Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 03.08.2026 14:02:25
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
31.10.2025
2 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
22:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: wiesbaden.de/?sp:id=327620
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: wiesbaden.de/?sp:id=327620
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
53947 Nettersheim-Tondorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf" vom 17.10.2025 12:00:05 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aktualisierung 31.10.2025
Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort aufgehoben.
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Aktualisierung 31.10.2025
Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort aufgehoben.
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
30.10.2025
3 Meldungen
DE-BY-FFB-W143
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
17:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
16:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit Ortsteil Obergrashof, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit Ortsteil Obergrashof, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
16:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Im Bereich der Trinkwasserversorgung der Alto-Gruppe kam es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit Ortsteil Obergrashof, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit Ortsteil Obergrashof, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
29.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-BA-W140
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal
14:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Wiesenttal
An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
26.10.2025
1 Meldungen
DE-HE-HG-W103
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen
09:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Friedrichsdorf-Burgholzhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen" vom 22.10.2025 12:51:21 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasser in Friedrichsdorf-Burgholzhausen abkochen
Wegen einer festgestellten mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Burgholzhausen aktuell abgekocht werden.
Die Stadtwerke Friedrichsdorf haben bei Routinekontrollen in der Versorgungszone Burgholzhausen eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Daher muss in diesem Stadtteil Trinkwasser vorsorglich abgekocht werden. Derzeit erfolgt die Spülung und Desinfektion der betroffenen Versorgungsanlagen. Nicht auszuschließen ist, dass die Desinfektion geschmacklich wahrgenommen werden kann. Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises durchgeführt.
Wir bitten die Betroffenen um Verständnis für die Maßnahmen und informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Trinkwasser in Friedrichsdorf-Burgholzhausen abkochen
Wegen einer festgestellten mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Burgholzhausen aktuell abgekocht werden.
Die Stadtwerke Friedrichsdorf haben bei Routinekontrollen in der Versorgungszone Burgholzhausen eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Daher muss in diesem Stadtteil Trinkwasser vorsorglich abgekocht werden. Derzeit erfolgt die Spülung und Desinfektion der betroffenen Versorgungsanlagen. Nicht auszuschließen ist, dass die Desinfektion geschmacklich wahrgenommen werden kann. Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises durchgeführt.
Wir bitten die Betroffenen um Verständnis für die Maßnahmen und informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
25.10.2025
1 Meldungen
DE-HE-HG-W103
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen
18:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Friedrichsdorf-Burgholzhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen" vom 25.10.2025 18:45:06 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser in Burgholzhausen besteht weiterhin.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das behördliche Abkochgebot für Trinkwasser in der Versorgungszone Burgholzhausen weiterhin besteht und auch über das kommende Wochenende (25./26.10.) leider nicht aufgehoben werden kann. Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird die Stadt dies auf der Homepage, den Social-Media-Kanälen und per Pressemitteilung umgehend bekannt machen.
Abkochgebot für Trinkwasser in Burgholzhausen besteht weiterhin.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das behördliche Abkochgebot für Trinkwasser in der Versorgungszone Burgholzhausen weiterhin besteht und auch über das kommende Wochenende (25./26.10.) leider nicht aufgehoben werden kann. Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird die Stadt dies auf der Homepage, den Social-Media-Kanälen und per Pressemitteilung umgehend bekannt machen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
24.10.2025
1 Meldungen
DE-HE-HG-W103
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen
13:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Friedrichsdorf-Burgholzhausen
Abkochgebot für Trinkwasser in Burgholzhausen besteht weiterhin.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das behördliche Abkochgebot für Trinkwasser in der Versorgungszone Burgholzhausen weiterhin besteht und auch über das kommende Wochenende (25./26.10.) leider nicht aufgehoben werden kann. Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird die Stadt dies auf der Homepage, den Social-Media-Kanälen und per Pressemitteilung umgehend bekannt machen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das behördliche Abkochgebot für Trinkwasser in der Versorgungszone Burgholzhausen weiterhin besteht und auch über das kommende Wochenende (25./26.10.) leider nicht aufgehoben werden kann. Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird die Stadt dies auf der Homepage, den Social-Media-Kanälen und per Pressemitteilung umgehend bekannt machen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
23.10.2025
1 Meldungen
DE-RP-KL-SE112
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel
18:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Kusel
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
22.10.2025
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt" vom 13.10.2025 16:16:28 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt
werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit
keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig
auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt
werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit
keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig
auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
DE-HE-HG-W103
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen
12:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Friedrichsdorf-Burgholzhausen
Trinkwasser in Friedrichsdorf-Burgholzhausen abkochen
Wegen einer festgestellten mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Burgholzhausen aktuell abgekocht werden.
