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19.08.2026
2 Meldungen
DE-HE-GI-W182
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden - Langgöns-Cleeberg
14:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Langgöns-Cleeberg
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden - Langgöns-Cleeberg
14:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Langgöns-Cleeberg
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
11.08.2026
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßn - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
16:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg" vom 13.01.2026 12:09:36 gesendet durch Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis . Die Warnung ist aufgehoben.
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für de
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
10.08.2026
2 Meldungen
DE-HE-HG-W103
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Verunreingtes Trinkwasser - Stadt Kronberg im Taunus - Bereich "Am Schafhof", Kronberg Süd, Kronberg
15:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Kronberg im Taunus - Bereich "Am Schafhof", Kronberg Süd, Kronberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreingtes Trinkwasser - Stadt Kronberg im Taunus - Bereich "Am Schafhof", Kronberg Süd, Kronberg" vom 10.08.2026 11:49:21 gesendet durch Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis. Die Warnung ist aufgehoben.
In Teilen von Kronberg ist das Trinkwasser verunreinigt. Bitte verwenden Sie das Trinkwasser derzeit nicht zur Lebensmittelzubereitung, als Trinkwasser oder für die Körperpflege.
Benutzen Sie hierfür ausschließlich abgepackte Wassergebinde aus dem Einzelhandel.
Die Zuständigen Stellen sowie die Feuerwehr arbeiten mit Hochdruck an der Behebung des Problems.
In Teilen von Kronberg ist das Trinkwasser verunreinigt. Bitte verwenden Sie das Trinkwasser derzeit nicht zur Lebensmittelzubereitung, als Trinkwasser oder für die Körperpflege.
Benutzen Sie hierfür ausschließlich abgepackte Wassergebinde aus dem Einzelhandel.
Die Zuständigen Stellen sowie die Feuerwehr arbeiten mit Hochdruck an der Behebung des Problems.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Vermeiden Sie jeden Hautkontakt mit Leitungswasser. Stellen Sie die Wasserzufuhr zu Ihrem Haus ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Vermeiden Sie jeden Hautkontakt mit Leitungswasser. Stellen Sie die Wasserzufuhr zu Ihrem Haus ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Verunreingtes Trinkwasser - Stadt Kronberg im Taunus - Bereich "Am Schafhof", Kronberg Süd, Kronberg
11:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Kronberg im Taunus - Bereich "Am Schafhof", Kronberg Süd, Kronberg
In Teilen von Kronberg ist das Trinkwasser verunreinigt. Bitte verwenden Sie das Trinkwasser derzeit nicht zur Lebensmittelzubereitung, als Trinkwasser oder für die Körperpflege.
Benutzen Sie hierfür ausschließlich abgepackte Wassergebinde aus dem Einzelhandel.
Die Zuständigen Stellen sowie die Feuerwehr arbeiten mit Hochdruck an der Behebung des Problems.
Benutzen Sie hierfür ausschließlich abgepackte Wassergebinde aus dem Einzelhandel.
Die Zuständigen Stellen sowie die Feuerwehr arbeiten mit Hochdruck an der Behebung des Problems.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Vermeiden Sie jeden Hautkontakt mit Leitungswasser. Stellen Sie die Wasserzufuhr zu Ihrem Haus ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Vermeiden Sie jeden Hautkontakt mit Leitungswasser. Stellen Sie die Wasserzufuhr zu Ihrem Haus ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
09.08.2026
2 Meldungen
DE-TH-GT-W112
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Unterbrechung Trinkwasserversorgung - Stadt Tambach-Dietharz
10:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Tambach-Dietharz
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Unterbrechung Trinkwasserversorgung - Stadt Tambach-Dietharz" vom 09.08.2026 08:13:48 gesendet durch Zentrale Leitstelle Landkreis Gotha. Die Warnung ist aufgehoben.
Im Stadtgebiet von Tambach-Dietharz kommt es temporär zu Einschränkungen der Trinkwasserversorgung.
