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15.10.2022
3 Meldungen
DE-SH-KI-SE099
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Aktualisierung / Ausfall der Wasserversorgung im Bereich Fiefbergen
23:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Seit 18.45 Uhr kommt es aufgrund eines Schadensereignisses in Fiefbergen zum Ausfall der Trinkwasserversorgung.
Der Wasserversorgungsverband Probstei ist im Einsatz um den Schaden zu beheben.
Die Dauer ist nicht absehbar. Wir informieren ,wenn der Schaden wieder behoben ist.
Bewohner der Gemeinde Fiefbergen können sich Frischwasser bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr Fiefbergen holen.
Der Wasserversorgungsverband Probstei ist im Einsatz um den Schaden zu beheben.
Die Dauer ist nicht absehbar. Wir informieren ,wenn der Schaden wieder behoben ist.
Bewohner der Gemeinde Fiefbergen können sich Frischwasser bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr Fiefbergen holen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aktualisierung / Ausfall der Wasserversorgung im Bereich Fiefbergen, Laboe, Wendtorf und Stein
21:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Seit 18.45 Uhr kommt es aufgrund eines Schadensereignisses in den oben genannten Bereichen zum Ausfall der Trinkwasserversorgung.
Der Wasserversorgungsverband Probstei ist im Einsatz um den Schaden zu beheben.
Die Dauer ist nicht absehbar. Wir informieren ,wenn der Schaden wieder behoben ist.
Der Wasserversorgungsverband Probstei ist im Einsatz um den Schaden zu beheben.
Die Dauer ist nicht absehbar. Wir informieren ,wenn der Schaden wieder behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte rufen Sie nicht die Notrufleitungen der Polizei und Feuerwehr an um den Schaden zu melden.
Bitte rufen Sie nicht die Notrufleitungen der Polizei und Feuerwehr an um den Schaden zu melden.
Ausfall der Wasserversorgung im Bereich der Probstei
19:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Seit 18.45 Uhr kommt es aufgrund eines Schadensereignisses im Bereich Probstei Nord zum Ausfall der Trinkwasserversorgung.
Der Wasserversorgungsverband Probstei ist im Einsatz um den Schaden zu beheben.
Die Dauer ist nicht absehbar. Wir informieren ,wenn der Schaden wieder behoben ist.
Der Wasserversorgungsverband Probstei ist im Einsatz um den Schaden zu beheben.
Die Dauer ist nicht absehbar. Wir informieren ,wenn der Schaden wieder behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte rufen Sie nicht die Notrufleitungen der Polizei und Feuerwehr an um den Schaden zu melden.
Bitte rufen Sie nicht die Notrufleitungen der Polizei und Feuerwehr an um den Schaden zu melden.
13.10.2022
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung
17:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung" vom 28.09.2022 18:23:32 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung, daher ABKOCHGEBOT für Trinkwasser im Gemeindebezirk Wolterdingen.
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung, daher ABKOCHGEBOT für Trinkwasser im Gemeindebezirk Wolterdingen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Entwarnung: Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken; Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim soll abgekocht
14:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken; Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim soll abgekocht werden." vom 06.10.2022 16:25:55 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung durch Enterokokken
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung durch Enterokokken
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
06.10.2022
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken; Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim soll abgekocht werden.
16:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung durch Enterokokken
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
05.10.2022
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Eichstätter Berggruppe - Versorgungsbereich Wasserturm Pollenfeld
16:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nach einer Labormeldung vom heutigen Mittwoch, 05.10.2022, wird für den gesamten Gemeindebereich Pollenfeld und die Orte Heiligenkreuz, Petersbuch, Kaldorf, Erkertshofen und Herlingshard aus der Gemeinde Titting, aus der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, aus der Gemeinde Kipfenberg der Ortsteil Hirnsttetten, sowie für den Furthof (Gemeinde Kinding) der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe zum sofortigen Schutz der Bevölkerung ein Abkochgebot verhängt. Ca. 1.100 Haushalte sind davon betroffen.
