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29.06.2023
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld
17:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Stadt Marktheidenfeld, hier die Ortsteile:
Marienbrunn, Glasofen und
Stadt Marktheidenfeld mit den Straßen An der Mainleite, Akazienweg, Erlenstraße, Am Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberer Teil), Georg-Mayr-Straße bis zur Martinsbräu.
Stadt Marktheidenfeld, hier die Ortsteile:
Marienbrunn, Glasofen und
Stadt Marktheidenfeld mit den Straßen An der Mainleite, Akazienweg, Erlenstraße, Am Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberer Teil), Georg-Mayr-Straße bis zur Martinsbräu.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld
17:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
24.05.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserabkochgebot für die Ortsteile Eschelbach und Obersöllbach - Neuenstein-Eschelbach und Neuenstein-Obersöllbach
18:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserabkochgebot für die Ortsteile Eschelbach und Obersöllbach - Neuenstein-Eschelbach und Neuenstein-Obersöllbach" vom 19.05.2023 12:58:42 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung besteht nicht mehr.
Die Warnung besteht nicht mehr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort, bis auf Weiteres, vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen, etc.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort, bis auf Weiteres, vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen, etc.
19.05.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserabkochgebot für die Ortsteile Eschelbach und Obersöllbach - Neuenstein-Eschelbach und Neuenstein-Obersöllbach
12:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Die gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet. Leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher, besonders in den Morgenstunden, zu wahrnehmendem Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
Für Aquarien ist das Wasser, aufgrund der Chlorzugabe, ungeeignet.
Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte diese nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebotes.
Sie werden entsprechend informiert.
Die gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet. Leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher, besonders in den Morgenstunden, zu wahrnehmendem Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
Für Aquarien ist das Wasser, aufgrund der Chlorzugabe, ungeeignet.
Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte diese nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebotes.
Sie werden entsprechend informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort, bis auf Weiteres, vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen, etc.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort, bis auf Weiteres, vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss, sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen, etc.
17.05.2023
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot ab Montag, 24.April 2023 - Gemeinde Bibertal (Alle Ortsteile)
07:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ab Montag, 24.April 2023 - Gemeinde Bibertal (Alle Ortsteile)" vom 21.04.2023 11:47:09 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der Beendigung der Desinfektion des Trinkwassers mit Chlorbleichlauge/Chlordioxid muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme. In den folgenden Tagen werden mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt. Wenn keine Befunde vorliegen wird das Abkochgebot vom LRA Günzburg wieder aufgehoben.
Aufgrund der Beendigung der Desinfektion des Trinkwassers mit Chlorbleichlauge/Chlordioxid muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme. In den folgenden Tagen werden mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt. Wenn keine Befunde vorliegen wird das Abkochgebot vom LRA Günzburg wieder aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
09.05.2023
1 Meldungen
DE-BW-HN-W045
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Neuenstadt a.K. (ohne Stein a.K. und Cleversulzbach) - Neuenstadt a.K. mit Bürg, Brambacher Hof, Kochertürn
17:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In der Trinkwasserversorgung von Neuenstadt mit den Ortsteilen Brambacher Hof, Kochertürn und Bürg ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers gekommen. Das Trinkwasser darf nicht verzehrt oder zur Körperpflege verwendet werden. Die zuständigen Wasserversorger arbeiten an der Behebung des Problems. Die Verunreinigung wird vermutlich nicht vor morgen Mittag (10. Mai) behoben sein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Benutzen Sie Leitungswasser nicht zur Körperpflege oder zur Zubereitung von Nahrungsmitteln. Wenden Sie sich an die Hotline der Stadt Neuenstadt wenn Sie Bedarf an Trinkwasser haben.
Hotline der Stadt Neuenstadt: 07139 97 150
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Benutzen Sie Leitungswasser nicht zur Körperpflege oder zur Zubereitung von Nahrungsmitteln. Wenden Sie sich an die Hotline der Stadt Neuenstadt wenn Sie Bedarf an Trinkwasser haben.
Hotline der Stadt Neuenstadt: 07139 97 150
21.04.2023
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ab Montag, 24.April 2023 - Gemeinde Bibertal (Alle Ortsteile)
11:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der Beendigung der Desinfektion des Trinkwassers mit Chlorbleichlauge/Chlordioxid muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme. In den folgenden Tagen werden mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt. Wenn keine Befunde vorliegen wird das Abkochgebot vom LRA Günzburg wieder aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
13.10.2022
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken; Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim soll abgekocht
14:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken; Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim soll abgekocht werden." vom 06.10.2022 16:25:55 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung durch Enterokokken
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung durch Enterokokken
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
06.10.2022
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken; Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim soll abgekocht werden.
16:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mikrobiologische Trinkwasserverunreinigung durch Enterokokken
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Amtliche Warnmeldung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im gesamten Gemeindegebiet Bad Dürrheim inkl. Teilorte gilt ein ABKOCHGEBOT für Trinkwasser.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinkwasser muss abgekocht werden.
Diese Warnung wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angefordert.
09.09.2022
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser Bönnigheim NUR im Ortsteil Hohenstein
09:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser Bönnigheim NUR im Ortsteil Hohenstein" vom 02.09.2022 22:03:30 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die nachfolgene Warnung wird AUFGEHOBEN
Abkochgebot Trinkwasser im OT Hohenstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Die nachfolgene Warnung wird AUFGEHOBEN
Abkochgebot Trinkwasser im OT Hohenstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
02.09.2022
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser Bönnigheim NUR im Ortsteil Hohenstein
22:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot Trinkwasser im OT Hohenstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können Sie den Informationsschreiben in Ihren Briefkästen entnehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
Das Trinkwasser muss ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden
19.08.2022
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Wasser abkochen
13:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasser abkochen" vom 12.08.2022 21:00:02 gesendet durch LS Traunstein vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Traunstein teilt mit, dass in einer Probe aus einem Hochbehälter der (Außenbereich Wald an der Alz einschließlich Oberberg)Otting-Pallinger-Gruppe, aus dem auch Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching versorgt werden, 12 KBE Enterokokken/100 ml nachgewiesen.
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Das Gesundheitsamt Traunstein teilt mit, dass in einer Probe aus einem Hochbehälter der (Außenbereich Wald an der Alz einschließlich Oberberg)Otting-Pallinger-Gruppe, aus dem auch Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching versorgt werden, 12 KBE Enterokokken/100 ml nachgewiesen.
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
12.08.2022
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Allgemein
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Wasser abkochen
21:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Gesundheitsamt Traunstein teilt mit, dass in einer Probe aus einem Hochbehälter der (Außenbereich Wald an der Alz einschließlich Oberberg)Otting-Pallinger-Gruppe, aus dem auch Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching versorgt werden, 12 KBE Enterokokken/100 ml nachgewiesen.
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Aufgrund des Nachweises von Enterokokken in dieser Probe aus einem Hochbehälter der Otting-Pallinger-Gruppe trifft das Landratsamt Altötting / Gesundheitsamt aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 5 TrinkwV in Verbindung mit § 9 TrinkwV nachfolgende Anordnung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
1. Bis auf Weiteres wird für die Haushalte der Gemeinden Halsbach, Kirchweidach, Feichten, Garching an der Alz und Tyrlaching, die ihr Trinkwasser von der Otting-Pallinger
Gruppe beziehen, angeordnet, Wasser vor der Nutzung zu Trinkwasserzwecken (z. B. Trinken, Waschen von Salat und Rohkost, Zubereitung von Lebensmitteln ohne zu
Kochen, Reinigung von Milchgeschirr in der Landwirtschaft) einmal sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
2. Die Anordnung gilt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch das Landratsamt Altötting.
3. Die Trinkwasserabnehmer sind vom Versorger über die Erfordernis des Abkochens zu informieren. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere relevante Risikoeinrichtungen ( z. B. Kinderkrippen, Alten- und Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Milcherzeuger ) informiert werden.
4. Der Versorger informiert die Trinkwasserabnehmer auch über die bevorstehende Chlorung des bereitgestellten Trinkwassers. Dabei soll auch auf die Probleme der Chlorung z.B. im Zusammenhang mit Fischhaltung und Aquarien hingewiesen werden.
22.07.2022
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DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden
17:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden" vom 12.07.2022 15:51:41 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gesundheitsämter haben das zum 11. Juli erlassene Abkochgebot aufgehoben. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bei mehreren Beprobungen im gesamten Verbandsnetz keine weiteren Belastungen durch bakterielle Verunreinigungen festgestellt, so dass das Wasser mit sofortiger Wirkung regulär genutzt werden kann.
Die Aufhebung betrifft das gesamte Verbandsnetz:
Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen mit allen zugehörigen Ortsteilen
Landkreis Günzburg: Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, Ortschaften der Wiesenbachgruppe (Unter-/Oberwiesenbach, Stoffenried, Höselhurst, Sausenthal, Wattenweiler, Unterbleichen/Oberbleichen, Oberegg, Hausen bei Stoffenried)
die Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen der Stadt Weißenhorn.
Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter. Danke für Ihre Mitwirkung!
Informationen im Internet unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Die Gesundheitsämter haben das zum 11. Juli erlassene Abkochgebot aufgehoben. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bei mehreren Beprobungen im gesamten Verbandsnetz keine weiteren Belastungen durch bakterielle Verunreinigungen festgestellt, so dass das Wasser mit sofortiger Wirkung regulär genutzt werden kann.
Die Aufhebung betrifft das gesamte Verbandsnetz:
Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen mit allen zugehörigen Ortsteilen
Landkreis Günzburg: Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, Ortschaften der Wiesenbachgruppe (Unter-/Oberwiesenbach, Stoffenried, Höselhurst, Sausenthal, Wattenweiler, Unterbleichen/Oberbleichen, Oberegg, Hausen bei Stoffenried)
die Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen der Stadt Weißenhorn.
Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter. Danke für Ihre Mitwirkung!
Informationen im Internet unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
12.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden
15:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Hinweis: Diese Meldung betrifft nur Teile der betroffenenen Gemeindegebiete. Bitte entnehmen Sie nachfolgendem Text die Information, ob Ihr Ortsteil von der Warnmeldung betroffen ist.
Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.
Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt.
Dies gilt für folgende Bereiche:
• Kleinkötz
• Großkötz
• Ebersbach
• Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
• Waldstetten
• Heubelsburg
• Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
• Wiesenbach mit:
Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal
Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.
Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.
Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt.
Dies gilt für folgende Bereiche:
• Kleinkötz
• Großkötz
• Ebersbach
• Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
• Waldstetten
• Heubelsburg
• Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
• Wiesenbach mit:
Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal
Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.
Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
03.06.2022
1 Meldungen
DE-BY-A-W083
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Ende der Chlorung des Trinkwassers am 27.05.2022, 8:00 Uhr
11:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ende der Chlorung des Trinkwassers am 27.05.2022, 8:00 Uhr" vom 27.05.2022 08:22:40 gesendet durch LS Augsburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Chlorung wird ab sofort eingestellt. Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlung.
Betroffene Regionen: Stadtgebiet Gersthofen, Gemeinde Gablingen OT Holzhausen.
Die Chlorung wird ab sofort eingestellt. Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlung.
Betroffene Regionen: Stadtgebiet Gersthofen, Gemeinde Gablingen OT Holzhausen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es wird empfohlen, das Leitungswasser im Zeitraum vom 27.05.-10.06.22 abzukochen. Nach diesem Zeitraum steht das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Es wird empfohlen, das Leitungswasser im Zeitraum vom 27.05.-10.06.22 abzukochen. Nach diesem Zeitraum steht das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
27.05.2022
2 Meldungen
DE-BY-A-W083
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Ende der Chlorung des Trinkwassers am 27.05.2022, 8:00 Uhr
08:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Chlorung wird ab sofort eingestellt. Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlung.
Betroffene Regionen: Stadtgebiet Gersthofen, Gemeinde Gablingen OT Holzhausen.
Betroffene Regionen: Stadtgebiet Gersthofen, Gemeinde Gablingen OT Holzhausen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es wird empfohlen, das Leitungswasser im Zeitraum vom 27.05.-10.06.22 abzukochen. Nach diesem Zeitraum steht das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Es wird empfohlen, das Leitungswasser im Zeitraum vom 27.05.-10.06.22 abzukochen. Nach diesem Zeitraum steht das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Ende der Chlorung des Trinkwassers am 27.05.2022, 8:00 Uhr
08:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Chlorung wird ab sofort eingestellt. Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlung.
Betroffene Regionen: Stadtgebiet Gersthofen, Gemeinde Gablingen OT Holzhausen.
Betroffene Regionen: Stadtgebiet Gersthofen, Gemeinde Gablingen OT Holzhausen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es wird empfohlen, das Leitungswasser im Zeitraum vom 27.05.-10.06.22 abzukochen. Nach diesem Zeitraum steht das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Es wird empfohlen, das Leitungswasser im Zeitraum vom 27.05.-10.06.22 abzukochen. Nach diesem Zeitraum steht das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
21.04.2022
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser durch Keime
19:01
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser durch Keime" vom 15.04.2022 19:56:15 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Infolge einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Keime, kann es gegebenenfalls zu Durchfall, Übelkeit, Erbrechen kommen.
Die Warnung ist ab sofort aufgehoben!
