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13.04.2026
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall Trinkwasserversorgung - Großbüllesheim, Kleinbüllesheim, Wüschheim
07:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Großbüllesheim, Kleinbüllesheim, Wüschheim
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Euskirchen.
In der Stadt Euskirchen kommt es derzeit in den Ortsteilen Großbüllesheim, Kleinbüllesheim und Wüschheim zu einem größeren Ausfall / Einschränkung in der Trinkwasserversorgung. Die Techniker des Wasserversorgers arbeiten an dem Problem.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In der Stadt Euskirchen kommt es derzeit in den Ortsteilen Großbüllesheim, Kleinbüllesheim und Wüschheim zu einem größeren Ausfall / Einschränkung in der Trinkwasserversorgung. Die Techniker des Wasserversorgers arbeiten an dem Problem.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Gemeinde Swisttal
06:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Swisttal
In der Gemeinde Swisttall kommt es derzeit zu einem größeren Ausfall /Einschränkung der Trinkwasserversorgung. Die Techniker des Wasserversorgers arbeiten an dem Problem.
Bitte nur in dringenden Notfällen den Notruf 112/110 wählen
Bitte nur in dringenden Notfällen den Notruf 112/110 wählen
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Reduzieren sie den Wasserverbrauch auf das Nötigste
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04.04.2026
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher
21:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Möglingen, Wohngebiet Löscher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher" vom 03.04.2026 18:17:06 gesendet durch Integrierte Leitstelle des Landkreises Ludwigsburg. Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasser in Möglingen wieder uneingeschränkt nutzbar - Nutzungseinschränkungen sind aufgehoben
Alle zuvor geltenden Nutzungseinschränkungen sind hiermit aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder wie gewohnt verwendet werden – auch zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen sowie für die Körperpflege.
Nochmalige Erinnerung:
Das Gesundheitsamt rät, alle Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich mindestens 10 Minuten laufen zulassen. Dies gilt ebenfalls für Urlaubsrückkehrer.
Trinkwasser in Möglingen wieder uneingeschränkt nutzbar - Nutzungseinschränkungen sind aufgehoben
Alle zuvor geltenden Nutzungseinschränkungen sind hiermit aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder wie gewohnt verwendet werden – auch zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen sowie für die Körperpflege.
Nochmalige Erinnerung:
Das Gesundheitsamt rät, alle Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich mindestens 10 Minuten laufen zulassen. Dies gilt ebenfalls für Urlaubsrückkehrer.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochen des Wassers ist nicht ausreichend, um die Verunreinigung zu beseitigen.
Zum Kochen, Trinken, Mundhygiene wie Zähneputzen, oder aber zur Wundreinigung ist das Wasser bisher nicht freigegeben, da die finale Laboranalyse noch nicht vorliegt.
Das Gesundheitsamt rät, alle Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich mindestens 10 Minuten laufen zulassen. Dann kann das Leitungswasser zum Duschen, Baden oder Waschen verwendet werden.
Spülmaschinen und Waschmaschinen sollten ebenfalls ohne Inhalt laufen gelassen werden.
Urlaubsrückkehrern wird empfohlen, alle Leitungen nach Rückkehr ebenfalls für mindestens 10 Minuten zu spülen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochen des Wassers ist nicht ausreichend, um die Verunreinigung zu beseitigen.
Zum Kochen, Trinken, Mundhygiene wie Zähneputzen, oder aber zur Wundreinigung ist das Wasser bisher nicht freigegeben, da die finale Laboranalyse noch nicht vorliegt.
Das Gesundheitsamt rät, alle Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich mindestens 10 Minuten laufen zulassen. Dann kann das Leitungswasser zum Duschen, Baden oder Waschen verwendet werden.
Spülmaschinen und Waschmaschinen sollten ebenfalls ohne Inhalt laufen gelassen werden.
Urlaubsrückkehrern wird empfohlen, alle Leitungen nach Rückkehr ebenfalls für mindestens 10 Minuten zu spülen.