Nach Angaben des Fachbereichs Gesundheitswesen am Landratsamt Eichstätt wurde aufgrund einer Nachkontrolle der Mikrobiologie im Wasserturm Pollenfeld und im Leitungsnetz festgestellt, dass die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten wurden.
Als vermutliche Quelle der Verunreinigung werden verunreinigte und auszutauschende Dichtungen im Hochbehälter des Wasserturms angenommen. Das Gesundheitsamt musste daraufhin über das Landratsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Da gesundheitliche Gefahren, wie Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit bei der betroffenen Bevölkerung nicht hundertprozentig auszuschließen sind, soll zur deren Vermeidung das Trinkwasser vorsichtshalber einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten sichtbar abkühlen, bevor es getrunken, verzehrt oder zur Zahnhygiene verwendet wird. Auch sollten die Speisen nur mit abgekochtem Trinkwasser zubereitet werden.
Das Duschen und Händewaschen ist weiterhin unbedenklich.
Derzeit wird der Hochbehälter im Wasserturm außer Betrieb genommen und gereinigt, sowie das Leitungssystem im betroffenen Gebiet aus dem Hochbehälter Preith gespült und versorgt.
Das Abkochgebot wird mindestens bis kommenden Freitag, 14.10.2022, aufrechterhalten werden. Sobald die Nachkontrollen wieder im Normbereich sind, wird das das Abkochgebot wieder aufgehoben werden können.
Nach Angaben des Fachbereichs Gesundheitswesen am Landratsamt Eichstätt wurde aufgrund einer Nachkontrolle der Mikrobiologie im Wasserturm Pollenfeld und im Leitungsnetz festgestellt, dass die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten wurden.
Als vermutliche Quelle der Verunreinigung werden verunreinigte und auszutauschende Dichtungen im Hochbehälter des Wasserturms angenommen. Das Gesundheitsamt musste daraufhin über das Landratsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Da gesundheitliche Gefahren, wie Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit bei der betroffenen Bevölkerung nicht hundertprozentig auszuschließen sind, soll zur deren Vermeidung das Trinkwasser vorsichtshalber einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten sichtbar abkühlen, bevor es getrunken, verzehrt oder zur Zahnhygiene verwendet wird. Auch sollten die Speisen nur mit abgekochtem Trinkwasser zubereitet werden.
Das Duschen und Händewaschen ist weiterhin unbedenklich.
Derzeit wird der Hochbehälter im Wasserturm außer Betrieb genommen und gereinigt, sowie das Leitungssystem im betroffenen Gebiet aus dem Hochbehälter Preith gespült und versorgt.
Das Abkochgebot wird mindestens bis kommenden Freitag, 14.10.2022, aufrechterhalten werden. Sobald die Nachkontrollen wieder im Normbereich sind, wird das das Abkochgebot wieder aufgehoben werden können.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
28.09.2022
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung
18:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung, daher ABKOCHGEBOT für Trinkwasser im Gemeindebezirk Wolterdingen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
13.09.2022
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Allensbach beendet
12:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Allensbach" vom 08.09.2022 19:22:55 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz gibt die Gemeinde Allensbach bekannt, dass zur Zeit der
in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in Allensbach überschritten
wird.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Kaltbrunn, Langenrain, Freudental und Hegne.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zum Betrieb von Aquarien das Wasser während der
Chlorungsphase ungeeignet ist, da das Chlor naturgemäß auch die vorhandene Bakterienflora im
Aquarien-Wasser beeinflusst.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz gibt die Gemeinde Allensbach bekannt, dass zur Zeit der
in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in Allensbach überschritten
wird.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Kaltbrunn, Langenrain, Freudental und Hegne.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zum Betrieb von Aquarien das Wasser während der
Chlorungsphase ungeeignet ist, da das Chlor naturgemäß auch die vorhandene Bakterienflora im
Aquarien-Wasser beeinflusst.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Allensbach
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Allensbach
09.09.2022
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser Bönnigheim NUR im Ortsteil Hohenstein
09:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser Bönnigheim NUR im Ortsteil Hohenstein" vom 02.09.2022 22:03:30 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die nachfolgene Warnung wird AUFGEHOBEN
Abkochgebot Trinkwasser im OT Hohenstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Die nachfolgene Warnung wird AUFGEHOBEN
Abkochgebot Trinkwasser im OT Hohenstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
08.09.2022
2 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Allensbach
19:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz gibt die Gemeinde Allensbach bekannt, dass zur Zeit der
in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in Allensbach überschritten
wird.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Kaltbrunn, Langenrain, Freudental und Hegne.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zum Betrieb von Aquarien das Wasser während der
Chlorungsphase ungeeignet ist, da das Chlor naturgemäß auch die vorhandene Bakterienflora im
Aquarien-Wasser beeinflusst.
