über die öffentlichen Medien informiert, sobald das Wasser wieder von einwandfreier Qualität ist.
Dies wird voraussichtlich frühestens ab Montag, 08.04.2024 sein.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
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