Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 21.09.2026 07:01:36
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
17.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RA-W025
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
16:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
14.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RA-W025
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
19:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime festgestellt.
Das Gesundheitsamt Rastatt hat für Durmersheim und Würmersheim ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ort ausgesprochen.
Das heißt, das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden, muss mind. 10 Minuten abgekocht werden.
Für die Toilettenspülung und Duschen ist kein Abkochen nötig.
Aufgrund der Chlorung kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen im Trinkwasser kommen. Durch die Desinfektion mit dem Chlor werden die Keime abgetötet.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime festgestellt.
Das Gesundheitsamt Rastatt hat für Durmersheim und Würmersheim ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ort ausgesprochen.
Das heißt, das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden, muss mind. 10 Minuten abgekocht werden.
Für die Toilettenspülung und Duschen ist kein Abkochen nötig.
Aufgrund der Chlorung kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen im Trinkwasser kommen. Durch die Desinfektion mit dem Chlor werden die Keime abgetötet.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
26.10.2023
1 Meldungen
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für die Wasserversorgungsgebiete Stammbach & Karlsberggrup - Teile des Markt Stammbachs - Teile der Stadt Münchberg (Detail siehe unten)
16:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für die Wasserversorgungsgebiete Stammbach & Karlsberggruppe - Teile des Markt Stammbachs - Teile der Stadt Münchberg (Detail siehe unten)" vom 10.10.2023 16:36:02 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund mehrerer negativer Beprobungen des Trinkwassers hebt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Hof das Abkochgebot für die Trinkwasserversorgung der Gemeindewerke Stammbach sowie des Zweckverbandes Wasserversorgung Karlsberggruppe mit sofortiger Wirkung auf. Die Bechlorung wird aber vorsorglich noch aufrechterhalten.
Aufgrund mehrerer negativer Beprobungen des Trinkwassers hebt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Hof das Abkochgebot für die Trinkwasserversorgung der Gemeindewerke Stammbach sowie des Zweckverbandes Wasserversorgung Karlsberggruppe mit sofortiger Wirkung auf. Die Bechlorung wird aber vorsorglich noch aufrechterhalten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
• Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
• Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
19.10.2023
1 Meldungen
DE-BY-N-W163
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach - Nürnberg - Großgründlach
13:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach - Nürnberg - Großgründlach" vom 13.10.2023 16:18:27 gesendet durch LS Nürnberg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Mikrobiologische Verunreinigung (Pseudomonas aeruginosa) des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach
Mikrobiologische Verunreinigung (Pseudomonas aeruginosa) des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Um eine Gefährdung der Gesundheit sicher auszuschließen, bittet die N-ERGIE, das Wasser vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken und immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Erforderlichen Maßnahmen, wie die Spülung des Rohrnetzes sowie die Chlorung des Trinkwassers werden durchgeführt.
Die N-ERGIE informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Um eine Gefährdung der Gesundheit sicher auszuschließen, bittet die N-ERGIE, das Wasser vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken und immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Erforderlichen Maßnahmen, wie die Spülung des Rohrnetzes sowie die Chlorung des Trinkwassers werden durchgeführt.
Die N-ERGIE informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
13.10.2023
1 Meldungen
DE-BY-N-W163
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
16:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mikrobiologische Verunreinigung (Pseudomonas aeruginosa) des Trinkwassers im Ortsteil Großgründlach
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Um eine Gefährdung der Gesundheit sicher auszuschließen, bittet die N-ERGIE, das Wasser vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken und immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Erforderlichen Maßnahmen, wie die Spülung des Rohrnetzes sowie die Chlorung des Trinkwassers werden durchgeführt.
Die N-ERGIE informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Um eine Gefährdung der Gesundheit sicher auszuschließen, bittet die N-ERGIE, das Wasser vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken und immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Erforderlichen Maßnahmen, wie die Spülung des Rohrnetzes sowie die Chlorung des Trinkwassers werden durchgeführt.