Im Stadtgebiet von Tambach-Dietharz kommt es temporär zu Einschränkungen der Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Unterbrechung Trinkwasserversorgung - Stadt Tambach-Dietharz
08:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Tambach-Dietharz
Im Stadtgebiet von Tambach-Dietharz kommt es temporär zu Einschränkungen der Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
08.08.2026
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Vorübergehendes Nutzungsverbot für Leitungswasser - 73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen
00:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen
Vorübergehendes Nutzungsverbot für Leitungswasser.
Im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Süßen nördlich der Bahnlinie (Klein Süßen) wurde eine deutlich erhöhte Konzentration von Chlor im Trinkwasser festgestellt. Das Gesundheitsamt hat daher vorsorglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet.
Im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Süßen nördlich der Bahnlinie (Klein Süßen) wurde eine deutlich erhöhte Konzentration von Chlor im Trinkwasser festgestellt. Das Gesundheitsamt hat daher vorsorglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Aufgrund einer technischen Störung ist es zu einer deutlichen Überdosierung von Chlor in das Trinkwasser des Hochbehälters Baierhof gekommen (Werte im Netz von bis zu 1,8 mg/l).
Das Gesundheitsamt Göppingen ordnet zur Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eine Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet an.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Aufgrund einer technischen Störung ist es zu einer deutlichen Überdosierung von Chlor in das Trinkwasser des Hochbehälters Baierhof gekommen (Werte im Netz von bis zu 1,8 mg/l).
Das Gesundheitsamt Göppingen ordnet zur Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eine Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet an.
07.08.2026
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
13:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10
Minuten abkühlen.
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT
geeignet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10
Minuten abkühlen.
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT
geeignet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
04.08.2026
1 Meldungen
DE-HE-GI-W182
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
10:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
03.08.2026
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
13:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn" vom 31.07.2026 18:20:07 gesendet durch Integrierte Leitstelle Konstanz. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Das am Freitag, 31.07.2026, notwendig gewordene Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen konnte mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Als Vorsichtsmaßnahme wird bis Donnerstag, 06.08.2026, in den Bereichen Gaienhofen-Hemmenhofen (gesamter Ortsbereich), Gaienhofen (Oberdorf), Gaienhofen-Horn (Oberdorf) dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann dabei zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Für Aquarien ist das Wasser jedoch ungeeignet.
Hinsichtlich der Nutzung des Trinkwassers gibt es ansonsten im gesamten Gemeindegebiet Gaienhofen ab sofort keine Einschränkungen mehr.
Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Das am Freitag, 31.07.2026, notwendig gewordene Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen konnte mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Als Vorsichtsmaßnahme wird bis Donnerstag, 06.08.2026, in den Bereichen Gaienhofen-Hemmenhofen (gesamter Ortsbereich), Gaienhofen (Oberdorf), Gaienhofen-Horn (Oberdorf) dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann dabei zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Für Aquarien ist das Wasser jedoch ungeeignet.
Hinsichtlich der Nutzung des Trinkwassers gibt es ansonsten im gesamten Gemeindegebiet Gaienhofen ab sofort keine Einschränkungen mehr.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
31.07.2026
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
18:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
Wichtige Warnung: Abkochgebot für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Nach Beprobungen des Trinkwassers wurden in Teilen der Gemeinde Gaienhofen erhöhte Werte von bakteriellen Verunreinigungen gefunden
Nach Beprobungen des Trinkwassers wurden in Teilen der Gemeinde Gaienhofen erhöhte Werte von bakteriellen Verunreinigungen gefunden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
29.07.2026
2 Meldungen
DE-RP-KO-SE113
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserversorgung ausgefallen - Koisdorf
17:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Koisdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserversorgung ausgefallen - Koisdorf" vom 29.07.2026 07:07:10 gesendet durch Integrierte Leitstelle Koblenz . Die Warnung ist aufgehoben.