in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in Allensbach überschritten
wird.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Kaltbrunn, Langenrain, Freudental und Hegne.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zum Betrieb von Aquarien das Wasser während der
Chlorungsphase ungeeignet ist, da das Chlor naturgemäß auch die vorhandene Bakterienflora im
Aquarien-Wasser beeinflusst.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Allensbach
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Allensbach
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochverfügung für das Trinkwassernetz der Gemeinde
11:07
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochverfügung für das Trinkwassernetz der Gemeinde" vom 08.09.2022 11:06:15 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer Trinkwasserverunreinigung mit Bakterien,muss das Wasser im Bereich der Gemeinde Bötzingen abgekocht werden.
Aufgrund einer Trinkwasserverunreinigung mit Bakterien,muss das Wasser im Bereich der Gemeinde Bötzingen abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
07.09.2022
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verkeimungen im Trinkwassernetz der Gemeinde Eitensheim
14:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verkeimungen im Trinkwassernetz der Gemeinde Eitensheim" vom 02.09.2022 12:33:51 gesendet durch LS Ingolstadt vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei situationsbezogenen Netzproben wurden im Brunnenrohwasser der Wasserversorgung der Gemeinde Eitensheim Enterokokken festgestellt. Daher hat das Gesundheitsamt Eichstätt sofort ein Abkochgebot angeordnet. Betroffen ist auschließlich die Gemeinde Eitensheim.
Verwenden Sie das Leitungswasser nur noch in abgekochtem Zustand, auch zur Körperhygiene!
Bei situationsbezogenen Netzproben wurden im Brunnenrohwasser der Wasserversorgung der Gemeinde Eitensheim Enterokokken festgestellt. Daher hat das Gesundheitsamt Eichstätt sofort ein Abkochgebot angeordnet. Betroffen ist auschließlich die Gemeinde Eitensheim.
Verwenden Sie das Leitungswasser nur noch in abgekochtem Zustand, auch zur Körperhygiene!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
02.09.2022
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser Bönnigheim NUR im Ortsteil Hohenstein
22:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot Trinkwasser im OT Hohenstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verkeimungen im Trinkwassernetz der Gemeinde Eitensheim
12:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei situationsbezogenen Netzproben wurden im Brunnenrohwasser der Wasserversorgung der Gemeinde Eitensheim Enterokokken festgestellt. Daher hat das Gesundheitsamt Eichstätt sofort ein Abkochgebot angeordnet. Betroffen ist auschließlich die Gemeinde Eitensheim.
Verwenden Sie das Leitungswasser nur noch in abgekochtem Zustand, auch zur Körperhygiene!
Verwenden Sie das Leitungswasser nur noch in abgekochtem Zustand, auch zur Körperhygiene!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
01.09.2022
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochverfügung für das Trinkwassernetz der Gemeinde
12:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Trinkwasserverunreinigung mit Bakterien,muss das Wasser im Bereich der Gemeinde Bötzingen abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
19.08.2022
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Wasser abkochen
13:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasser abkochen" vom 12.08.2022 21:00:02 gesendet durch LS Traunstein vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Traunstein teilt mit, dass in einer Probe aus einem Hochbehälter der (Außenbereich Wald an der Alz einschließlich Oberberg)Otting-Pallinger-Gruppe, aus dem auch Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching versorgt werden, 12 KBE Enterokokken/100 ml nachgewiesen.