Die N-ERGIE informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
10.10.2023
1 Meldungen
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
16:36
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich der Wasserversorgungsgebiete des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Karlsberggruppe wurde bei einer Kontrollbegehung des Hochbehälters Karlsberg eine mikrobiologische Verunreinigung durch einen Fremdkörper in einer Wasserkammer festgestellt.
Aufgrund dessen ordnet das Gesundheitsamt des Landratsamtes Hof vorsorglich mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung der Karlsberggruppe an. Des Weiteren schreibt das Gesundheitsamt Hof eine Chlorung des Wassers vor, welche ab dem 11.10.2023 durchgeführt wird.
Teile der Stadt Münchberg:
- Ahornis mit Ahornismühle, Ziegenrück, Ahornis-Kuppel
- Biengarten mit Oberer und Unterer Birnstengel, Löhlein, Wiesenthal
- Hildbrandsgrün mit Schneidersgrün, Ruppes, Wäldlein
- Maxreuth
- Plösen
- Pulschnitz, Pulschnitzberg
- Sauerhof mit Ziegelhütte und Sauerhof-Kuppel
- Schödlas mit Neutheilung
- Nebers
- Schweinsbach mit Weiterlieferung an den Markt Zell
- Solg
- Straas mit Am Schödelein
Teile des Markt Stammbach:
- Fleisnitz mit Hampelshof, Altpoppenreuth, Lindenhof, Höflein
- Förstenreuth mit Mittler- und Untereinzel, Kropfmühle, Am Karlsberg
- Oelschnitz mit Abendhut, Kirschbaum
- Tennersreuth mit Obertennersreuth
- Querenbach
Aufgrund dessen ordnet das Gesundheitsamt des Landratsamtes Hof vorsorglich mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung der Karlsberggruppe an. Des Weiteren schreibt das Gesundheitsamt Hof eine Chlorung des Wassers vor, welche ab dem 11.10.2023 durchgeführt wird.
Teile der Stadt Münchberg:
- Ahornis mit Ahornismühle, Ziegenrück, Ahornis-Kuppel
- Biengarten mit Oberer und Unterer Birnstengel, Löhlein, Wiesenthal
- Hildbrandsgrün mit Schneidersgrün, Ruppes, Wäldlein
- Maxreuth
- Plösen
- Pulschnitz, Pulschnitzberg
- Sauerhof mit Ziegelhütte und Sauerhof-Kuppel
- Schödlas mit Neutheilung
- Nebers
- Schweinsbach mit Weiterlieferung an den Markt Zell
- Solg
- Straas mit Am Schödelein
Teile des Markt Stammbach:
- Fleisnitz mit Hampelshof, Altpoppenreuth, Lindenhof, Höflein
- Förstenreuth mit Mittler- und Untereinzel, Kropfmühle, Am Karlsberg
- Oelschnitz mit Abendhut, Kirschbaum
- Tennersreuth mit Obertennersreuth
- Querenbach
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
• Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
• Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
09.10.2023
1 Meldungen
DE-BY-BA-W140
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Strullendorf - Gemeindegebiet Strullendorf (Kernort und alle Ortsteile)
09:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Strullendorf - Gemeindegebiet Strullendorf (Kernort und alle Ortsteile)" vom 27.09.2023 11:22:47 gesendet durch LS Bamberg-Forchheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Gemeindegebiet Strullendorf (Kernort und alle Ortsteile) kann wieder ohne Einschränkungen verwendet werden!
Das Trinkwasser im Gemeindegebiet Strullendorf (Kernort und alle Ortsteile) kann wieder ohne Einschränkungen verwendet werden!
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir sind sehr bemüht, die Nutzung des Trinkwassers schnellstmöglich wieder uneingeschränkt freizugeben.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir sind sehr bemüht, die Nutzung des Trinkwassers schnellstmöglich wieder uneingeschränkt freizugeben.