Die Stadtwerke Friedrichsdorf haben bei Routinekontrollen in der Versorgungszone Burgholzhausen eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Daher muss in diesem Stadtteil Trinkwasser vorsorglich abgekocht werden. Derzeit erfolgt die Spülung und Desinfektion der betroffenen Versorgungsanlagen. Nicht auszuschließen ist, dass die Desinfektion geschmacklich wahrgenommen werden kann. Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises durchgeführt.
Wir bitten die Betroffenen um Verständnis für die Maßnahmen und informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Wegen einer festgestellten mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Burgholzhausen aktuell abgekocht werden.
Die Stadtwerke Friedrichsdorf haben bei Routinekontrollen in der Versorgungszone Burgholzhausen eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Daher muss in diesem Stadtteil Trinkwasser vorsorglich abgekocht werden. Derzeit erfolgt die Spülung und Desinfektion der betroffenen Versorgungsanlagen. Nicht auszuschließen ist, dass die Desinfektion geschmacklich wahrgenommen werden kann. Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises durchgeführt.
Wir bitten die Betroffenen um Verständnis für die Maßnahmen und informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
21.10.2025
4 Meldungen
DE-BW-RA-W025
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
15:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
14:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
DE-BW-KA-W137
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: ⚠ Trinkwasser-Abstellung in Zaisenhausen aufgrund eines Wasserrohrbruc - Zaisenhausen
13:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zaisenhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "⚠ Trinkwasser-Abstellung in Zaisenhausen aufgrund eines Wasserrohrbruchs - Zaisenhausen" vom 20.10.2025 19:48:17 gesendet durch PP Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung vom Hochbehälter in das Ortsgebiet wird in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet Zaisenhausen abgestellt.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung vom Hochbehälter in das Ortsgebiet wird in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet Zaisenhausen abgestellt.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
09:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen" vom 20.10.2025 17:51:34 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
20.10.2025
2 Meldungen
DE-BW-KA-W137
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
⚠ Trinkwasser-Abstellung in Zaisenhausen aufgrund eines Wasserrohrbruchs - Zaisenhausen
19:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zaisenhausen
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung vom Hochbehälter in das Ortsgebiet wird in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet Zaisenhausen abgestellt.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
17:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
17.10.2025
1 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
53947 Nettersheim-Tondorf
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
13.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
10.10.2025
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
16:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
53947 Nettersheim-Tondorf
Abkochgebot
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-BY-N-SE137
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
15:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke)
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke)
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
08.10.2025
1 Meldungen
DE-BW-UL-W281
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Gegebenenfalls mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
20:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gegebenenfalls mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"" vom 07.10.2025 23:45:12 gesendet durch LK Alb-Donau-Kreis vS/E, Kreis (DEU, BW, Ulm). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Bruchs der Hauptwasserleitung muss eine provisorische Wasserversorgung hergestellt werden. Eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Aufgrund eines Bruchs der Hauptwasserleitung muss eine provisorische Wasserversorgung hergestellt werden. Eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.10.2025
2 Meldungen
DE-BW-UL-W281
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Gegebenenfalls mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
23:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
Aufgrund eines Bruchs der Hauptwasserleitung muss eine provisorische Wasserversorgung hergestellt werden. Eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-KE-W173
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebo - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried" vom 29.09.2025 13:58:24 gesendet durch LS Allgäu vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Seite 6 von 40 (979 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...