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23.12.2025
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser Detmold Ortsteile - Detmold Ortsteile
10:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Detmold Ortsteile
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser Detmold Ortsteile - Detmold Ortsteile" vom 12.12.2025 18:56:52 gesendet durch Kreis Lippe, Feuerschutz und Rettungsleitstelle. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Verwendungseinschränkung "Abkochgebot" umfasst folgende Orsteile:
Barkhausen, Brokhausen, Diestelbruch, Hakedahl, Herberhausen, Altenkamp, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Meiersfeld, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Dehlentrup, Vahlhausen, Teilgebiete von Klüt oberhalb der Dianastraße, Teilgebiete von Hohenloh Südlich der Willi-Hofmann-Straße.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Die Verwendungseinschränkung "Abkochgebot" umfasst folgende Orsteile:
Barkhausen, Brokhausen, Diestelbruch, Hakedahl, Herberhausen, Altenkamp, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Meiersfeld, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Dehlentrup, Vahlhausen, Teilgebiete von Klüt oberhalb der Dianastraße, Teilgebiete von Hohenloh Südlich der Willi-Hofmann-Straße.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
weitere Informationen auf der Internetseite der Stadtwerke Detmold.
www.stadtwerke-detmold.de
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
weitere Informationen auf der Internetseite der Stadtwerke Detmold.
www.stadtwerke-detmold.de
21.12.2025
2 Meldungen
DE-NW-AC-SE090
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Störung der Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Eschweiler - Stadtgebiet Eschweiler
04:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Eschweiler
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung der Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Eschweiler - Stadtgebiet Eschweiler" vom 21.12.2025 03:29:39 gesendet durch Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen. Die Warnung ist aufgehoben.
Aktuell kommt es im Stadtgebiet Eschweiler aufgrund eines Wasserrohrbruchs vereinzelt zu Druckschwankungen. Die Regionetz arbeitet bereits mit Hochdruck an der Störungsbeseitigung. Zurzeit ist noch nicht absehbar, wann der Schaden vollständig behoben werden kann. Die Stadtverwaltung Eschweiler befindet sich im engen Austausch mit den Versorgern.
Über den weiteren Fortgang wird entsprechend informiert.
Aktuell kommt es im Stadtgebiet Eschweiler aufgrund eines Wasserrohrbruchs vereinzelt zu Druckschwankungen. Die Regionetz arbeitet bereits mit Hochdruck an der Störungsbeseitigung. Zurzeit ist noch nicht absehbar, wann der Schaden vollständig behoben werden kann. Die Stadtverwaltung Eschweiler befindet sich im engen Austausch mit den Versorgern.
Über den weiteren Fortgang wird entsprechend informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Störung der Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Eschweiler - Stadtgebiet Eschweiler
03:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Eschweiler
Aktuell kommt es im Stadtgebiet Eschweiler aufgrund eines Wasserrohrbruchs vereinzelt zu Druckschwankungen. Die Regionetz arbeitet bereits mit Hochdruck an der Störungsbeseitigung. Zurzeit ist noch nicht absehbar, wann der Schaden vollständig behoben werden kann. Die Stadtverwaltung Eschweiler befindet sich im engen Austausch mit den Versorgern.
Über den weiteren Fortgang wird entsprechend informiert.
Über den weiteren Fortgang wird entsprechend informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
15.12.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Ostelsheim - Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
11:28
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Ostelsheim - Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet" vom 15.12.2025 11:17:23 gesendet durch LK Calw vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot der Gemeinde Ostelsheim aufgehoben
Das Landratsamt Calw hat das seit 10.12.2025 für die Gemeinde Ostelsheim bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 15.12.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 10.12.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot der Gemeinde Ostelsheim aufgehoben
Das Landratsamt Calw hat das seit 10.12.2025 für die Gemeinde Ostelsheim bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 15.12.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 10.12.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
12.12.2025
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser Detmold Ortsteile - Detmold Ortsteile
18:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Detmold Ortsteile
Die Verwendungseinschränkung "Abkochgebot" umfasst folgende Orsteile:
Barkhausen, Brokhausen, Diestelbruch, Hakedahl, Herberhausen, Altenkamp, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Meiersfeld, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Dehlentrup, Vahlhausen, Teilgebiete von Klüt oberhalb der Dianastraße, Teilgebiete von Hohenloh Südlich der Willi-Hofmann-Straße.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Barkhausen, Brokhausen, Diestelbruch, Hakedahl, Herberhausen, Altenkamp, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Meiersfeld, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Dehlentrup, Vahlhausen, Teilgebiete von Klüt oberhalb der Dianastraße, Teilgebiete von Hohenloh Südlich der Willi-Hofmann-Straße.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
weitere Informationen auf der Internetseite der Stadtwerke Detmold.
