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10.07.2024
1 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen
06:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs nach Reparatur-Arbeiten an den Haupttrinkwasserleitungen fällt die Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Hardegsen sowie in Lutterhausen weiter aus. Die Stadtwerke haben für Bürgerinnen und Bürger eine Trinkwasser-Zapfstelle im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Hardegsen, Am Gladeberg 12, eingerichtet.
Betroffen von dem Ausfall sind die Straßen Stecklersbeeke, Alte-Uslarer-Straße, Lärchenweg, Birkenweg, Fichtenweg, Drei-Eichen-Weg, Buchenweg, Erlenweg, Ulmenweg, Schaperhof, Am Kurpark, Am Herrenberg, An der Niedeck, Strohmeyerweg, Eichendorffstraße, Trögener Landstraße, Bahnhofstraße (oberer Teil ab Einmündung Sohnreystraße), Baumeister-Schonlau-Straße, Rektor-Westermann-Straße, Sohnreystraße (teilweise, zwischen Bahnhofstraße und Rektor-Westermann-Straße), Am Sonnenberg, Mühlenstieg (oberer Teil, Richtung Lutterhausen), sowie die gesamte Ortschaft Lutterhausen.
Die Reparaturarbeiten werden voraussichtlich bis 18 Uhr andauern. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Social-Media-Kanälen der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim, unter www.kfv-nom.de sowie bei der Stadt Hardegsen.
Betroffen von dem Ausfall sind die Straßen Stecklersbeeke, Alte-Uslarer-Straße, Lärchenweg, Birkenweg, Fichtenweg, Drei-Eichen-Weg, Buchenweg, Erlenweg, Ulmenweg, Schaperhof, Am Kurpark, Am Herrenberg, An der Niedeck, Strohmeyerweg, Eichendorffstraße, Trögener Landstraße, Bahnhofstraße (oberer Teil ab Einmündung Sohnreystraße), Baumeister-Schonlau-Straße, Rektor-Westermann-Straße, Sohnreystraße (teilweise, zwischen Bahnhofstraße und Rektor-Westermann-Straße), Am Sonnenberg, Mühlenstieg (oberer Teil, Richtung Lutterhausen), sowie die gesamte Ortschaft Lutterhausen.
Die Reparaturarbeiten werden voraussichtlich bis 18 Uhr andauern. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Social-Media-Kanälen der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim, unter www.kfv-nom.de sowie bei der Stadt Hardegsen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches umgehend aus. Decken Sie sich für den heutigen Tag mit Wasserflaschen ein. An der Trinkwasser-Zapfstelle am Feuerwehrhaus können Sie ganztägig Wasser im entsprechende Behälter abfüllen.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches umgehend aus. Decken Sie sich für den heutigen Tag mit Wasserflaschen ein. An der Trinkwasser-Zapfstelle am Feuerwehrhaus können Sie ganztägig Wasser im entsprechende Behälter abfüllen.
08.07.2024
3 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
15:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers - Volkertshausen
15:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers - Volkertshausen" vom 04.07.2024 18:15:53 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasser in Volkertshausen weist bakterielle Verunreinigung auf.
Trinkwasser in Volkertshausen weist bakterielle Verunreinigung auf.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu - AKTUALISIERUNG - Landkreis Unterallgäu
07:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu - AKTUALISIERUNG - Landkreis Unterallgäu" vom 01.06.2024 18:16:28 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot und Empfehlung zur Vorratshaltung vonTrinkwasser
Abkochgebot und Empfehlung zur Vorratshaltung vonTrinkwasser
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Desweiteren wird angeraten, sich für mehrere Tage ausreichend mit Trinkwasservorräten zu versorgen. Die dafür empfohlene Menge beträgt mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser.
Desweiteren wird angeraten, sich für mehrere Tage ausreichend mit Trinkwasservorräten zu versorgen. Die dafür empfohlene Menge beträgt mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag.
06.07.2024
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
19:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte veröffentlicht, die das von der Chlorung betroffene Gebiet rot schraffiert darstellt.
Wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Bitte achten Sie insbesondere auf die Veröffentlichungen auf der Homepage, der Bürger-App sowie den sozialen Netzwerken.
Die Warnmeldung wurde von der Gemeinde Deggenhausertal angefordert.
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte veröffentlicht, die das von der Chlorung betroffene Gebiet rot schraffiert darstellt.
Wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Bitte achten Sie insbesondere auf die Veröffentlichungen auf der Homepage, der Bürger-App sowie den sozialen Netzwerken.
Die Warnmeldung wurde von der Gemeinde Deggenhausertal angefordert.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Durbach-Ebersweier, Unterweiler
15:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Durbach-Ebersweier, Unterweiler" vom 05.07.2024 14:35:38 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahreninformation für die Ortsteile Ebersweier, sowie Unterweiler der Gemeinde Durbach.
Im Ortsteil Ebersweier, sowie Unterweiler kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bis zur Störungsbeseitigung, muss dass Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden.
Nicht betroffen ist der Ortskern Durbach.
Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Gefahreninformation für die Ortsteile Ebersweier, sowie Unterweiler der Gemeinde Durbach.
Im Ortsteil Ebersweier, sowie Unterweiler kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bis zur Störungsbeseitigung, muss dass Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden.
Nicht betroffen ist der Ortskern Durbach.
Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisungen für die Bevölkerung
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (~100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisungen für die Bevölkerung
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (~100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
05.07.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Durbach-Ebersweier, Unterweiler
14:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Gefahreninformation für die Ortsteile Ebersweier, sowie Unterweiler der Gemeinde Durbach.
Im Ortsteil Ebersweier, sowie Unterweiler kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bis zur Störungsbeseitigung, muss dass Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden.
Nicht betroffen ist der Ortskern Durbach.
Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Im Ortsteil Ebersweier, sowie Unterweiler kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bis zur Störungsbeseitigung, muss dass Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden.
Nicht betroffen ist der Ortskern Durbach.
Wir informieren Sie sobald die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisungen für die Bevölkerung
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (~100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Detaillierte und ergänzende Handlungsanweisungen für die Bevölkerung
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (~100°C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
04.07.2024
2 Meldungen
DE-BW-KN-W131
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers - Volkertshausen
18:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser in Volkertshausen weist bakterielle Verunreinigung auf.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers - Volkertshausen
18:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasser in Volkertshausen weist bakterielle Verunreinigung auf.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
03.07.2024
1 Meldungen
DE-HE-KS-SE106
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung im Stadtteil Hofgeismar Friedrichsdorf - Hofgeismar Friedrichsdorf
16:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung im Stadtteil Hofgeismar Friedrichsdorf - Hofgeismar Friedrichsdorf" vom 21.06.2024 20:22:41 gesendet durch LS Kassel, Land HE Red. (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverunreinigung in der Wasserversorgung!
Abkochgebot für Trinkwasser!
Trinkwasserverunreinigung in der Wasserversorgung!
Abkochgebot für Trinkwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
02.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 - Gemeinde Bibertal
09:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 - Gemeinde Bibertal" vom 12.06.2024 11:31:02 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
27.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
13:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
25.06.2024
3 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot ! Teilweise Chlorung Wasservorsorgungszone oberes Kappler - Freiburg-Kappel, Oberes Kappler Tal
15:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ! Teilweise Chlorung Wasservorsorgungszone oberes Kappler Tal - Freiburg-Kappel, Oberes Kappler Tal" vom 20.06.2024 16:05:08 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Update 20.6.24: Das Abkochgebot bleibt für das betroffene Gebiet weiterhin bestehen. Zusätzlich erfolgt eine Chlorung des Trinkwassers, betroffen hiervon sind die Häuser Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100 bis 115; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße.
Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten. Weitere Information erhalten sie unter beigefügtem Link der badenovaNETZE.
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Update 20.6.24: Das Abkochgebot bleibt für das betroffene Gebiet weiterhin bestehen. Zusätzlich erfolgt eine Chlorung des Trinkwassers, betroffen hiervon sind die Häuser Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100 bis 115; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße.
Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten. Weitere Information erhalten sie unter beigefügtem Link der badenovaNETZE.