In Koisdorf ist aktuell auf Grund eines Wasserrohrbruches die Trinkwasserversorgung ausgefallen. Westum und Löhndorf können in Teilen auch betroffen sein. Die Feuerwehr wie auch die zuständigen Versorgungsunternehmen sind im Einsatz und arbeiten an einer schnellstmöglichen Lösung.
In Koisdorf ist aktuell auf Grund eines Wasserrohrbruches die Trinkwasserversorgung ausgefallen. Westum und Löhndorf können in Teilen auch betroffen sein. Die Feuerwehr wie auch die zuständigen Versorgungsunternehmen sind im Einsatz und arbeiten an einer schnellstmöglichen Lösung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab, es wird engmaschig informiert, sobald belastbare Informationen vorliegen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab, es wird engmaschig informiert, sobald belastbare Informationen vorliegen.
Trinkwasserversorgung ausgefallen - Koisdorf
07:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Koisdorf
In Koisdorf ist aktuell auf Grund eines Wasserrohrbruches die Trinkwasserversorgung ausgefallen. Westum und Löhndorf können in Teilen auch betroffen sein. Die Feuerwehr wie auch die zuständigen Versorgungsunternehmen sind im Einsatz und arbeiten an einer schnellstmöglichen Lösung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab, es wird engmaschig informiert, sobald belastbare Informationen vorliegen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab, es wird engmaschig informiert, sobald belastbare Informationen vorliegen.
28.07.2026
1 Meldungen
DE-BY-PA-W160
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
09:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Obernzell - Landkreis Passau
Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Herausgeber: Landratsamt Passau
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Herausgeber: Landratsamt Passau
19.07.2026
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung in weiten Teilen Hardegsens und Lutt - Hardegsen & Lutterhausen
22:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hardegsen & Lutterhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung in weiten Teilen Hardegsens und Lutterhausen - Hardegsen & Lutterhausen" vom 19.07.2026 13:32:41 gesendet durch Einsatzleitstelle Landkreis Northeim. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hardegsen wiederhergestellt. Es kann aktuell noch zu einer unbedenklichen Eintrübung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung muss um 14 Uhr die Trinkwasserversorgung in weiten Teilen der Kernstadt Hardegsen sowie in Lutterhausen abgestellt werden.
Betroffen von dem Ausfall sind die Straßen Stecklersbeeke, Alte-Uslarer-Straße, Lärchenweg, Birkenweg, Fichtenweg, Drei-Eichen-Weg, Buchenweg, Erlenweg, Ulmenweg, Schaperhof, Am Kurpark, Am Herrenberg, An der Niedeck, Strohmeyerweg, Eichendorffstraße, Trögener Landstraße, Bahnhofstraße (oberer Teil ab Einmündung Sohnreystraße), Baumeister-Schonlau-Straße, Rektor-Westermann-Straße, Sohnreystraße (teilweise, zwischen Bahnhofstraße und Rektor-Westermann-Straße), Am Sonnenberg, Mühlenstieg (oberer Teil, Richtung Lutterhausen), sowie die gesamte Ortschaft Lutterhausen.
Wir bitten Sie, sich umgehend einen Vorrat an Trinkwasser anzulegen, etwa zum Kochen, Zubereiten von Speisen, zum Spülen der Toilette oder für die Körperhygiene.
Die Dauer der Reparaturarbeiten wird aktuell auf 12 Stunden geschätzt. Die Stadtwerke Hardegsen arbeiten an der Schadensbehebung.
Die Wasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hardegsen wiederhergestellt. Es kann aktuell noch zu einer unbedenklichen Eintrübung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung muss um 14 Uhr die Trinkwasserversorgung in weiten Teilen der Kernstadt Hardegsen sowie in Lutterhausen abgestellt werden.