www.stadtwerke-detmold.de
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
weitere Informationen auf der Internetseite der Stadtwerke Detmold.
www.stadtwerke-detmold.de
10.12.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Ostelsheim - Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
19:26
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
Das Landratsamt Calw meldet:
Im Landkreis Calw im Gemeindegebiet Ostelsheim kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken.
Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers.
Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Im Landkreis Calw im Gemeindegebiet Ostelsheim kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken.
Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers.
Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
09.12.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
07:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz Lengfurt wurde eine Überschreitung des Grenzwertes Enterokokken festgestellt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
08.12.2025
2 Meldungen
DE-NW-ST-SE032
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - 48268 Greven
10:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
48268 Greven
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - 48268 Greven" vom 08.12.2025 09:36:16 gesendet durch LS Steinfurt, Land NW Red. 2 (DEU, NW, Rheine). Die Warnung ist aufgehoben.
Problem mit der Wasserversorgung in Greven wurde behoben.
Problem mit der Wasserversorgung in Greven wurde behoben.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Ausfall der Trinkwasserversorgung - 48268 Greven
09:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
48268 Greven
Aktuell gibt es einen Ausfall der Trinkwasserversorgung in Greven. Die technischen Betriebe versuchen das Problem so schnell wie möglich zu lösen! Sobald das Problem gelöst wurde, werden Sie informiert. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
03.12.2025
1 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser - 71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser - 71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof" vom 25.11.2025 18:04:33 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Gemeinde Auenwald ist das Trinkwasser in den Ortsteilen Ebersberg und Sauerhof verunreinigt. Es gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot, kochen Sie das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Nähere Informationen auf den sozialen Medien der Gemeinde Auenwald.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
In der Gemeinde Auenwald ist das Trinkwasser in den Ortsteilen Ebersberg und Sauerhof verunreinigt. Es gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot, kochen Sie das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Nähere Informationen auf den sozialen Medien der Gemeinde Auenwald.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
26.11.2025
1 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverschmutzung - Börfink und Einschiederhof
12:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Börfink und Einschiederhof
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverschmutzung - Börfink und Einschiederhof" vom 21.11.2025 13:59:42 gesendet durch LS Trier, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Ursprüngliche Warnung:
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Ursprüngliche Warnung:
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich unter https://www.vg-birkenfeld.de sowie https://www.landkreis-birkenfeld.de
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich unter https://www.vg-birkenfeld.de sowie https://www.landkreis-birkenfeld.de
25.11.2025
1 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser - 71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
18:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
In der Gemeinde Auenwald ist das Trinkwasser in den Ortsteilen Ebersberg und Sauerhof verunreinigt. Es gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot, kochen Sie das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Nähere Informationen auf den sozialen Medien der Gemeinde Auenwald.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
21.11.2025
1 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverschmutzung - Börfink und Einschiederhof
13:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Börfink und Einschiederhof
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich unter https://www.vg-birkenfeld.de sowie https://www.landkreis-birkenfeld.de
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich unter https://www.vg-birkenfeld.de sowie https://www.landkreis-birkenfeld.de
14.11.2025
1 Meldungen
DE-BY-BA-W140
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal
08:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Wiesenttal
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal " vom 29.10.2025 14:48:10 gesendet durch LS Bamberg-Forchheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zru Warnung "Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal". An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees):
Das Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung Wiesenttal ist ab sofort aufgehoben. In Absprache mit dem Gesundheitsamt für den Landkreis Forchheim wird dem Trinkwasser aber weiterhin Natriumhypochloritlösung als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben. Dadurch kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Dies ist die Entwarnung zru Warnung "Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal". An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees):
Das Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung Wiesenttal ist ab sofort aufgehoben. In Absprache mit dem Gesundheitsamt für den Landkreis Forchheim wird dem Trinkwasser aber weiterhin Natriumhypochloritlösung als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben. Dadurch kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
10.11.2025
1 Meldungen
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
11:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld" vom 05.11.2025 17:54:28 gesendet durch LS Fürstenfeldbruck vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
___ ___ ___
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
___ ___ ___
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
07.11.2025
2 Meldungen
DE-RP-KL-SE112
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel
17:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Kusel
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel" vom 23.10.2025 18:59:47 gesendet durch LS Kaiserslautern, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung.