03.04.2026
3 Meldungen
DE-BW-LB-W026
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher
18:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Möglingen, Wohngebiet Löscher
Update 17:45
In Teilen der Gemeinde Möglingen ist das Trinkwasser seit Donnerstagnachmittag (2. April 2026) verunreinigt. Die Wasserversorgung wurde umgestellt und die Leitungen umfangreich gespült. Durch einen Fachberater des Landkreises wurden weitere Proben genommen, diese waren unauffällig. Das Gesundheitsamt hat das Wasser zum Duschen wieder freigegeben. Beschränkungen gelten weiterhin unter anderem für Trinken und Essenszubereitung.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde am späten Donnerstagnachmittag im Bereich des Wasserturms eine größere Menge Flüssigkeit illegal entsorgt. Durch aufsteigende Dämpfe kam es zu einer Verunreinigung des Wassers im Behälter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Trotz schneller Reaktion der Gemeinde Möglingen gelangte bereits kontaminiertes Wasser in das Versorgungsnetz. Eine Probe des kontaminierten Wassers wird derzeit im Labor untersucht. Sobald die Analyse vorliegt, wird die Bevölkerung informiert.
Für die Dauer der Einschränkung wird am Freitag (3.4.) bis 20 Uhr, am Samstag (4.4.) ab 8 Uhr sauberes Trinkwasser bereitgestellt:
- Bürgerhaus Möglingen, Brunnenstraße 11
- für mobilitätseingeschränkte Personen: Schulhof der Grundschule im Löscher (Hohenstaufenstraße 46, Möglingen)
Personen, die keine Abgabestellen erreichen können, können sich telefonisch von 8.00 bis spätestens 19 Uhr unter 07141 4864-0 melden und werden auf Anfrage mit Trinkwasser versorgt.
Das Trinkwassernetz in Möglingen ist in verschiedene Zonen aufgeteilt. Daher kann genau nachvollzogen werden, welche Haushalte betroffen sind. Die weiteren Zonen sind nicht betroffen, hier wurden entsprechende Untersuchungen durchgeführt.
Die Verunreinigung betrifft folgende Straßen:
Im Bornrain, Hauffstraße, Uhlandweg, Schillerstraße, Panoramaweg, Mörikestraße, Goethestraße, Lenauweg, Roseggerweg, Hölderlinweg, Lessingweg, Rückertweg, Silcherstraße, Haldenweg (Bereich zwischen Silcherstraße und Teckstraße), Teckstraße, Achalmstraße, Strombergstraße, Hohenstaufenstraße, Wartbergstraße, Heuchelbergweg, Hohenzollernstraße, Neuffenstraße, Rechbergstraße, Stuifenstraße, Daimlerstraße, Robert-Bosch-Straße, Kruppstraße, Siemensstraße, Raiffeisenstraße, Maybachstraße, Dieselstraße, Benzstraße, Unholderweg, Kleines Feldle, Im Kornfeld, Im Ammertal.
In Teilen der Gemeinde Möglingen ist das Trinkwasser seit Donnerstagnachmittag (2. April 2026) verunreinigt. Die Wasserversorgung wurde umgestellt und die Leitungen umfangreich gespült. Durch einen Fachberater des Landkreises wurden weitere Proben genommen, diese waren unauffällig. Das Gesundheitsamt hat das Wasser zum Duschen wieder freigegeben. Beschränkungen gelten weiterhin unter anderem für Trinken und Essenszubereitung.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde am späten Donnerstagnachmittag im Bereich des Wasserturms eine größere Menge Flüssigkeit illegal entsorgt. Durch aufsteigende Dämpfe kam es zu einer Verunreinigung des Wassers im Behälter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Trotz schneller Reaktion der Gemeinde Möglingen gelangte bereits kontaminiertes Wasser in das Versorgungsnetz. Eine Probe des kontaminierten Wassers wird derzeit im Labor untersucht. Sobald die Analyse vorliegt, wird die Bevölkerung informiert.
