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14.08.2025
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot - Oerlinghausen - Kernstadt und Währentrup
13:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot - Oerlinghausen - Kernstadt und Währentrup" vom 04.08.2025 15:32:57 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
13.08.2025
3 Meldungen
DE-NW-SI-SE066
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
16:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-PA-W160
2 Meldungen
Allgemein
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Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen
15:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Stadt Passau
15:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
10.08.2025
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen" vom 10.08.2025 12:09:50 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
08.08.2025
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserabkochgebot - Nersingen
07:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserabkochgebot - Nersingen" vom 16.07.2025 15:11:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Routinekontrolle der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nersingen wurde am 16.07.2025 eine Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten für das Gemeindegebiet Nersingen bis auf Weiteres ein Abkochgebot erlassen.
Bei einer Routinekontrolle der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nersingen wurde am 16.07.2025 eine Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten für das Gemeindegebiet Nersingen bis auf Weiteres ein Abkochgebot erlassen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen ist die Nutzung eines Wasserkochers zu empfehlen.
- Nutzen sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder industriell abgepacktes Mineralwasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie z. B. Zähneputzen, zum duschen oder ähnlichem ohne Einschränkungen nutzen; achten Sie jedoch darauf das Wasser nicht zu schlucken.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen ist die Nutzung eines Wasserkochers zu empfehlen.
- Nutzen sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder industriell abgepacktes Mineralwasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie z. B. Zähneputzen, zum duschen oder ähnlichem ohne Einschränkungen nutzen; achten Sie jedoch darauf das Wasser nicht zu schlucken.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
05.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw
14:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw" vom 05.08.2025 14:41:47 gesendet durch LK Calw vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Calw hat das seit 28.07.2025 für Teilbereiche der Gemeinde Höfen bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind, unter der Zugabe von Chlor, keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 04.08.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Die Chlorzugabe wird bis zum Abschluss der derzeit geplanten/laufenden Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 28.07.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Landratsamt Calw hat das seit 28.07.2025 für Teilbereiche der Gemeinde Höfen bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind, unter der Zugabe von Chlor, keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 04.08.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Die Chlorzugabe wird bis zum Abschluss der derzeit geplanten/laufenden Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 28.07.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
04.08.2025
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot - Oerlinghausen - Kernstadt und Währentrup
15:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
31.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Aufhebung der Abkochanordnung für Horsdorf - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)
10:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)" vom 24.07.2025 15:35:51 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (31.07.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (31.07.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
28.07.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
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Allgemein
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Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw
17:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In einzelnen Bereichen der Gemeinde Höfen an der Enz sind derzeit die festgelegten Grenzwerte für Escherichia Coli Bakterien im Trinkwasser überschritten worden.
Aus diesem Grund gilt für die betroffenen Bereiche ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser!
Betroffene Bereiche:
- Schönblickweg 10 bis 52
- Schulweg 6 bis 13
- Flößerstraße
- Philip-Krauth-Straße
- Carl Commerell-Straße
- Förteltal
Die Gemeinde Höfen führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser im betroffenen Gebiet (s.o.) ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Höfen.
Aus diesem Grund gilt für die betroffenen Bereiche ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser!
Betroffene Bereiche:
- Schönblickweg 10 bis 52
- Schulweg 6 bis 13
- Flößerstraße
- Philip-Krauth-Straße
- Carl Commerell-Straße
- Förteltal
Die Gemeinde Höfen führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser im betroffenen Gebiet (s.o.) ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Höfen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
25.07.2025
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DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Nutzungseinschränkung: Trinkwasser für Säuglinge und Kleinkinder Exter - Extertal-Bremke
14:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Nutzungseinschränkung: Trinkwasser für Säuglinge und Kleinkinder Extertal-Bremke - Extertal-Bremke" vom 23.07.2025 15:48:48 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Nutzungseinschränkung:
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Nutzungseinschränkung:
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-HO-W142
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Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Gemeinde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz
11:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Gemeinde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz " vom 19.07.2025 16:50:11 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
24.07.2025
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DE-BY-CO-W141
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Allgemein
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Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)
15:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
LICHTENFELS (24.07.2025). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Horsdorf wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
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23.07.2025
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DE-NW-LIP-SE041
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Allgemein
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Nutzungseinschränkung: Trinkwasser für Säuglinge und Kleinkinder Extertal-Bremke - Extertal-Bremke
15:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nutzungseinschränkung:
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Für das Trinken, die Herstellung und die Zubereitung von Getränken und Speisen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ausschließlich abgepacktes Trinkwasser bis auf weiteres zu nutzen.
