Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 18.09.2026 20:33:47
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
11.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
16:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München" vom 09.08.2024 17:21:35 gesendet durch FEZ München vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
04.09.2024
1 Meldungen
DE-BW-MOS-W031
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
12:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden" vom 03.09.2024 21:18:35 gesendet durch LS Neckar Odenwald vS/E, Kreis (DEU, BW, Mosbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
03.09.2024
4 Meldungen
DE-BW-MOS-W031
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Entwarnung: Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
21:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden" vom 03.09.2024 21:13:41 gesendet durch LS Neckar Odenwald vS/E, Kreis (DEU, BW, Mosbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
21:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
21:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
20:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.09.2024
3 Meldungen
DE-NI-H-SE110
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf
06:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf" vom 01.09.2024 03:44:28 gesendet durch LS Hannover FW1, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf
03:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf
01:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel und im Bereich Penny in der Mönkeburgstraße ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel und im Bereich Penny in der Mönkeburgstraße ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
29.08.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime - 77876 Kappelrodeck mit Ortsteil Waldulm
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Ortsteil Kappelrodeck, sowie Waldulm kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bei der regelmäßigen Probeentnahme durch das Trinkwasserlabor wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde vorsichtshalber eine Desinfektion erlassen.
Wir informieren Sie, sobald die Störung behoben ist.
Bei der regelmäßigen Probeentnahme durch das Trinkwasserlabor wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde vorsichtshalber eine Desinfektion erlassen.
Wir informieren Sie, sobald die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Mehrere Differenzierungen der Keime wurden durchgeführt. Sie sind nicht grundsätzlich als Krankheitserreger einzustufen, können aber bei Menschen mit Abwehrschwäche gesundheitliche Probleme auslösen.
Dem Trinkwasser im Bereich Kappelrodeck und Waldulm wird vorübergehend Wasserstoffperoxid als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
* Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen
* Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht
* Sie können das Trinkwasser uneingeschränkt nutzen
* Aquarium-Besitzer sollten das desinfizierte Wasser nicht zum Nach- bzw. Auffüllen benutzen
Bitte achten Sie auf entsprechende Mitteilungen auf unserer Homepage, sowie in der Zeitung und dem amtlichen Verkündigungsblatt
Aktuelle Infos im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter:
www.kappelrodeck.de
Unter der Rubrik "Aktuelles aus Kappelrodeck"
Mehrere Differenzierungen der Keime wurden durchgeführt. Sie sind nicht grundsätzlich als Krankheitserreger einzustufen, können aber bei Menschen mit Abwehrschwäche gesundheitliche Probleme auslösen.
Dem Trinkwasser im Bereich Kappelrodeck und Waldulm wird vorübergehend Wasserstoffperoxid als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
* Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen
* Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht
* Sie können das Trinkwasser uneingeschränkt nutzen
* Aquarium-Besitzer sollten das desinfizierte Wasser nicht zum Nach- bzw. Auffüllen benutzen
Bitte achten Sie auf entsprechende Mitteilungen auf unserer Homepage, sowie in der Zeitung und dem amtlichen Verkündigungsblatt
Aktuelle Infos im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter:
www.kappelrodeck.de
Unter der Rubrik "Aktuelles aus Kappelrodeck"
22.08.2024
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gesundheitsamt hebt Trinkwasser-Abkochgebot auf - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
18:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld" vom 19.08.2024 15:01:50 gesendet durch LK Birkenfeld vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
20.08.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe
12:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.
19.08.2024
2 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
15:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 53 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 51 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
14:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht der Verdacht einer Keimbelastung in Teilen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt Idar-Oberstein als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass bis zu einer negativen Nachbeprobung das Trinkwasser in den acht Ortsgemeinden Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Kempfeld, Langweiler, Schauren, Sensweiler und Wirschweiler abgekocht werden muss.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
18.08.2024
1 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich
16:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich" vom 16.08.2024 08:48:11 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt Mechernich informiert:
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Die Stadt Mechernich informiert:
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
17.08.2024
2 Meldungen
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verkeimung Trinkwasser - Werdohl, Kettling
11:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verkeimung Trinkwasser - Werdohl, Kettling" vom 15.08.2024 16:06:21 gesendet durch LS Märkischer Kreis (DEU, NW, Altena). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen eines mikrobiologischen Befundes im Ortsteil Kettling von Werdohl muss das Trinkwasser vor Genuß abgekocht werden.
Wegen eines mikrobiologischen Befundes im Ortsteil Kettling von Werdohl muss das Trinkwasser vor Genuß abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
DE-NI-NOM-W210
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Greene - Leinestraße
02:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Greene - Leinestraße" vom 16.08.2024 20:29:09 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Warnmeldung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
Es folgt eine wichtige Warnmeldung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
16.08.2024
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Greene - Leinestraße
20:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Warnmeldung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
In Greene ist in der Leinestraße die Trinkwasserversorgung aufgrund eines Wasserrohrbruchs ausgefallen. Die Reparaturarbeiten laufen - sie werden nach aktuellem Stand bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich
08:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadt Mechernich informiert:
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Feuerwehr Mechernich, DRK, Einheiten der Bundeswehr und das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen haben mit Unterstützung der analytischen Taskforces der Feuerwehren Dortmund und Essen noch in der Nacht erste Proben analysieren können.
Hierbei konnte eine Kontamination mit chemischen Fremdstoffen ausgeschlossen und der Eintrag biologischer Stoffe weitestgehend ausgeschlossen werden. Dadurch hat sich die Gesamtlage deutlich entspannt. Daher kann Trinkwasser zusätzlich nach Abkochen zur Nahrungszubereitung, zum Trinken und zum Zähneputzen genutzt werden.