Für die Dauer der Einschränkung wird am Freitag (3.4.) bis 20 Uhr, am Samstag (4.4.) ab 8 Uhr sauberes Trinkwasser bereitgestellt:
- Bürgerhaus Möglingen, Brunnenstraße 11
- für mobilitätseingeschränkte Personen: Schulhof der Grundschule im Löscher (Hohenstaufenstraße 46, Möglingen)
Personen, die keine Abgabestellen erreichen können, können sich telefonisch von 8.00 bis spätestens 19 Uhr unter 07141 4864-0 melden und werden auf Anfrage mit Trinkwasser versorgt.
Das Trinkwassernetz in Möglingen ist in verschiedene Zonen aufgeteilt. Daher kann genau nachvollzogen werden, welche Haushalte betroffen sind. Die weiteren Zonen sind nicht betroffen, hier wurden entsprechende Untersuchungen durchgeführt.
Die Verunreinigung betrifft folgende Straßen:
Im Bornrain, Hauffstraße, Uhlandweg, Schillerstraße, Panoramaweg, Mörikestraße, Goethestraße, Lenauweg, Roseggerweg, Hölderlinweg, Lessingweg, Rückertweg, Silcherstraße, Haldenweg (Bereich zwischen Silcherstraße und Teckstraße), Teckstraße, Achalmstraße, Strombergstraße, Hohenstaufenstraße, Wartbergstraße, Heuchelbergweg, Hohenzollernstraße, Neuffenstraße, Rechbergstraße, Stuifenstraße, Daimlerstraße, Robert-Bosch-Straße, Kruppstraße, Siemensstraße, Raiffeisenstraße, Maybachstraße, Dieselstraße, Benzstraße, Unholderweg, Kleines Feldle, Im Kornfeld, Im Ammertal.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochen des Wassers ist nicht ausreichend, um die Verunreinigung zu beseitigen.
Zum Kochen, Trinken, Mundhygiene wie Zähneputzen, oder aber zur Wundreinigung ist das Wasser bisher nicht freigegeben, da die finale Laboranalyse noch nicht vorliegt.
Das Gesundheitsamt rät, alle Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich mindestens 10 Minuten laufen zulassen. Dann kann das Leitungswasser zum Duschen, Baden oder Waschen verwendet werden.
Spülmaschinen und Waschmaschinen sollten ebenfalls ohne Inhalt laufen gelassen werden.
Urlaubsrückkehrern wird empfohlen, alle Leitungen nach Rückkehr ebenfalls für mindestens 10 Minuten zu spülen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochen des Wassers ist nicht ausreichend, um die Verunreinigung zu beseitigen.
Zum Kochen, Trinken, Mundhygiene wie Zähneputzen, oder aber zur Wundreinigung ist das Wasser bisher nicht freigegeben, da die finale Laboranalyse noch nicht vorliegt.
Das Gesundheitsamt rät, alle Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich mindestens 10 Minuten laufen zulassen. Dann kann das Leitungswasser zum Duschen, Baden oder Waschen verwendet werden.
Spülmaschinen und Waschmaschinen sollten ebenfalls ohne Inhalt laufen gelassen werden.
Urlaubsrückkehrern wird empfohlen, alle Leitungen nach Rückkehr ebenfalls für mindestens 10 Minuten zu spülen.
Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher
14:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Möglingen, Wohngebiet Löscher
UPDATE zur Trinkwasserverunreinigung in Möglingen:
- Trinkwasserabgabestelle im Bürgerhaus Möglingen (Brunnenstraße 11, 71696 Möglingen)
- Zusätzliche Trinkwasserabgabestelle auf dem Schulhof der Grundschule im Löscher für mobilitätseingeschränkte Personen eröffnet (Hohenstaufenstraße 46, 71696 Möglingen)
- Personen welche keine Abgabestelle erreichen können, melden Sie sich bitte telefonisch unter: 07141 / 4864-0
- Abgabestellen haben bis 20 Uhr geöffnet
- Bitte bringen Sie in jedem Fall geeignete Behältnisse zum Abfüllen mit.
