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01.09.2025
1 Meldungen
DE-HE-LDK-W187
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Waldsolms Ortsteil Weiperfelden
14:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Gemeinde Waldsolms Informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
30.08.2025
1 Meldungen
DE-NW-SI-SE066
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
10:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln" vom 21.08.2025 13:35:06 gesendet durch LS Siegen-Wittgenstein, Kreis (DEU, NW, Siegen). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung:
Entwarnung für Burbach, Wahlbach und Würgendorf. Am Samstag lagen den Burbachern Gemeindewerken und dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein die Laborergebnisse zur jüngsten Beprobung des Trinkwassers in den drei Ortsteilen vor. Demnach wurde der Erreger Pseudomonas aeruginosa zum zweiten Mal in Folge nicht nachgewiesen. Das Burbacher Trinkwasser ist wieder keimfrei. Das Gesundheitsamt hebt darum das Abkochgebot für Burbach, Wahlbach und Würgendorf mit sofortiger Wirkung auf. Auch in diesen Orten kann dem Wassernetz nun wieder bedenkenlos Wasser zum Trinken, zum Waschen von Obst, Gemüse und Salat sowie zum Zähne putzen etc. entnommen werden.
Entwarnung:
Entwarnung für Burbach, Wahlbach und Würgendorf. Am Samstag lagen den Burbachern Gemeindewerken und dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein die Laborergebnisse zur jüngsten Beprobung des Trinkwassers in den drei Ortsteilen vor. Demnach wurde der Erreger Pseudomonas aeruginosa zum zweiten Mal in Folge nicht nachgewiesen. Das Burbacher Trinkwasser ist wieder keimfrei. Das Gesundheitsamt hebt darum das Abkochgebot für Burbach, Wahlbach und Würgendorf mit sofortiger Wirkung auf. Auch in diesen Orten kann dem Wassernetz nun wieder bedenkenlos Wasser zum Trinken, zum Waschen von Obst, Gemüse und Salat sowie zum Zähne putzen etc. entnommen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
29.08.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach" vom 22.08.2025 15:53:14 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
28.08.2025
2 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien - Hausen im Wiesental
18:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Gemeinde Hausen im Wiesental Informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Gesammten Einzugsgebiet der Wasserversorgung Hausen im Wiersental.
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser bitte 3 Minuten abzukochen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Dies gilt bis mindestens Mittwoch 03.09.2025.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!!
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser bitte 3 Minuten abzukochen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Dies gilt bis mindestens Mittwoch 03.09.2025.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!!
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
DE-NW-OE-SE086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverschmutzung - Ortslage Grevenbrück
17:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Lennestadt-Grevenbrück ist die Wasserversorgung durch eine Verschmutzung aufgrund von Bauarbeiten beeinträchtigt. Die zuständigen Behörden haben ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen, da die Leitungen desinfiziert werden müssen. Sie werden informiert wenn die Beeinträchtigung beseitigt worden ist.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
27.08.2025
2 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt
17:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt" vom 23.08.2025 17:56:13 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Oberstenfeld
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Oberstenfeld" vom 27.08.2025 13:04:29 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser der Gemeinde Oberstenfeld im Ortsnetz II (Bereiche: In den Schafwiesen, Eichhäldenstraße, Klären, Am Schafhaus, Kreuzstraße und Hauäcker) wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gilt für den gesamten Bereich ein Abkochgebot!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist!
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser der Gemeinde Oberstenfeld im Ortsnetz II (Bereiche: In den Schafwiesen, Eichhäldenstraße, Klären, Am Schafhaus, Kreuzstraße und Hauäcker) wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gilt für den gesamten Bereich ein Abkochgebot!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
25.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Oberstenfeld
16:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser der Gemeinde Oberstenfeld im Ortsnetz II (Bereiche: In den Schafwiesen, Eichhäldenstraße, Klären, Am Schafhaus, Kreuzstraße und Hauäcker) wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gilt für den gesamten Bereich ein Abkochgebot!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist!
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser der Gemeinde Oberstenfeld im Ortsnetz II (Bereiche: In den Schafwiesen, Eichhäldenstraße, Klären, Am Schafhaus, Kreuzstraße und Hauäcker) wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es gilt für den gesamten Bereich ein Abkochgebot!
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
23.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt
17:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
22.08.2025
4 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
15:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
Entwarnung: Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig" vom 15.08.2025 12:54:59 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser belastet - Bad König - Momart" vom 15.08.2025 12:50:16 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für den Stadtteil Heimerdingen - Ditzingen Ortsteil Heimerdingen
14:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für den Stadtteil Heimerdingen - Ditzingen Ortsteil Heimerdingen" vom 22.08.2025 14:24:26 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
21.08.2025
3 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für den Stadtteil Heimerdingen - Ditzingen Ortsteil Heimerdingen
15:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-SL-SLS-W038
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2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
15:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
DE-NW-SI-SE066
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Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
13:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
20.08.2025
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Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
17:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update:
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
18.08.2025
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Allgemein
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Aktualisierung! - Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
11:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
16.08.2025
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DE-BY-PA-W160
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Entwarnung: Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke P - Stadt Passau
12:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Stadt Passau" vom 13.08.2025 15:24:49 gesendet durch LS Passau vS/E, Kreis (DEU,BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen
12:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen" vom 13.08.2025 15:35:14 gesendet durch LS Passau vS/E, Kreis (DEU,BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
15.08.2025
4 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Einschränkung der Wasserversorgung - Groß Berkel und Laatzen in der Gemeinde Aerzen
23:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Einschränkung der Wasserversorgung - Groß Berkel und Laatzen in der Gemeinde Aerzen" vom 15.08.2025 18:02:21 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines großen Wasserrohrbruches kann es heute im Bereich des gesamten Ortsnetzes von Groß Berkel zu Versorgungsunterbrechungen kommen.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Aufgrund eines großen Wasserrohrbruches kann es heute im Bereich des gesamten Ortsnetzes von Groß Berkel zu Versorgungsunterbrechungen kommen.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
Einschränkung der Wasserversorgung - Groß Berkel und Laatzen in der Gemeinde Aerzen
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines großen Wasserrohrbruches kann es heute im Bereich des gesamten Ortsnetzes von Groß Berkel zu Versorgungsunterbrechungen kommen.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
DE-HE-ERB-W191
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
12:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
12:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
14.08.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf, Oberesch der Gde. Rehlingen
17:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
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