WICHTIG hierbei ist, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht wird. Kaffeemaschinen erreichen keine ausreichende Temperatur !
Darüber hinaus kann das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
15.08.2024
2 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Teile des Stadtgebietes Mechernich
20:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadt Mechernich informiert:
Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Mögliche Gesundheitsgefährdung
Betrifft folgende Orte: Kernort Stadt Mechernich, Strempt, Roggendorf, Breitenbenden, Weissenbrunnen, Denrath, Standort Bundeswehr Mechernich - ca. 10.000 Einwohner betroffen.
Aufgrund eines unbefugten Zugangs am Trinkwassersystem der Stadt Mechernich könnte es zu einer gesundheitsgefährdenden Verunreinigung des Trinkwassers gekommen sein.
Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Vorkommnisse am Bundeswehrstandort Köln und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen werden nachfolgende Handlungsempfehlungen ausgegeben:
Vermeiden Sie unbedingt bis auf Weiteres die Nutzung des Leitungswasser als Trinkwasser, zum Duschen, zur Zubereitung von Nahrung oder zum Waschen der Kleidung.
Das Wasser ist ausschließlich zur Brauchwassernutzung (Toilettenspülung) zugelassen.
Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet.
Decken Sie sich vorsorglich mit einem Vorrat an Trinkwasser ein. Die Stadt Mechernich bereitet eine Notwasserversorgung vor.
Ein Bürgertelefon ist seitens der Stadt Mechernich eingerichtet: 02443 - 494413
Bitte rufen Sie nicht den Notrufe (112 / 110) an.
Weitere Erkenntnisse werden der Bevölkerung mitgeteilt
Mögliche Trinkwasserverunreinigung im Stadtgebiet Mechernich - Mögliche Gesundheitsgefährdung
Betrifft folgende Orte: Kernort Stadt Mechernich, Strempt, Roggendorf, Breitenbenden, Weissenbrunnen, Denrath, Standort Bundeswehr Mechernich - ca. 10.000 Einwohner betroffen.
Aufgrund eines unbefugten Zugangs am Trinkwassersystem der Stadt Mechernich könnte es zu einer gesundheitsgefährdenden Verunreinigung des Trinkwassers gekommen sein.
Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Vorkommnisse am Bundeswehrstandort Köln und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen werden nachfolgende Handlungsempfehlungen ausgegeben:
Vermeiden Sie unbedingt bis auf Weiteres die Nutzung des Leitungswasser als Trinkwasser, zum Duschen, zur Zubereitung von Nahrung oder zum Waschen der Kleidung.
Das Wasser ist ausschließlich zur Brauchwassernutzung (Toilettenspülung) zugelassen.
Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet.
Decken Sie sich vorsorglich mit einem Vorrat an Trinkwasser ein. Die Stadt Mechernich bereitet eine Notwasserversorgung vor.
Ein Bürgertelefon ist seitens der Stadt Mechernich eingerichtet: 02443 - 494413
Bitte rufen Sie nicht den Notrufe (112 / 110) an.
Weitere Erkenntnisse werden der Bevölkerung mitgeteilt
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verkeimung Trinkwasser - Werdohl, Kettling
16:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen eines mikrobiologischen Befundes im Ortsteil Kettling von Werdohl muss das Trinkwasser vor Genuß abgekocht werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
Das Wasser muß sprudelnd abgekocht sein.
Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - es sollte jedoch nicht verschluckt werden
Zum Herstellen von Eiswürfeln und Kaltgetränken ist abgekochtes Wasser zu verwenden
zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden die Waschtemperatur sollte mind.40°C betragen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60° spült und trocknet. Für gefährdeter Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen
13.08.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal" vom 06.07.2024 19:17:52 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Die Warnmeldung vom 06.07.2024 (mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers) wird aufgehoben. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Entwarnung: Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Die Warnmeldung vom 06.07.2024 (mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers) wird aufgehoben. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte veröffentlicht, die das von der Chlorung betroffene Gebiet rot schraffiert darstellt.
Wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Bitte achten Sie insbesondere auf die Veröffentlichungen auf der Homepage, der Bürger-App sowie den sozialen Netzwerken.
Die Warnmeldung wurde von der Gemeinde Deggenhausertal angefordert.
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte veröffentlicht, die das von der Chlorung betroffene Gebiet rot schraffiert darstellt.
Wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Bitte achten Sie insbesondere auf die Veröffentlichungen auf der Homepage, der Bürger-App sowie den sozialen Netzwerken.
Die Warnmeldung wurde von der Gemeinde Deggenhausertal angefordert.
09.08.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
17:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
05.08.2024
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen
15:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen" vom 25.07.2024 20:43:35 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf" vom 25.07.2024 18:53:04 gesendet durch LS Fürstenfeldbruck vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Nach sorgfältigen Analyseergebnissen und Kontrollen des Gesundheitsamtes Dachau sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe, Aichacher Str. 33, 85229 Markt Indersdorf mehr festgestellt worden.
Das derzeit abgegebene Wasser kann daher ab sofort als Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben werden.
Die vom Gesundheitsamt Dachau erlassene Anordnung eines Abkochgebots wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Nach sorgfältigen Analyseergebnissen und Kontrollen des Gesundheitsamtes Dachau sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe, Aichacher Str. 33, 85229 Markt Indersdorf mehr festgestellt worden.
Das derzeit abgegebene Wasser kann daher ab sofort als Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben werden.
Die vom Gesundheitsamt Dachau erlassene Anordnung eines Abkochgebots wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Altogruppe. https://www.altogruppe.de
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Altogruppe. https://www.altogruppe.de
Seite 18 von 44 (1076 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...