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21.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
09:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen" vom 20.10.2025 17:51:34 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
20.10.2025
2 Meldungen
DE-BW-KA-W137
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
⚠ Trinkwasser-Abstellung in Zaisenhausen aufgrund eines Wasserrohrbruchs - Zaisenhausen
19:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zaisenhausen
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung vom Hochbehälter in das Ortsgebiet wird in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet Zaisenhausen abgestellt.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
17:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
17.10.2025
1 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
53947 Nettersheim-Tondorf
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
13.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
10.10.2025
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
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1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
16:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
53947 Nettersheim-Tondorf
Abkochgebot
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-BY-N-SE137
1 Meldungen
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1 Meldungen
Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
15:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke)
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke)
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
08.10.2025
1 Meldungen
DE-BW-UL-W281
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Gegebenenfalls mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
20:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gegebenenfalls mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"" vom 07.10.2025 23:45:12 gesendet durch LK Alb-Donau-Kreis vS/E, Kreis (DEU, BW, Ulm). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Bruchs der Hauptwasserleitung muss eine provisorische Wasserversorgung hergestellt werden. Eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Aufgrund eines Bruchs der Hauptwasserleitung muss eine provisorische Wasserversorgung hergestellt werden. Eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.10.2025
2 Meldungen
DE-BW-UL-W281
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Gegebenenfalls mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
23:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Amstetten Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall"
Aufgrund eines Bruchs der Hauptwasserleitung muss eine provisorische Wasserversorgung hergestellt werden. Eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Betroffen sind die Wohngebiete "Auf dem Aurain" und "Wasserfall" in Amstetten.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-KE-W173
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebo - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried" vom 29.09.2025 13:58:24 gesendet durch LS Allgäu vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
06.10.2025
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DE-BY-WUE-W164
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
13:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Himmelstadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt" vom 29.09.2025 20:14:17 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
05.10.2025
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DE-TH-EF-W108
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Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
17:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach" vom 05.10.2025 17:54:11 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
04.10.2025
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DE-TH-EF-W108
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Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
17:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
02.10.2025
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DE-BW-LOE-W023
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
11:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten" vom 26.09.2025 13:58:33 gesendet durch LS Lörrach vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt Schopfheim informiert die Bürgerinnen und Bürger von Raitbach (nicht Raitbach am Bahnhof), Schweigmatt, Sattelhof, Kürnberg, Gemeinde Hasel und Ortsteil Glashütten darüber, dass das Trinkwasser in diesen Bereichen bis auf Weiteres abgekocht werden muss.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Die Stadt Schopfheim informiert die Bürgerinnen und Bürger von Raitbach (nicht Raitbach am Bahnhof), Schweigmatt, Sattelhof, Kürnberg, Gemeinde Hasel und Ortsteil Glashütten darüber, dass das Trinkwasser in diesen Bereichen bis auf Weiteres abgekocht werden muss.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
30.09.2025
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DE-HE-ERB-W191
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
08:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth" vom 14.09.2025 12:19:18 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung 30.09.2025 08:53Uhr
Die Belastung des Trinkwassers in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth besteht nicht mehr.
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Entwarnung 30.09.2025 08:53Uhr
Die Belastung des Trinkwassers in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth besteht nicht mehr.
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
29.09.2025
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DE-BY-WUE-W164
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Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
20:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Himmelstadt
Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
DE-BY-KE-W173
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Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
13:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
26.09.2025
2 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
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Trinkwasserverunreinigung - Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
13:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
Die Stadt Schopfheim informiert die Bürgerinnen und Bürger von Raitbach (nicht Raitbach am Bahnhof), Schweigmatt, Sattelhof, Kürnberg, Gemeinde Hasel und Ortsteil Glashütten darüber, dass das Trinkwasser in diesen Bereichen bis auf Weiteres abgekocht werden muss.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Entwarnung: Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
12:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma" vom 22.09.2025 14:47:37 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben das Trinkwasser erneut getestet und es kann wieder bedenkenlos verwendet werden. Ein Abkochen des Leitungswasser ist nicht mehr erforderlich!
Das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben das Trinkwasser erneut getestet und es kann wieder bedenkenlos verwendet werden. Ein Abkochen des Leitungswasser ist nicht mehr erforderlich!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
25.09.2025
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werde
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werde
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
23.09.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für Horsdorf - Bad Staffelstein - OT Horsdorf
13:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bad Staffelstein - OT Horsdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für Horsdorf - Bad Staffelstein - OT Horsdorf" vom 18.09.2025 14:02:59 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (23.09.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressestelle
Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (23.09.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressestelle
Landratsamt Lichtenfels
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
22.09.2025
3 Meldungen
DE-TH-G-W109
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
14:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
13:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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