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Das Gesundheitsamt Traunstein teilt mit, dass in einer Probe aus einem Hochbehälter der (Außenbereich Wald an der Alz einschließlich Oberberg)Otting-Pallinger-Gruppe, aus dem auch Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching versorgt werden, 12 KBE Enterokokken/100 ml nachgewiesen.
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
15.08.2022
1 Meldungen
DE-HE-LDK-W187
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Waldbrand im Bereich Dillenburg / Haiger
11:18
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Waldbrand im Bereich Dillenburg / Haiger" vom 15.08.2022 11:17:18 gesendet durch LS Lahn-Dill vS/E, Kreis (DEU, HE, Wetzlar). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Dillenburg / Haiger kommt es aktuell zu einem Waldbrand mit einer starken Rauchentwicklung. Die Rauchentwicklung ist kilometerweit zu sehen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zieht die Rauchwolke nach Westen. Im Bereich der Bundesautobahn 45 sowie im Bereich der Kreisstraße 48 und der L 3044 kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Die Bevölkerung wird gebeten den Bereich weiträumig zu umfahren und die Löscharbeiten nicht zu behindern. Bei Bedarf wird empfohlen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsgeräte auszuschalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sparsam mit der Verwendung von Trinkwasser umzugehen.
Massive Rauchausbreitung im Bereich Niederroßbach..Die Bewohner im Ort Niederroßbach werden gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Diese Warnung wird regelmäßig aktualisiert und an das Einsatzgeschehen angepasst.
19:53 Uhr Führungsstab LDK
Im Bereich Dillenburg / Haiger kommt es aktuell zu einem Waldbrand mit einer starken Rauchentwicklung. Die Rauchentwicklung ist kilometerweit zu sehen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zieht die Rauchwolke nach Westen. Im Bereich der Bundesautobahn 45 sowie im Bereich der Kreisstraße 48 und der L 3044 kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Die Bevölkerung wird gebeten den Bereich weiträumig zu umfahren und die Löscharbeiten nicht zu behindern. Bei Bedarf wird empfohlen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsgeräte auszuschalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sparsam mit der Verwendung von Trinkwasser umzugehen.
Massive Rauchausbreitung im Bereich Niederroßbach..Die Bewohner im Ort Niederroßbach werden gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Diese Warnung wird regelmäßig aktualisiert und an das Einsatzgeschehen angepasst.
19:53 Uhr Führungsstab LDK
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
13.08.2022
2 Meldungen
DE-HE-LDK-W187
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Waldbrand im Bereich Dillenburg / Haiger
14:38
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Dillenburg / Haiger kommt es aktuell zu einem Waldbrand mit einer starken Rauchentwicklung. Die Rauchentwicklung ist kilometerweit zu sehen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zieht die Rauchwolke nach Westen. Im Bereich der Bundesautobahn 45 sowie im Bereich der Kreisstraße 48 und der L 3044 kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Die Bevölkerung wird gebeten den Bereich weiträumig zu umfahren und die Löscharbeiten nicht zu behindern. Bei Bedarf wird empfohlen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsgeräte auszuschalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sparsam mit der Verwendung von Trinkwasser umzugehen.
Massive Rauchausbreitung im Bereich Niederroßbach..Die Bewohner im Ort Niederroßbach werden gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Diese Warnung wird regelmäßig aktualisiert und an das Einsatzgeschehen angepasst.
19:53 Uhr Führungsstab LDK
Die Bevölkerung wird gebeten, sparsam mit der Verwendung von Trinkwasser umzugehen.
Massive Rauchausbreitung im Bereich Niederroßbach..Die Bewohner im Ort Niederroßbach werden gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Diese Warnung wird regelmäßig aktualisiert und an das Einsatzgeschehen angepasst.