Unverändert gelten zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin folgende Anweisungen:
• Leitungswasser darf nicht getrunken werden.
• Leitungswasser darf nicht zur Zubereitung von Speisen verwendet werden.
• Leitungswasser darf nicht zum Zähneputzen oder zur Reinigung offener Wunden genutzt werden.
• Das Abkochen des Wassers ist nicht ausreichend, um die Verunreinigung zu beseitigen.
• Leitungswasser darf nicht zum Duschen, Baden oder Waschen verwendet werden.
• Die Nutzung des Leitungswassers für die Toilettenspülung ist weiterhin möglich.
Das konkret betroffene Gebiet umfasst folgende Straßen:
Achalmstraße
Benzstraße
Daimlerstraße
Dieselstraße
Goethestraße
Haldenweg (im Bereich zwischen Silcherstraße und Teckstraße)
Hauffstraße
Heuchelbergweg
Hohenstaufenstraße
Hohenzollernstraße
Hölderlinweg
Im Ammertal
Im Bornrain
Im Kornfeld
Kleines Feldle
Kruppstraße
Lenauweg
Lessingweg
Maybachstraße
Mörikestraße
Neuffenstraße
Pannoramaweg
Raiffeisenstraße
Rechbergstraße
Robert-Bosch-Straße
Roseggerweg
Rückertweg
Schillerstraße
Siemensstraße
Silcherstraße
Strombergstraße
Stuifenstraße
Teckstraße
Uhlandweg
Unholderweg
Wartbergstraße
Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen strikt zu befolgen und auch Nachbarn sowie Angehörige entsprechend zu informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Gemeinde Möglingen
Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet:
07141 / 9915331
- Trinkwasserabgabestelle im Bürgerhaus Möglingen (Brunnenstraße 11, 71696 Möglingen)
- Zusätzliche Trinkwasserabgabestelle auf dem Schulhof der Grundschule im Löscher für mobilitätseingeschränkte Personen eröffnet (Hohenstaufenstraße 46, 71696 Möglingen)
- Personen welche keine Abgabestelle erreichen können, melden Sie sich bitte telefonisch unter: 07141 / 4864-0
- Abgabestellen haben bis 20 Uhr geöffnet
- Bitte bringen Sie in jedem Fall geeignete Behältnisse zum Abfüllen mit.
Unverändert gelten zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin folgende Anweisungen:
• Leitungswasser darf nicht getrunken werden.
• Leitungswasser darf nicht zur Zubereitung von Speisen verwendet werden.
• Leitungswasser darf nicht zum Zähneputzen oder zur Reinigung offener Wunden genutzt werden.
• Das Abkochen des Wassers ist nicht ausreichend, um die Verunreinigung zu beseitigen.
• Leitungswasser darf nicht zum Duschen, Baden oder Waschen verwendet werden.
• Die Nutzung des Leitungswassers für die Toilettenspülung ist weiterhin möglich.
Das konkret betroffene Gebiet umfasst folgende Straßen:
Achalmstraße
Benzstraße
Daimlerstraße
Dieselstraße
Goethestraße
Haldenweg (im Bereich zwischen Silcherstraße und Teckstraße)
Hauffstraße
Heuchelbergweg
Hohenstaufenstraße
Hohenzollernstraße
Hölderlinweg
Im Ammertal
Im Bornrain
Im Kornfeld
Kleines Feldle
Kruppstraße
Lenauweg
Lessingweg
Maybachstraße
Mörikestraße
Neuffenstraße
Pannoramaweg
Raiffeisenstraße
Rechbergstraße
Robert-Bosch-Straße
Roseggerweg
Rückertweg
Schillerstraße
Siemensstraße
Silcherstraße
Strombergstraße
Stuifenstraße
Teckstraße
Uhlandweg
Unholderweg
Wartbergstraße
Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen strikt zu befolgen und auch Nachbarn sowie Angehörige entsprechend zu informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Gemeinde Möglingen
Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet:
07141 / 9915331
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher
00:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Möglingen, Wohngebiet Löscher
Update zur Trinkwasserverunreinigung in Möglingen:
Es ist nur das Wohngebiet Löscher betroffen.