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Verdacht auf Trinkwasserverunreinigung - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
15:48
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
Bei einer routinemaßig erfolgten Probe kam es in einem Stadtteil zu dem Verdacht auf
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
05.11.2025
1 Meldungen
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
17:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
___ ___ ___
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
___ ___ ___
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
04.11.2025
1 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
17:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)" vom 02.11.2025 11:46:59 gesendet durch LS Wiesbaden vS/E, krsfr. Stadt (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden wurde am Dienstagabend, 4. November, mit sofortiger Wirkung durch das Gesundheitsamt aufgehoben. Das Trinkwasser kann im gesamten Stadtgebiet wieder wie gewohnt verwendet werden. Alle Nachuntersuchungen waren unauffällig.
Das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden wurde am Dienstagabend, 4. November, mit sofortiger Wirkung durch das Gesundheitsamt aufgehoben. Das Trinkwasser kann im gesamten Stadtgebiet wieder wie gewohnt verwendet werden. Alle Nachuntersuchungen waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Aktualisierter Link mit FAQ: wiesbaden.de/krisenfall
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Aktualisierter Link mit FAQ: wiesbaden.de/krisenfall
03.11.2025
2 Meldungen
DE-BY-N-SE137
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
15:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile" vom 10.10.2025 15:27:47 gesendet durch LS Nürnberg, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Fürth hat das Abkochgebot für das Trinkwasser in Cadolzburg aufgehoben. Die Chlorung im Netz ist stabil, bei den letzten Beprobungen wurden keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen.
Weitere Infos: www.cadolzburg.de
Das Gesundheitsamt Fürth hat das Abkochgebot für das Trinkwasser in Cadolzburg aufgehoben. Die Chlorung im Netz ist stabil, bei den letzten Beprobungen wurden keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen.
Weitere Infos: www.cadolzburg.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke)
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke)
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
DE-BW-RA-W025
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
11:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen" vom 21.10.2025 15:12:04 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Entwarnung: Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar - nach zuvor erhöhtem PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim
Die Nachuntersuchung vom 28.10.2025 bestätigt: Das Trinkwasser in Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen liegt mit
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Entwarnung: Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar - nach zuvor erhöhtem PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim
Die Nachuntersuchung vom 28.10.2025 bestätigt: Das Trinkwasser in Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen liegt mit
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
02.11.2025
1 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
11:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Aktualisierter Link mit FAQ: wiesbaden.de/krisenfall
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Aktualisierter Link mit FAQ: wiesbaden.de/krisenfall
31.10.2025
2 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
22:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: wiesbaden.de/?sp:id=327620
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Leitungswasser in Wiesbaden darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
- zum Trinken,
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Wundreinigung
- sowie zum Zähneputzen.
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Das Abkochgebot dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: wiesbaden.de/?sp:id=327620
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
53947 Nettersheim-Tondorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf" vom 17.10.2025 12:00:05 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aktualisierung 31.10.2025
Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort aufgehoben.
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Aktualisierung 31.10.2025
Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort aufgehoben.
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
30.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
17:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/unternehmen/aktuelles-presse/presse-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
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