Betroffen von dem Ausfall sind die Straßen Stecklersbeeke, Alte-Uslarer-Straße, Lärchenweg, Birkenweg, Fichtenweg, Drei-Eichen-Weg, Buchenweg, Erlenweg, Ulmenweg, Schaperhof, Am Kurpark, Am Herrenberg, An der Niedeck, Strohmeyerweg, Eichendorffstraße, Trögener Landstraße, Bahnhofstraße (oberer Teil ab Einmündung Sohnreystraße), Baumeister-Schonlau-Straße, Rektor-Westermann-Straße, Sohnreystraße (teilweise, zwischen Bahnhofstraße und Rektor-Westermann-Straße), Am Sonnenberg, Mühlenstieg (oberer Teil, Richtung Lutterhausen), sowie die gesamte Ortschaft Lutterhausen.
Wir bitten Sie, sich umgehend einen Vorrat an Trinkwasser anzulegen, etwa zum Kochen, Zubereiten von Speisen, zum Spülen der Toilette oder für die Körperhygiene.
Die Dauer der Reparaturarbeiten wird aktuell auf 12 Stunden geschätzt. Die Stadtwerke Hardegsen arbeiten an der Schadensbehebung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Ausfall der Trinkwasserversorgung in weiten Teilen Hardegsens und Lutterhausen - Hardegsen & Lutterhausen
13:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hardegsen & Lutterhausen
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung muss um 14 Uhr die Trinkwasserversorgung in weiten Teilen der Kernstadt Hardegsen sowie in Lutterhausen abgestellt werden.
Betroffen von dem Ausfall sind die Straßen Stecklersbeeke, Alte-Uslarer-Straße, Lärchenweg, Birkenweg, Fichtenweg, Drei-Eichen-Weg, Buchenweg, Erlenweg, Ulmenweg, Schaperhof, Am Kurpark, Am Herrenberg, An der Niedeck, Strohmeyerweg, Eichendorffstraße, Trögener Landstraße, Bahnhofstraße (oberer Teil ab Einmündung Sohnreystraße), Baumeister-Schonlau-Straße, Rektor-Westermann-Straße, Sohnreystraße (teilweise, zwischen Bahnhofstraße und Rektor-Westermann-Straße), Am Sonnenberg, Mühlenstieg (oberer Teil, Richtung Lutterhausen), sowie die gesamte Ortschaft Lutterhausen.
Wir bitten Sie, sich umgehend einen Vorrat an Trinkwasser anzulegen, etwa zum Kochen, Zubereiten von Speisen, zum Spülen der Toilette oder für die Körperhygiene.
Die Dauer der Reparaturarbeiten wird aktuell auf 12 Stunden geschätzt. Die Stadtwerke Hardegsen arbeiten an der Schadensbehebung.
Betroffen von dem Ausfall sind die Straßen Stecklersbeeke, Alte-Uslarer-Straße, Lärchenweg, Birkenweg, Fichtenweg, Drei-Eichen-Weg, Buchenweg, Erlenweg, Ulmenweg, Schaperhof, Am Kurpark, Am Herrenberg, An der Niedeck, Strohmeyerweg, Eichendorffstraße, Trögener Landstraße, Bahnhofstraße (oberer Teil ab Einmündung Sohnreystraße), Baumeister-Schonlau-Straße, Rektor-Westermann-Straße, Sohnreystraße (teilweise, zwischen Bahnhofstraße und Rektor-Westermann-Straße), Am Sonnenberg, Mühlenstieg (oberer Teil, Richtung Lutterhausen), sowie die gesamte Ortschaft Lutterhausen.
Wir bitten Sie, sich umgehend einen Vorrat an Trinkwasser anzulegen, etwa zum Kochen, Zubereiten von Speisen, zum Spülen der Toilette oder für die Körperhygiene.