Für Erwachsene Personen besteht keine Gefahr. Gesundheitsamt Kreis Lippe.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
19.07.2025
2 Meldungen
DE-BY-HO-W142
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Gemeinde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz
16:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Abkochgebot für Döhlau und weitere Ortsteile - Geminde Döhlau sowie die Ortsteile Kautendorf, Tauperlitz
16:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurden in der Gemeinde Döhlau Verunreinigungen festgestellt. Die Stadtwerke Hof, als Betriebsführer der Wasserversorgung, haben die Ergebnisse umgehend an das Gesundheitsamt Hof übermittelt. Dieses hat vorsorglich ein Abkochgebot für folgende Bereiche ausgesprochen:
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
- Gemeinde Döhlau
- Ortsteil Kautendorf
- Ortsteil Tauperlitz
Nicht betroffen vom Abkochgebot ist der Ortsteil Erlalohe.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und bleibt bestehen, bis weiterführende Laboruntersuchungen eine Entwarnung ermöglichen. Diese Folgeanalysen sind bereits veranlasst. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die Stadtwerke Hof umgehend informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Bitte das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen (z. B. im Wasserkocher), bevor es zum Trinken, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird.
- Vor dem Gebrauch sollte das abgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Für technische Zwecke wie die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
14.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg
10:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg" vom 03.07.2025 22:57:07 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.07.2025
2 Meldungen
DE-RP-MZ-SE114
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochempfehlung, Vorsorgliche Empfehlung zur Trinkwasserqualität - Stadt Wörrstadt und Ortsgemeinde Sulzheim
12:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung, Vorsorgliche Empfehlung zur Trinkwasserqualität - Stadt Wörrstadt und Ortsgemeinde Sulzheim" vom 03.07.2025 21:05:32 gesendet durch LS Mainz, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung ist aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wvr.de.
Ursprüngliche Meldung:
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers im Hochbehälter in Wörrstadt jeweils einen coliformen und einenE-Coli festgestellt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
Die Warnung ist aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wvr.de.
Ursprüngliche Meldung:
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers im Hochbehälter in Wörrstadt jeweils einen coliformen und einenE-Coli festgestellt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
11:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)" vom 10.06.2025 10:54:00 gesendet durch LS Ingolstadt vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot wurde soeben aufgehoben.
Das Abkochgebot wurde soeben aufgehoben.
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05.07.2025
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - [Stadtgebiet Euskirchen] - Stadtgebiet Euskirchen
20:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - [Stadtgebiet Euskirchen] - Stadtgebiet Euskirchen" vom 05.07.2025 15:19:45 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Abkochgebot
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - [Stadtgebiet Euskirchen] - Stadtgebiet Euskirchen
15:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Bei einer täglichen Kontrolle im Wasserwerk Arloff wurde durch den Versorger eine erhöhte Trübung des Trinkwassers festgestellt. Aktuell wird daran gearbeitet, die Ursache herauszufinden. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Vorsorglich wurde ein Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Euskrichen (ausgenommen von den Ortsteilen Kreuzweingarten, Rheder, Kichheim, Frauenberg, Oberwichterich, Elsig, Euenheim, und Wisskirchen) ausgesprochen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 10 Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sowie die Mundhygiene sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Für die Toilettenspülung kann weiterhin Leitungswasser verwendet werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen für den genannten Bereich durchgeführt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
03.07.2025
3 Meldungen
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg
22:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-RP-MZ-SE114
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochempfehlung, Vorsorgliche Empfehlung zur Trinkwasserqualität - Stadt Wörrstadt und Ortsgemeinde Sulzheim
21:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH hat bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers im Hochbehälter in Wörrstadt jeweils einen coliformen und einenE-Coli festgestellt.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Alzey-Worms wurde nun eine Vorsorgliche Abkochempfehlung vereinbart. Dies gilt für die Kundinnen und Kunden der Stadt Wörrstadt sowie der Ortsgemeinde Sulheim.
Weitere Infos und eine FAQ-Fragenkatalog finden Sie unter www.wvr.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-BT-W082
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - im Stadtgebiet Pegnitz
19:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - im Stadtgebiet Pegnitz" vom 03.07.2025 16:05:11 gesendet durch LS Bayreuth/Kulmbach vS/E, Kreis (DEU, BY, Bayreuth). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnmeldung hinsichtlich der Abkochanordnung ist über einen größeren Kreis veröffentlicht worden betrifft nur wenige Haushalte in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof. Die wenigen betroffenen Anwesen in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof wurden mittels eines Schriftstücks des Wasserversorgers persönlich informiert. Die Abkochanordnung betrifft NICHT den Großraum Pegnitz. In den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, hat der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen. Aus Gründen der Vorsicht, da unter diesen Umständen eine Aufkeimung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die Abkochanordnung des Landratsamtes Bayreuth erlassen und alle betroffenen Haushalte vom Wasserversorger informiert. Für die betroffenen Ortsteile gilt die Abkochanordnung bis auf Weiteres.
Die Warnmeldung hinsichtlich der Abkochanordnung ist über einen größeren Kreis veröffentlicht worden betrifft nur wenige Haushalte in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof. Die wenigen betroffenen Anwesen in den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof wurden mittels eines Schriftstücks des Wasserversorgers persönlich informiert. Die Abkochanordnung betrifft NICHT den Großraum Pegnitz. In den Ortsteilen Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, hat der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen. Aus Gründen der Vorsicht, da unter diesen Umständen eine Aufkeimung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, wurde die Abkochanordnung des Landratsamtes Bayreuth erlassen und alle betroffenen Haushalte vom Wasserversorger informiert. Für die betroffenen Ortsteile gilt die Abkochanordnung bis auf Weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
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