27.09.2023
1 Meldungen
DE-BY-BA-W140
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Strullendorf - Gemeindegebiet Strullendorf (Kernort und alle Ortsteile)
11:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Gemeindegebiet Strullendorf (Kernort und alle Ortsteile) weist bakterielle Verunreinigungen auf. Bei einer routinemäßigen Kontrollbeprobung des Trinkwassers wurde eine Enterokokke nachgewiesen. Das weitere Vorgehen umfasst die Entnahme weiterer Proben an verschiedenen Entnahmestellen im gesamten Versorgungsnetz.
Befolgen Sie unbedingt die nachfolgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Befolgen Sie unbedingt die nachfolgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir sind sehr bemüht, die Nutzung des Trinkwassers schnellstmöglich wieder uneingeschränkt freizugeben.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir sind sehr bemüht, die Nutzung des Trinkwassers schnellstmöglich wieder uneingeschränkt freizugeben.
08.09.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkre - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
09:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein" vom 25.08.2023 13:05:39 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Krommenthal ist ab sofort wieder aufgehoben, da die durchgeführten mikrobiologischen Beprobungen keine Auffälligkeiten im Ortsnetz zeigen. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Krommenthal ist ab sofort wieder aufgehoben, da die durchgeführten mikrobiologischen Beprobungen keine Auffälligkeiten im Ortsnetz zeigen. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
07.09.2023
1 Meldungen
DE-NW-ME-SE071
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hinweis zur Trinkwasserqualität - Stadt Velbert, Stadt Wülfrath
12:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hinweis zur Trinkwasserqualität - Stadt Velbert, Stadt Wülfrath" vom 06.09.2023 22:25:47 gesendet durch LS Mettmann, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Auf Grund einer Störung bei der RWW-Wasserwerksgesellschaft, kommt es in den Versorgungsgebieten der Städte Velbert und Wülfrath, zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Auf Grund einer Störung bei der RWW-Wasserwerksgesellschaft, kommt es in den Versorgungsgebieten der Städte Velbert und Wülfrath, zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
06.09.2023
1 Meldungen
DE-NW-ME-SE071
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hinweis zur Trinkwasserqualität - Stadt Velbert, Stadt Wülfrath
22:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund einer Störung bei der RWW-Wasserwerksgesellschaft, kommt es in den Versorgungsgebieten der Städte Velbert und Wülfrath, zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
25.08.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Krommenthal der VG Partenstein weist
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
14.08.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arn - Binsfeld
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein - Binsfeld" vom 08.08.2023 09:45:57 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
09.08.2023
1 Meldungen
DE-SH-KI-SE099
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gesundheitsgefährdung durch Trinkwasser - Gemeinde Stöfs
12:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gesundheitsgefährdung durch Trinkwasser - Gemeinde Stöfs" vom 05.08.2023 10:33:23 gesendet durch LS Mitte, SH (DEU, SH, Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Gemeinde Stöfs, muss Aufgrund eines Hauptleitungsrohrbruch das Trinkwasser bis auf weiteres abgekocht werden. Dies betrifft nur die Gemeinde Stöfs.
In der Gemeinde Stöfs, muss Aufgrund eines Hauptleitungsrohrbruch das Trinkwasser bis auf weiteres abgekocht werden. Dies betrifft nur die Gemeinde Stöfs.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinkwasser vor der Benutzung abkochen.
Trinkwasser vor der Benutzung abkochen.
08.08.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein - Binsfeld
09:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
05.08.2023
1 Meldungen
DE-SH-KI-SE099
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gesundheitsgefährdung durch Trinkwasser - Gemeinde Stöfs
10:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In der Gemeinde Stöfs, muss Aufgrund eines Hauptleitungsrohrbruch das Trinkwasser bis auf weiteres abgekocht werden. Dies betrifft nur die Gemeinde Stöfs.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinkwasser vor der Benutzung abkochen.
Trinkwasser vor der Benutzung abkochen.