Die Dauer der Reparaturarbeiten wird aktuell auf 12 Stunden geschätzt. Die Stadtwerke Hardegsen arbeiten an der Schadensbehebung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
16.07.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal." vom 03.07.2026 19:17:12 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
14.07.2026
2 Meldungen
DE-SH-OD-SE105
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall Trinkwasserversorgung - Göhl
20:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Göhl
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Trinkwasserversorgung - Göhl" vom 14.07.2026 12:25:44 gesendet durch Integrierte Regionalleitstelle Süd. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Wasserentnahmestelle bei der Freiwilligen Feuerwehr Göhl, Edisonstraße 25.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Wasserentnahmestelle bei der Freiwilligen Feuerwehr Göhl, Edisonstraße 25.
Ausfall Trinkwasserversorgung - Göhl
12:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Göhl
Am 14.07.2026 hat sich im Bereich Göhl, Kreis Ostholstein, ein Wasserrohrbruch einer Hauptleitung ereignet. Hierdurch gibt es in dem Bereich Göhl, (Bahnhofstraße, Schulgarten, Schleswagweg und Edisonstraße Hs.-Nr. 1 bis 30) aktuell keine Trinkwasserversorgung. Eine Trinkwasserentnahmestelle für die Bevölkerung wurde bei der Freiwilligen Feuerwehr in Göhl (Edisonstraße 25) eingerichtet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Wasserentnahmestelle bei der Freiwilligen Feuerwehr Göhl, Edisonstraße 25.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Wasserentnahmestelle bei der Freiwilligen Feuerwehr Göhl, Edisonstraße 25.
12.07.2026
1 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Wasserverband Oleftal - Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden
12:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Wasserverband Oleftal - Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden" vom 08.07.2026 18:06:17 gesendet durch Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen. Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für die Ortschaften:
Gemeinde Hellenthal: Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulshof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid.
Gemeinde Kall: Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch.
Stadt Schleiden: Broich, Kerperscheid, Wintzen.
Gemeinde Dahlem: Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof.
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu
empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt.
Abkochgebot für die Ortschaften:
Gemeinde Hellenthal: Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulshof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid.
Gemeinde Kall: Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch.
Stadt Schleiden: Broich, Kerperscheid, Wintzen.
Gemeinde Dahlem: Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof.
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu
empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
08.07.2026
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Wasserverband Oleftal - Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden
18:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden
Abkochgebot für die Ortschaften:
Gemeinde Hellenthal: Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulshof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid.
Gemeinde Kall: Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch.
Stadt Schleiden: Broich, Kerperscheid, Wintzen.
Gemeinde Dahlem: Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof.
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu
empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt.
Gemeinde Hellenthal: Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulshof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid.
Gemeinde Kall: Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch.
Stadt Schleiden: Broich, Kerperscheid, Wintzen.
Gemeinde Dahlem: Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof.
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu
empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-BY-PA-W160
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Gefahreninformation
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2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
16:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Obernzell - Landkreis Passau
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Herausgeber: Landratsamt Passau
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Herausgeber: Landratsamt Passau
06.07.2026
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Asendorf und Heidelbeck - Gemeinde Kalletal OT Asendorf/Heidelbeck
14:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Kalletal OT Asendorf/Heidelbeck
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Asendorf und Heidelbeck - Gemeinde Kalletal OT Asendorf/Heidelbeck" vom 25.06.2026 15:52:17 gesendet durch Kreis Lippe, Feuerschutz und Rettungsleitstelle. Die Warnung ist aufgehoben.
Durch eine Verkeimung im Trinkwasser gilt ab sofort ein Abkochgebot für die folgenden Ortsteile:
Asendorf (einschließlich Hellberg und Herbrechtsdorf) sowie Heidelbeck/Tevenhausen. Dies gilt NICHT für Verbraucher der WIG Heidelbeck-Oberdorf.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Durch eine Verkeimung im Trinkwasser gilt ab sofort ein Abkochgebot für die folgenden Ortsteile:
Asendorf (einschließlich Hellberg und Herbrechtsdorf) sowie Heidelbeck/Tevenhausen. Dies gilt NICHT für Verbraucher der WIG Heidelbeck-Oberdorf.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
03.07.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
19:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
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