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
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Entwarnung: Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr" vom 12.06.2024 15:29:29 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Ichenhausen im Bereich Ichenhausen, Autenried, Deubach, Hochwang, Oxenbronn, Teilbereichen von Rieden und Unterrohr der Gemeinde Kammeltal kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Günzburg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Das Trinkwasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Ichenhausen im Bereich Ichenhausen, Autenried, Deubach, Hochwang, Oxenbronn, Teilbereichen von Rieden und Unterrohr der Gemeinde Kammeltal kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Günzburg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr
11:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr" vom 12.06.2024 15:25:27 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Ichenhausen im Bereich Ichenhausen, Autenried, Deubach, Hochwang, Oxenbronn, Teilbereichen von Rieden und Unterrohr der Gemeinde Kammeltal kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Günzburg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Das Trinkwasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Ichenhausen im Bereich Ichenhausen, Autenried, Deubach, Hochwang, Oxenbronn, Teilbereichen von Rieden und Unterrohr der Gemeinde Kammeltal kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Günzburg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserverschmutzung - Gemeinde Bad Feilnbach
16:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverschmutzung - Gemeinde Bad Feilnbach" vom 10.06.2024 13:21:26 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine Keimbelastung festgestellt. Aus diesem Grund ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Bitte waschen Sie kein Obst und Gemüse mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden.
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine Keimbelastung festgestellt. Aus diesem Grund ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Bitte waschen Sie kein Obst und Gemüse mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden.
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
21.06.2024
1 Meldungen
DE-HE-KS-SE106
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung im Stadtteil Hofgeismar Friedrichsdorf - Hofgeismar Friedrichsdorf
20:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung in der Wasserversorgung!
Abkochgebot für Trinkwasser!
Abkochgebot für Trinkwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
20.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ! Teilweise Chlorung Wasservorsorgungszone oberes Kappler Tal - Freiburg-Kappel, Oberes Kappler Tal
16:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update 20.6.24: Das Abkochgebot bleibt für das betroffene Gebiet weiterhin bestehen. Zusätzlich erfolgt eine Chlorung des Trinkwassers, betroffen hiervon sind die Häuser Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100 bis 115; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße.
Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten. Weitere Information erhalten sie unter beigefügtem Link der badenovaNETZE.
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten. Weitere Information erhalten sie unter beigefügtem Link der badenovaNETZE.
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-SL-SB-W054
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Chlorung des Trinkwassers - Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen
14:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Chlorung des Trinkwassers - Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen" vom 20.06.2024 14:00:21 gesendet durch LK Saarbrücken vS/E, Kreis (DEU,SL). Die Warnung ist aufgehoben.
Update vom 20.06.2024, 14:00 Uhr
Die Warnung und alle damit verbundenen Handlungsempfehlungen wurden aufgehoben.
*********************************************************************************
Ursprüngliche Meldung:
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
Update vom 20.06.2024, 14:00 Uhr
Die Warnung und alle damit verbundenen Handlungsempfehlungen wurden aufgehoben.
*********************************************************************************
Ursprüngliche Meldung:
Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
19.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-HN-W045
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen" vom 17.06.2024 16:50:09 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld" vom 17.06.2024 17:32:05 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
17.06.2024
4 Meldungen
DE-BW-HN-W045
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen
16:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen, bevor Sie es verwenden. Benutzen Sie alternativ Mineralwasser aus der Flasche.
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen
14:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen " vom 07.06.2024 08:22:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
das seit 5. Juni geltende Abkochgebot für Leitungswasser ist AB SOFORT im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. In Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt wird das Abkochgebot daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne Bedenken verwendet werden. Die Allgemeinverfügung zum Abkochgebot ist wieder aufgehoben.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
das seit 5. Juni geltende Abkochgebot für Leitungswasser ist AB SOFORT im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. In Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt wird das Abkochgebot daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne Bedenken verwendet werden. Die Allgemeinverfügung zum Abkochgebot ist wieder aufgehoben.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung Gemeinde Öhningen Ortsteil Schienen - Schienen
08:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung Gemeinde Öhningen Ortsteil Schienen - Schienen" vom 10.06.2024 09:16:23 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Derzeit ist das Trinkwasser im Ortsteil Schienen verunreinigt
Derzeit ist das Trinkwasser im Ortsteil Schienen verunreinigt
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht daher ein Abkochgebot (Kochen Sie das Wasser mindestens 10 min ab)
Im weiteren Verlauf wird das Trinkwasser gechlort, was gesundheitlich unbedenklich ist, aber zu Geschmacksveränderungen führen kann
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es besteht daher ein Abkochgebot (Kochen Sie das Wasser mindestens 10 min ab)
Im weiteren Verlauf wird das Trinkwasser gechlort, was gesundheitlich unbedenklich ist, aber zu Geschmacksveränderungen führen kann
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