04.08.2023
1 Meldungen
DE-BW-TBB-W028
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Niederstetten - Niederstetten (nur Kernstadt)
11:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Niederstetten - Niederstetten (nur Kernstadt)" vom 21.07.2023 12:39:30 gesendet durch LS Main-Tauber vS/E, Kreis (DEU, BW, Bad Mergentheim). Die Warnung ist aufgehoben.
Das am 20./21.07.2023 vom Gesundheitsamt Landratsamt Main-Tauber-Kreis angeordnete Abkochgebote für den Bereich Stadt Niederstetten Neuweiler und Sperrlohe wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Es erfolgt weiterhin vorsorglich eine Sicherheitschlorung von max. 0,3 mg/L Chlor.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Einschränkung in der Trinkwasserversorgung.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die technische Betriebsführung Blaufelden: Tel. 07953-98900
Ihre Trinkwasserversorgung
Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe Gerabronn
Das am 20./21.07.2023 vom Gesundheitsamt Landratsamt Main-Tauber-Kreis angeordnete Abkochgebote für den Bereich Stadt Niederstetten Neuweiler und Sperrlohe wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Es erfolgt weiterhin vorsorglich eine Sicherheitschlorung von max. 0,3 mg/L Chlor.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Einschränkung in der Trinkwasserversorgung.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die technische Betriebsführung Blaufelden: Tel. 07953-98900
Ihre Trinkwasserversorgung
Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe Gerabronn
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Abkochgebot, was gilt zu beachten?
Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen). Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen etc. verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Abkochgebot, was gilt zu beachten?
Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen). Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen etc. verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.
25.07.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung zu Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim
17:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim" vom 21.07.2023 11:22:34 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für das restliche Ortsgebiet Mundelsheim wird mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Nach dem Austausch eines Hydranten, sowie dem zweimaligen Nachweis einer einwandfreien Trinkwasseruntersuchung und der Freigabe durch das Gesundheitsamt, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben.
Das Abkochgebot für das restliche Ortsgebiet Mundelsheim wird mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Nach dem Austausch eines Hydranten, sowie dem zweimaligen Nachweis einer einwandfreien Trinkwasseruntersuchung und der Freigabe durch das Gesundheitsamt, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
21.07.2023
4 Meldungen
DE-BW-TBB-W028
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Niederstetten - Niederstetten (nur Kernstadt)
12:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei routinemäßigen Wasserkontrollproben wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Deshalb hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ab 20. Juli 2023 ein Abkochgebot für die Zone Neuweiler angeordnet. Dem Trinkwasser wird Chlor zugegeben, die Dosierung ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Trinkwasser ungeeignet.
Hiervon sind folgende Straßen und Hausnummern betroffen:
Rosenbergstraße, Amselweg 12, Hatzfeldstraße, Heftensteige, Neuweiler, Hohenlohestraße, Im Ganswasen, Lerchenweg, Nelkenweg, Wildentierbacher Str. 11, Rosenweg, In den Stäffelen ungerade ab 17-27 und 35, Meisenweg ungerade ab 7 und gerade ab 18, Oberstettener Straße 13 und 13/1
UPDATE: Das Abkochgebot wird ausgeweitet. Die Sperrlohe ist nun ebenfalls betroffen:
Ahornweg, Birkenstraße, Fichtenweg, Kiefernweg, Rehofsteige 8, Schlehenweg, Speerlohestraße, Akazienstraße, Fliederweg, Haselweg, Holunderweg, Kirschbaumallee, Maronenweg, Speierlingweg, Weißdornweg
Hiervon sind folgende Straßen und Hausnummern betroffen:
Rosenbergstraße, Amselweg 12, Hatzfeldstraße, Heftensteige, Neuweiler, Hohenlohestraße, Im Ganswasen, Lerchenweg, Nelkenweg, Wildentierbacher Str. 11, Rosenweg, In den Stäffelen ungerade ab 17-27 und 35, Meisenweg ungerade ab 7 und gerade ab 18, Oberstettener Straße 13 und 13/1
UPDATE: Das Abkochgebot wird ausgeweitet. Die Sperrlohe ist nun ebenfalls betroffen:
Ahornweg, Birkenstraße, Fichtenweg, Kiefernweg, Rehofsteige 8, Schlehenweg, Speerlohestraße, Akazienstraße, Fliederweg, Haselweg, Holunderweg, Kirschbaumallee, Maronenweg, Speierlingweg, Weißdornweg
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Abkochgebot, was gilt zu beachten?
Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen). Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen etc. verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Abkochgebot, was gilt zu beachten?
Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen). Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen etc. verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.
Trinkwasserverunreinigung in Niederstetten - Niederstetten (nur Kernstadt)
10:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei routinemäßigen Wasserkontrollproben wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Deshalb hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ab 20. Juli 2023 ein Abkochgebot für die Zone Neuweiler angeordnet. Dem Trinkwasser wird Chlor zugegeben, die Dosierung ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Trinkwasser ungeeignet.
Hiervon sind folgende Straßen und Hausnummern betroffen:
Rosenbergstraße, Amselweg 12, Hatzfeldstraße, Heftensteige, Neuweiler, Hohenlohestraße, Im Ganswasen, Lerchenweg, Nelkenweg, Wildentierbacher Str. 11, Rosenweg, In den Stäffelen ungerade ab 17-27 und 35, Meisenweg ungerade ab 7 und gerade ab 18, Oberstettener Straße 13 und 13/1
Hiervon sind folgende Straßen und Hausnummern betroffen:
Rosenbergstraße, Amselweg 12, Hatzfeldstraße, Heftensteige, Neuweiler, Hohenlohestraße, Im Ganswasen, Lerchenweg, Nelkenweg, Wildentierbacher Str. 11, Rosenweg, In den Stäffelen ungerade ab 17-27 und 35, Meisenweg ungerade ab 7 und gerade ab 18, Oberstettener Straße 13 und 13/1
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochgebot, was gilt zu beachten?
Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen). Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen etc. verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochgebot, was gilt zu beachten?
Trinkwasser, das zu sich genommen wird, wie zum Trinken, Kaffee, Essenszubereitung etc. bitte abkochen (sprudelnd aufkochen lassen). Trinkwasser zur Körperpflege und Wäsche waschen: Das Leitungswasser kann weiterhin zum Duschen, Gesicht waschen (nicht in den Mund) und zum Wäsche waschen etc. verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Vorsorgemaßnahme.
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim
11:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der Wasserproben vom 19.Juli 2023 konnte das Gebiet für das Abkochgebot eingeschränkt werden. In Absprache mit dem Gesundheitsamt Ludwigsburg kann dass Abkochgebot auf folgendes Gebiet eingegrenzt werden:
Blumenstraße
Veilchenweg
Fliederweg
Nelkenweg
Rozenbergstraße
Hohlweg
Für dieses Gebiet bleibt das Abkochgebot erhalten.
In diesem Gebiet werden die vom Gesundheitsamt Ludwigsburg festgelegten weiteren Wasserproben am Freitag 21. Juli 2023 und Montag 24. Juli 2023 entnommen.
Im restliche Ortsnetz wird das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Blumenstraße
Veilchenweg
Fliederweg
Nelkenweg
Rozenbergstraße
Hohlweg
Für dieses Gebiet bleibt das Abkochgebot erhalten.
In diesem Gebiet werden die vom Gesundheitsamt Ludwigsburg festgelegten weiteren Wasserproben am Freitag 21. Juli 2023 und Montag 24. Juli 2023 entnommen.
Im restliche Ortsnetz wird das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim gesamtes Ortsgebiet
00:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für das Trinkwasser in Mundelsheim
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und Ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und Ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
14.07.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim gesamtes Ortsgebiet
16:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für das Trinkwasser in Mundelsheim
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.
04.07.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld
15:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld" vom 30.06.2023 10:38:38 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
30.06.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld
10:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Seite 6 von 9 (201 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...