Die zuständigen Stellen sind vor Ort, um die Ursache der Verunreinigung festzustellen.
Um jeglichen Schaden zu vermeiden, befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
-Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nehmen Sie zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden kein Leitungswasser.
-Es reicht nicht aus, das Leitungswasser abzukochen.
-Sie sollten das Leitungswasser auch nicht zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
-Sie können das Wasser für die Toilettenspülung benutzen.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Beachten Sie auch örtliche Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr.
Bitte geben Sie die Informationen auch an die Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Update 3.4.2026 00:13 Uhr:
Das konkret betroffene Gebiet umfasst folgende Straßen:
Im Bornrain
Hauffstraße
Uhlandweg
Schillerstraße
Pannoramaweg
Mörikestraße
Goethestraße
Lenauweg
Roseggerweg
Hölderlinweg
Lessingweg
Rückertweg
Silcherstraße
Haldenweg (im Bereich zwischen Silcherstraße und Teckstraße)
Teckstraße
Achalmstraße
Strombergstraße
Hohenstaufenstraße
Wartbergstraße
Heuchelbergweg
Hohenzollernstraße
Neuffenstraße
Rechbergstraße
Stuifenstraße
Daimlerstraße
Robert-Bosch-Straße
Kruppstraße
Siemensstraße
Raiffeisenstraße
Maybachstraße
Dieselstraße
Benzstraße
Unholderweg
Kleines Feldle
Im Kornfeld
Im Ammertal
Für die Dauer der Einschränkungen wird den Bürgerinnen und Bürgern angeboten, sich im Bürgerhaus, Brunnenstraße 11, 71696 Möglingen Trinkwasser abzuholen. Hierfür sind eigene geeignete Behälter mitzubringen. Das Bürgerhaus ist hierfür bis 03.04.2026, 2:00 Uhr und ab 03.04.2026, 6:00 Uhr geöffnet.
Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet:
07141 / 9915331
Die nächste Information erfolgt am 03.04.2026 um 10:00 Uhr.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen strikt zu befolgen und auch Nachbarn sowie Angehörige entsprechend zu informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Es ist nur das Wohngebiet Löscher betroffen.
Die zuständigen Stellen sind vor Ort, um die Ursache der Verunreinigung festzustellen.
Um jeglichen Schaden zu vermeiden, befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
-Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nehmen Sie zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden kein Leitungswasser.
-Es reicht nicht aus, das Leitungswasser abzukochen.
-Sie sollten das Leitungswasser auch nicht zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
-Sie können das Wasser für die Toilettenspülung benutzen.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Beachten Sie auch örtliche Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr.
Bitte geben Sie die Informationen auch an die Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Update 3.4.2026 00:13 Uhr:
Das konkret betroffene Gebiet umfasst folgende Straßen:
Im Bornrain
Hauffstraße
Uhlandweg
Schillerstraße
Pannoramaweg
Mörikestraße
Goethestraße
Lenauweg
Roseggerweg
Hölderlinweg
Lessingweg
Rückertweg
Silcherstraße
Haldenweg (im Bereich zwischen Silcherstraße und Teckstraße)
Teckstraße
Achalmstraße
Strombergstraße
Hohenstaufenstraße
Wartbergstraße
Heuchelbergweg
Hohenzollernstraße
Neuffenstraße
Rechbergstraße
Stuifenstraße
Daimlerstraße
Robert-Bosch-Straße
Kruppstraße
Siemensstraße
Raiffeisenstraße
Maybachstraße
Dieselstraße
Benzstraße
Unholderweg
Kleines Feldle
Im Kornfeld
Im Ammertal
Für die Dauer der Einschränkungen wird den Bürgerinnen und Bürgern angeboten, sich im Bürgerhaus, Brunnenstraße 11, 71696 Möglingen Trinkwasser abzuholen. Hierfür sind eigene geeignete Behälter mitzubringen. Das Bürgerhaus ist hierfür bis 03.04.2026, 2:00 Uhr und ab 03.04.2026, 6:00 Uhr geöffnet.
Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet:
07141 / 9915331
Die nächste Information erfolgt am 03.04.2026 um 10:00 Uhr.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen strikt zu befolgen und auch Nachbarn sowie Angehörige entsprechend zu informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
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02.04.2026
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher
20:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Möglingen, Wohngebiet Löscher
Update zur Trinkwasserverunreinigung in Möglingen:
Es ist nur das Wohngebiet Löscher betroffen.
Die zuständigen Stellen sind vor Ort, um die Ursache der Verunreinigung festzustellen.
Um jeglichen Schaden zu vermeiden, befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
-Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nehmen Sie zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden kein Leitungswasser.
-Es reicht nicht aus, das Leitungswasser abzukochen.
-Sie sollten das Leitungswasser auch nicht zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
-Sie können das Wasser für die Toilettenspülung benutzen.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Beachten Sie auch örtliche Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr.
Bitte geben Sie die Informationen auch an die Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Es ist nur das Wohngebiet Löscher betroffen.
Die zuständigen Stellen sind vor Ort, um die Ursache der Verunreinigung festzustellen.
Um jeglichen Schaden zu vermeiden, befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
-Trinken Sie kein Leitungswasser.
Nehmen Sie zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden kein Leitungswasser.
-Es reicht nicht aus, das Leitungswasser abzukochen.
-Sie sollten das Leitungswasser auch nicht zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
-Sie können das Wasser für die Toilettenspülung benutzen.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Beachten Sie auch örtliche Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr.
Bitte geben Sie die Informationen auch an die Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Verunreinigtes Trinkwasser - Möglingen, Wohngebiet Löscher
18:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Möglingen, Wohngebiet Löscher
- Benutzen Sie kein Trinkwasser im gefährdeten Bereich
- Auch nicht wenn es abgekocht wird
- Nutzen Sie es nicht zur Körperpflege
- Auch nicht wenn es abgekocht wird
- Nutzen Sie es nicht zur Körperpflege
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
26.03.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
12:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld " vom 20.03.2026 11:11:04 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der negativen Befundung der Trinkwasseruntersuchungen wird die Abkochverfügung mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen mehr.
Aufgrund der negativen Befundung der Trinkwasseruntersuchungen wird die Abkochverfügung mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen mehr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
23.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
10:11
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden" vom 23.03.2026 10:10:44 gesendet durch Landratsamt Calw. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
21.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-PF-W024
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserversorgung Abkochgebot - Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
15:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserversorgung Abkochgebot - Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim" vom 20.03.2026 11:16:15 gesendet durch Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis. Die Warnung ist aufgehoben.
Herausgeber: Amtliche Gefahrenmitteilung der Gemeinde Wiernsheim
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Herausgeber: Amtliche Gefahrenmitteilung der Gemeinde Wiernsheim
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
20.03.2026
4 Meldungen
DE-BW-PF-W024
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserversorgung Abkochgebot - Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
11:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
Herausgeber: Amtliche Gefahrenmitteilung der Gemeinde Wiernsheim
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
DE-BY-RO-W136
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
10:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
09:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
19.03.2026
1 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim
16:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landau-Mörzheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim" vom 02.02.2026 13:12:20 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landau. Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
18.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
12:42
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
16.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-HN-W045
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim
11:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Roigheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim" vom 12.03.2026 14:47:47 gesendet durch Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist aufgehoben, das Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden.
Das Trinkwasser kann wieder genutzt werden.
Das Abkochgebot ist aufgehoben, das Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden.