19:53 Uhr Führungsstab LDK
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Waldbrand im Bereich Dillenburg / Haiger
10:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Dillenburg / Haiger kommt es aktuell zu einem Waldbrand mit einer starken Rauchentwicklung. Die Rauchentwicklung ist kilometerweit zu sehen. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zieht die Rauchwolke nach Westen. Im Bereich der Bundesautobahn 45 sowie im Bereich der Kreisstraße 48 und der L 3044 kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Die Bevölkerung wird gebeten den Bereich weiträumig zu umfahren und die Löscharbeiten nicht zu behindern. Bei Bedarf wird empfohlen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsgeräte auszuschalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sparsam mit der Verwendung von Trinkwasser umzugehen.
Diese Warnung wird regelmäßig aktualisiert und an das Einsatzgeschehen angepasst.
19:53 Uhr Führungsstab LDK
Die Bevölkerung wird gebeten, sparsam mit der Verwendung von Trinkwasser umzugehen.
Diese Warnung wird regelmäßig aktualisiert und an das Einsatzgeschehen angepasst.
19:53 Uhr Führungsstab LDK
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
12.08.2022
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Wasser abkochen
21:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Gesundheitsamt Traunstein teilt mit, dass in einer Probe aus einem Hochbehälter der (Außenbereich Wald an der Alz einschließlich Oberberg)Otting-Pallinger-Gruppe, aus dem auch Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching versorgt werden, 12 KBE Enterokokken/100 ml nachgewiesen.
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
04.08.2022
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverschmutzung: Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, Stadtmitte, im Hasenreinweg muss abgekoc
18:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverschmutzung: Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, Stadtmitte, im Hasenreinweg muss abgekocht werden." vom 03.08.2022 17:58:42 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, in Teilen von Stadtmitte nördlich des Altstadtrings und im Hasenrainweg muss abgekocht werden.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt, ES Kennenburg, ES Serach, in Teilen von Stadtmitte (ES) nördlich des Altstadtrings und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, in Teilen von Stadtmitte nördlich des Altstadtrings und im Hasenrainweg muss abgekocht werden.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt, ES Kennenburg, ES Serach, in Teilen von Stadtmitte (ES) nördlich des Altstadtrings und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
03.08.2022
3 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Trinkwasserverschmutzung: Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, Stadtmitte, im Hasenreinweg muss abgekocht werden.
17:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, in Teilen von Stadtmitte nördlich des Altstadtrings und im Hasenrainweg muss abgekocht werden.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt, ES Kennenburg, ES Serach, in Teilen von Stadtmitte (ES) nördlich des Altstadtrings und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt, ES Kennenburg, ES Serach, in Teilen von Stadtmitte (ES) nördlich des Altstadtrings und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
Trinkwasserverschmutzung: Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, Stadtmitte, im Hasenreinweg muss abgekocht werden.
17:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg, Serach, in Teilen von Stadtmitte nördlich des Altstadtrings und im Hasenrainweg muss abgekocht werden.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt und ES Kennenburg und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt und ES Kennenburg und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
Trinkwasserverschmutzung: Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg und im Hasenreinweg muss abgekocht werden
13:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser in Hohenkreuz, St. Bernhardt, Kennenburg und im Hasenrainweg muss abgekocht werden.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt und ES Kennenburg und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Wasser in den betroffenen Gebieten wird außerdem gechlort.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Esslingen geben die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & CoKG bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert für die Bereiche ES Hohenkreuz, ES St. Bernhardt und ES Kennenburg und ES Hasenrainweg überschritten wird.
Im Auslauf des Hochbehälters Serach sind am 02.08.2022 bei Kontrollen Escherichia coli (E.Coli) nachgewiesen worden. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen coliforme Bakterien nicht im Trinkwasser vorkommen, der Grenzwert liegt hier bei null. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Diese Warnung wurde durch die Stadtverwaltung Esslingen angefordert.
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