Infolge einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Keime, kann es gegebenenfalls zu Durchfall, Übelkeit, Erbrechen kommen.
Die Warnung ist ab sofort aufgehoben!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht eine Keimbelastung des Trinkwassers
Kochen Sie das Trinkwasser vor dem Verzehr ab. Informieren Sie bitte Ihre Nachbarschaft.
Sobald das Abkochgebot endet werden wir Sie erneut informiert.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht eine Keimbelastung des Trinkwassers
Kochen Sie das Trinkwasser vor dem Verzehr ab. Informieren Sie bitte Ihre Nachbarschaft.
Sobald das Abkochgebot endet werden wir Sie erneut informiert.
15.04.2022
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser durch Keime
19:56
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Keime, kann es gegebenenfalls zu Durchfall, Übelkeit, Erbrechen kommen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht eine Keimbelastung des Trinkwassers
Kochen Sie das Trinkwasser vor dem Verzehr ab. Informieren Sie bitte Ihre Nachbarschaft.
Sobald das Abkochgebot endet werden wir Sie erneut informiert.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht eine Keimbelastung des Trinkwassers
Kochen Sie das Trinkwasser vor dem Verzehr ab. Informieren Sie bitte Ihre Nachbarschaft.
Sobald das Abkochgebot endet werden wir Sie erneut informiert.
05.11.2021
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für die Ortschaften Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof
10:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für die Ortschaften Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof" vom 28.10.2021 16:01:37 gesendet durch LS Ingolstadt vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Vorsorglich ist das Trinkwasser folgender Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
WICHTIG: Abnahmebereich in Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof
Die übrigen Versorgungsbereiche der Eichstätter Berggruppe sind nicht betroffen.
Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Das Gesundheitsamt musste daraufhin über das Landratsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Vorsorglich ist das Trinkwasser folgender Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
WICHTIG: Abnahmebereich in Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof
Die übrigen Versorgungsbereiche der Eichstätter Berggruppe sind nicht betroffen.
Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Das Gesundheitsamt musste daraufhin über das Landratsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Vorsorglich ist das Trinkwasser wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Vorsorglich ist das Trinkwasser wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
28.10.2021
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für die Ortschaften Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof
16:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Vorsorglich ist das Trinkwasser folgender Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
WICHTIG: Abnahmebereich in Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof
Die übrigen Versorgungsbereiche der Eichstätter Berggruppe sind nicht betroffen.
Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Das Gesundheitsamt musste daraufhin über das Landratsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
WICHTIG: Abnahmebereich in Pietenfeld, Ochsenfeld, Weißenkirchen, Moritzbrunn, Tempelhof, Häuser Eichstätt Bahnhof
Die übrigen Versorgungsbereiche der Eichstätter Berggruppe sind nicht betroffen.
Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Das Gesundheitsamt musste daraufhin über das Landratsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Vorsorglich ist das Trinkwasser wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Vorsorglich ist das Trinkwasser wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen.
21.10.2021
1 Meldungen
DE-BY-WEN-W130
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität Gemeindebereiche Weiherhammer und Mantel
09:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität Gemeindebereiche Weiherhammer und Mantel" gesendet durch LS Nordoberpfalz vS/E, Kreis (DEU, BY, Weiden). Die Warnung ist aufgehoben.
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität:
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität:
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
15.10.2021
1 Meldungen
DE-BY-WEN-W130
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Gemeindebereich Etzenricht
12:59
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Gemeindebereich Etzenricht" gesendet durch LS Nordoberpfalz vS/E, Kreis (DEU, BY, Weiden). Die Warnung ist aufgehoben.
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Gemeindebereich Etzenricht:
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Gemeindebereich Etzenricht:
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
28.09.2021
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DE-BY-WEN-W130
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Allgemein
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Entwarnung: Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in einigen Ortsteilen der Gemeinde Luhe-Wildenau
09:59
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in einigen Ortsteilen der Gemeinde Luhe-Wildenau" gesendet durch LS Nordoberpfalz vS/E, Kreis (DEU, BY, Weiden). Die Warnung ist aufgehoben.
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in folgenden Ortsteilen der Gemeinde Luhe-Wildenau:
- Neudorf
- Gelpertsricht
- Neumaierhof
- Forsthof
- Schwanhof
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in folgenden Ortsteilen der Gemeinde Luhe-Wildenau:
- Neudorf
- Gelpertsricht
- Neumaierhof
- Forsthof
- Schwanhof
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Kochen Sie ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch unbedingt ab.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Für Säuglinge, Kleinkinder und abwehrgeschwächte Personen ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
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