Das Trinkwasser kann wieder genutzt werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
12.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-HN-W045
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Roigheim
Zusatzinformationen zum Abkochgebot
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Roigheim abgekocht werden. Mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser kann zu Magen-Darm-Infektionen führen und sollte daher vor dem Verzehr abgekocht werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Wasser für folgende Zwecke muss abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für
Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B.
Nasendusche
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und
nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere, diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen
Oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem
• Als Putzwasser im Haushalt
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Roigheim abgekocht werden. Mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser kann zu Magen-Darm-Infektionen führen und sollte daher vor dem Verzehr abgekocht werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Wasser für folgende Zwecke muss abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für
Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B.
Nasendusche
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und
nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere, diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen
Oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem
• Als Putzwasser im Haushalt
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
10.03.2026
1 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser Gemeinde Ehrenberg Ortsteile Wüstensachsen und - Ehrenberg
08:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser Gemeinde Ehrenberg Ortsteile Wüstensachsen und Melperts - Ehrenberg" vom 17.02.2026 14:47:14 gesendet durch Zentrale Leitstelle Fulda. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass das Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Wüstensachsen und Melperts ab sofort nicht mehr nötig ist! Die Chlorung ist wirksam und die Keimfreiheit wurde bestätigt. Das Wasser ist wieder einwandfrei und kann wie gewohnt verwendet werden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird weiterhin eine Chlorung durchgeführt, bis weitere Folgeuntersuchungen ebenfalls ohne Beanstandungen sind. Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Chlorung aufgehoben werden kann.Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.
Hinweis:
Die Cholrung läuft weiter - weitere Infos auf der Homepage www.ehrenberg-rhoen.de
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass das Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Wüstensachsen und Melperts ab sofort nicht mehr nötig ist! Die Chlorung ist wirksam und die Keimfreiheit wurde bestätigt. Das Wasser ist wieder einwandfrei und kann wie gewohnt verwendet werden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird weiterhin eine Chlorung durchgeführt, bis weitere Folgeuntersuchungen ebenfalls ohne Beanstandungen sind. Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Chlorung aufgehoben werden kann.Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.
Hinweis:
Die Cholrung läuft weiter - weitere Infos auf der Homepage www.ehrenberg-rhoen.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
18.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
09:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt " vom 09.02.2026 08:01:53 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
17.02.2026
1 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Abkochgebot Trinkwasser Gemeinde Ehrenberg Ortsteile Wüstensachsen und Melperts - Ehrenberg
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) informiert, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen Grenzwertüberschreitungen bei coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt wurden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird schnellstmöglich eine Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Betroffen sind die Ortsteile Wüstensachsen und Melperts. Bis eine ausreichende Desinfektion sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (ca. 100 °C) und vor der Verwendung etwa 10 Minuten abkühlen zu lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür geeignet.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann, informiert die Gemeinde umgehend. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter Tel. 06683 / 9601-10.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann, informiert die Gemeinde umgehend. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter Tel. 06683 / 9601-10.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
09.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
08:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Marktes Triefenstein, Ortsteil Lengfurt wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
02.02.2026
2 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim
13:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landau-Mörzheim
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Störung Wasserversorgung - Rohrbach
10:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rohrbach
Update zur Wasserversorgung im Ortsnetz Rohrbach:
Die Wasserversorgung im Leitungsnetz ist gewährleistet. Das Wasser entspricht nicht der Trinkwasserverordnung. Es kann nur zur Toilettenspülung verwendet werden. Es darf nicht als Trinkwasser für Zubereitung von Speisen genutzt werden! Das Wasser ist gechlort und nicht geruchsneutral.
Die Wasserversorgung im Leitungsnetz ist gewährleistet. Das Wasser entspricht nicht der Trinkwasserverordnung. Es kann nur zur Toilettenspülung verwendet werden. Es darf nicht als Trinkwasser für Zubereitung von Speisen genutzt werden! Das Wasser ist gechlort und nicht geruchsneutral.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
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